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Rechtsschutz oder Vermögensschadenhaftpflicht für Journalisten

Bild: Rechtsschutz oder Vermögensschadenhaftpflicht für Journalisten
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(openPR) Ob freier Journalist, Redakteur, Autor oder Lektor: Vielen Freiberuflern kann durch die Veröffentlichung falscher Angaben oder der Verletzung von Persönlichkeitsrechten schnell eine gerichtliche Auseinandersetzung drohen. Sicherheit bietet an dieser Stelle eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, welche die Verteidigung vor Gericht übernimmt oder berechtigte Schadenersatzansprüche bezahlt. Eine Rechtsschutzversicherung kommt für solche Schadenfälle in der Regel nicht auf.

Gerade in hektischen Zeiten steigt für Journalisten die Berufsgefahr, für Veröffentlichungen haftbar gemacht werden. Dazu zählen insbesondere Klagen wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Journalisten können wegen der Verletzung des Schutzes der Privatsphäre, des Rechtes am eigenen Bild oder etwa Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden. Je nach Leistungsumfang könnte eine bestehende Rechtsschutzversicherung in Einzelfällen mögliche Anwaltskosten übernehmen. Allerdings sollte man sich darauf nicht verlassen, denn alleine schon Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen sind standardmäßig in der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen. Das existenzgefährdende Risiko der beruflichen Tätigkeit liegt aber nicht in den Anwaltskosten, sondern in einer möglicherweise sehr hohen finanziellen Schadenersatzforderung.
Hierzu benötigen freiberufliche Journalisten oder Autoren eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Bei dem Vorwurf einer Rechtsverletzung springt der Versicherer ein und prüft, ob überhaupt eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht und wenn ja, in welcher Höhe. Sollte der Schadenersatzanspruch begründet sein, begleicht die Versicherung den Schaden und übernimmt die Kosten für die Rechtsverteidigung. Unberechtigte Schadenersatzansprüche werden durch die Versicherungsgesellschaft abgewehrt.

Die Versicherungssumme kann in der Regel zwischen 100.000 Euro bis zu 1.000.000 Euro liegen. Hiernach richtet sich u.a. auch der Preis für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Bei der Auswahl des geeigneten Tarifes sollten Journalisten auch darauf achten, dass die Veröffentlichung in audiovisuellen- und elektronischen Medien einschließlich des Internets automatisch mitversichert ist.

Weitere Informationen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sind auf der Internetseite http://Journalisten.young-insurance.de zu finden.

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