Hohe Schadenersatzforderung wegen Asbestverseuchung
(openPR) Vor dem Amtsgericht Eutin wird damit ein Verfahren eines Mieters gegen seinen Vermieter geführt. Der Vermieter renovierte im Keller eine asbestverdächtige Stelle. Dies ließ er durch fachunkundige Personen durchführen. In der Folge kontaminierte die gesamte Wohnung mit Asbestfasern. Jetzt fordern die Mieter einen hohen Schadenersatz auch wegen des neuen Urteils des LG Berlin 18 S 133/15 zum Mietmangel bei Asbest.
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