openPR Recherche & Suche
Presseinformation

BGH: Hohe Anforderungen für Titelschutz bei Apps und Domainnamen

03.02.201611:37 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: BGH: Hohe Anforderungen für Titelschutz bei Apps und Domainnamen

(openPR) Unter bestimmten Voraussetzungen könne auch Apps für Smartphones oder andere mobile Endgeräte Werktitelschutz genießen. Das entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28. Januar (I ZR 202/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Grundsätzlich können auch Apps für Smartphones und andere mobile Endgeräte Werktitelschutz genießen. Das hat der unter anderem für das Markenrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht.html)zuständige I. Zivilsenat des BGH entschieden. Allerdings hat er auch hohe Voraussetzungen an den Titelschutz gestellt und bestätigte damit in weiten Teilen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln.



In dem konkreten Fall hatte der Betreiber einer Internetseite mit ortsspezifischen Wetterangaben und seit 2009 Anbieter einer App mit entsprechenden Informationen gegen einen Wettbewerber geklagt. Dieser biete seit 2011 ähnliche Informationen an, wobei sich die Bezeichnung der App kaum unterscheiden lasse. Die Klägerin sah darin eine Verletzung ihrer Titelschutzrechte. Die Klage auf Unterlassung, Auskunft und Ersatz von Abmahnkosten sowie Schadensersatz scheiterte in den ersten beiden Instanzen und blieb auch vor dem BGH erfolglos.

Der Senat stellte fest, dass Domainnamen oder Apps zwar grundsätzlich titelschutzfähige Werke sein können. Allerdings nur, wenn sie eine hohe Unterscheidungskraft haben. Diese sei im vorliegenden Fall nicht gegeben. Bei Informationen zum Wetter müsse zur Durchsetzung des Titelschutzes eine Verkehrsdurchsetzung von mindestens 50 Prozent vorliegen, das heißt mindestens die Hälfte der Verbraucher müsste mit diesem Namen eine bestimmte Internetseite bzw. App in Verbindung bringen.

Geringere Anforderungen an die Unterscheidungskraft könnten in bestimmten Fällen auch gestellt werden. Dies sei etwa im Bereich von Zeitungen oder Zeitschriften möglich, ließe sich aber nicht auf Internetseiten oder Apps übertragen. Bei rein beschreibenden Domainnamen bzw. App-Bezeichnungen ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Titelschutz nun eine Verkehrsdurchsetzung von mindestens 50 Prozent erforderlich.

Im Markenrecht kompetente Rechtsanwälte können bei der Anmeldung einer Marke, der Durchsetzung des Markenschutzes bzw. der Abwehr von Forderungen bei Markenrechtsverletzungen beraten.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 889208
 84

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „BGH: Hohe Anforderungen für Titelschutz bei Apps und Domainnamen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater

Bild: Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe VerlusteBild: Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste
Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste
Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wird mehr und mehr deutlich, was für die Gesellschafter der Selfmade Capital Fonds oder New Capital Invest Fonds schon seit langer Zeit traurige Gewissheit ist. Ihre Investition ist zu großen Teilen verlo…
Bild: Handelsvertreterrecht: EuGH weitet Begriff des Neukunden ausBild: Handelsvertreterrecht: EuGH weitet Begriff des Neukunden aus
Handelsvertreterrecht: EuGH weitet Begriff des Neukunden aus
Der EuGH hat mit Urteil vom 7. April 2016 den Begriff des Neukunden erweitert und damit die Position der Handelsvertreter bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs gestärkt (Az.: C-315/14). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Beendigung des Vertrags mit dem Unternehmen hat der Handelsvertreter in der Regel einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für Kunden, die er für das Unternehmen neu gewonnen hat. Der Europäische Gerichtshof hat den Begriff …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Kostenloser Titelschutz für Buchautoren und Verlage nach §5 Abs. 3 MarkenGBild: Kostenloser Titelschutz für Buchautoren und Verlage nach §5 Abs. 3 MarkenG
Kostenloser Titelschutz für Buchautoren und Verlage nach §5 Abs. 3 MarkenG
Einen kostenlosen Titelschutz für alle Buchautoren und Verlage bietet »Lektoren.ch« seit Kurzem auf seiner Homepage an. Die Titelanmeldung ist in drei Minuten durchführbar, es bedarf nicht einmal einer Registrierung. Wer monatelang, oftmals jahrelang an seinem Werk gearbeitet hat, ist in Zeiten des oft beliebigen Umgangs mit dem Copyright, gerade im …
Neue generische Top-Level-Domains: NetNames warnt vor Cybersquatting
Neue generische Top-Level-Domains: NetNames warnt vor Cybersquatting
… Verfügbarkeit der ersten internationalen Domainnamen-Endung (IDN) .shabaka (.web im Arabischen) für eine geografische Ausweitung der auftretenden Risiken und erhöht damit die Anforderungen an ein funktionierendes Web-Monitoring. Stuart Fuller, Director of Commercial Operations and Communications bei NetNames, kommentiert die rund um die neuen gTLDs auftretenden …
Epson - Globale Domains unter einem Dach dank MarkMonitor
Epson - Globale Domains unter einem Dach dank MarkMonitor
… Anbieter ausfindig zu machen, der auf die Bedürfnisse von globalen Marken spezialisiert ist. Da das gesamte Domain-Portfolio transferiert werden musste, waren zudem die Anforderungen an Sicherheit und einen fehlerfreien Transfer enorm hoch. Nach einer umfassenden Marktanalyse entschied Epson schließlich, seine weltweiten Domains der Lösung von MarkMonitor …
Bild: Titelschutz Journal präsentiert Stellenbörse für Rechtsanwälte im Bereich Gewerblicher RechtsschutzBild: Titelschutz Journal präsentiert Stellenbörse für Rechtsanwälte im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz
Titelschutz Journal präsentiert Stellenbörse für Rechtsanwälte im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz
Die rundy media GmbH erweitert ihren Service für Kanzleien und Unternehmen: München, 06.12.2010 Das rundy Titelschutz-Journal bietet seinen Lesern ab sofort einen neuen Service an: den Online-Stellenmarkt Praxi§ – das größte Netzwerk im Bereich der Jobbörsen für Recht & Steuern. Dadurch haben Kanzleien und Unternehmen die Möglichkeit, unter …
Bild: Trend zur Zweit- oder Drittdomain für Online-Shops: Einfache Domainsuche per Smartphone - AppBild: Trend zur Zweit- oder Drittdomain für Online-Shops: Einfache Domainsuche per Smartphone - App
Trend zur Zweit- oder Drittdomain für Online-Shops: Einfache Domainsuche per Smartphone - App
Pünktlich zum Weihnachtsgeschäft veröffentlicht das Hosting-Unternehmen EUserv (euserv.de) die neueste Version seiner Android App zum Check und Ordern von Domainnamen. Ideal für Betreiber von Online-Shops oder für Domainhändler eignet sich diese mobile Variante der Domainsuche. Unter dem Motto "Ich will mal schnell eine Domain checken" kann der Kunde …
Bild: CPS-Datensysteme GmbH bietet die Marken-Registrierung unter .XXXBild: CPS-Datensysteme GmbH bietet die Marken-Registrierung unter .XXX
CPS-Datensysteme GmbH bietet die Marken-Registrierung unter .XXX
Die CPS-Datensysteme GmbH, spezialisierter Domain-Registrar für ISPs und Web-Hosting-Unternehmen, bietet ab sofort über ihre Vertriebspartner die Registrierung und Verwaltung von Domainnamen für Markeninhaber unter der neuen Top-Level-Domain .XXX an. Seit dem 07. September um 18 Uhr MESZ hat die neue Registrierstelle ICM Registry LLC. – ausschließlich …
Clevere Ideen rechtswirksam schützen lassen – mit 50 % Rabatt im "Titelschutz-Journal"
Clevere Ideen rechtswirksam schützen lassen – mit 50 % Rabatt im "Titelschutz-Journal"
… vergangenen Monaten zwischen Ausgangsbeschränkungen und Homeoffice die ein oder andere glorreiche Idee zu Papier gebracht hat, sollte sich sein geistiges Eigentum mit einer Titelschutz-Anzeige im "Titelschutz-Journal" schützen lassen. Neukunden bekommen bis zum 31.7.2020 unter dem Stichwort "Comeback" einen Rabatt von 50 % auf ihre erste Titelschutz-Anzeige …
Das rundy Titelschutz-Journal startet neuen Webauftritt
Das rundy Titelschutz-Journal startet neuen Webauftritt
Mainaschaff – Das „Titelschutz-Journal“ – seit 2002 eines der führenden Spezialmedien rund um das Thema Titelschutz sowie die rechtssichere Veröffentlichung von Titelschutz-Anzeigen – hat seinen Webauftritt unter www.titelschutzjournal.de rundum erneuert und umfassend modernisiert. Das "Titelschutz-Journal" erscheint als wöchentliche Printausgabe, digitales …
Titelschutz - Voraussetzungen und Reichweite
Titelschutz - Voraussetzungen und Reichweite
… Schutzhöhe erreicht. Diese Mindestschutzhöhe variiert, je nachdem welche Werkart vorliegt. So gelten etwa für Werke der bildenden Kunst höhere Anforderungen als für Schriftwerke. Schutzfähige Werke sind zum Beispiel Zeitschriften, Rubriken von Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Musikstücke, Internethomepages mit eigenem Informationsangebot, Bühnenstücke …
Bild: Türkische Domainnamen immer gefragter und wertvollerBild: Türkische Domainnamen immer gefragter und wertvoller
Türkische Domainnamen immer gefragter und wertvoller
Eines der preisgünstiges Methoden zur Kundenakquise im Internet sind Domainnamen. Vor allem die generischen, also die, die aus dem gesuchten Wort bzw. Begriff bestehen. Solche Domainnamen werden häufig direkt im Browser eingegeben und bringen der Webseite direkt potentielle Kunden – ohne groß Werbung für die Webseite zu machen. Wer von uns hat nicht …
Sie lesen gerade: BGH: Hohe Anforderungen für Titelschutz bei Apps und Domainnamen