(openPR) Wissenswertes
Rudi Ratlos fragt:?
Schönheitsreparaturen nur durch Fachfirma? ?
Nach drei Jahren ist Karin aus ihrer Mietwohnung ausgezogen.? ?Zuvor ließ sie die Wohnung von ihrem Bruder und Vater malern.? ?Bei der Übergabe der Wohnung beanstandete ihr früherer Vermieter,? ?dass die Arbeiten nicht von einer Malerfirma ausgeführt wurden. Er verlangt nun? ?3500? ?Euro Schadenersatz von Karin,? ?weil er die Malerarbeiten von einer Fachfirma erledigen ließ.? ?Mietvertraglich war vereinbart:? "?Der Mieter ist verpflichtet,? ?die Schönheitsreparaturen,? ?wie z.B.? ?das Kalken,? ?Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken,? ?das Streichen und die Behandlung der Fußböden,? ?der Fenster und der Türen,? ?in der Wohnung ausführen zu lassen,? …"?.
Karin ist ratlos und fragte Rudi um Rat.? ?Mußte sie die Schönheitsreparaturen wirklich von einer Fachfirma ausführen lassen und muß sie die Malerrechnung bezahlen? ?
Rudi fand heraus,? ?dass der Bundesgerichtshof? (?BGH?) ?in einem ähnlichen Fall die vorgenannte Schönheitsreparatur-Klausel durch Urteil vom vom? ?09.? ?Juni? ?2010? ?für unwirksam erklärt hat.?
Durch den Wortlaut? "?ausführen zu lassen?" ?wird dem Mieter die Möglichkeit genommen die Arbeiten in Eigenleistung auszuführen oder Verwandte und Bekannte hinzuzuziehen. Schönheitsreparaturen sind laut BGH lediglich fachgerecht in mittlerer Art und Güte auszuführen. Das setzt nicht zwingend die Beauftragung einer Fachfirma voraus.? ?Die Klausel des Mietvertrages hält deshalb einer Inhaltskontrolle gemäß? § ?307? ?Abs.1? ?BGB nicht stand.
Rudi erklärte Karin,? ?dass sie auf Grund der unwirksamen Klausel nicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist.? ?Deshalb muß Karin die Schadenersatzforderung auch nicht erfüllen.? ?Sie kann der Klage des früheren Vermieters gelassen entgegen sehen.
?(?besprochen/mitgeteilt von Rechtsanwalt Bernhard LUDWIG,? ?Bad Langensalza und Gotha?)? ?
Mobil:? ?0172? ?82? ?68? ?994?
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