openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Ausstieg aus Lebensversicherungen: Widerruf prüfen

09.12.201512:59 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Ausstieg aus Lebensversicherungen: Widerruf prüfen

(openPR) Wer aus seiner Lebensversicherung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html)oder Rentenversicherung aussteigen möchte, kann prüfen lassen, ob ein Widerruf möglich ist. Das ist in der Regel finanziell interessanter als die Kündigung.



GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Viele Verbraucher haben Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen abgeschlossen, um für das Leben im Alter vorzusorgen. Allerdings haben sich viele Lebensversicherungen in den letzten Jahren nicht so entwickelt wie erhofft. Die anhaltende Niedrigzinsphase oder auch privater Liquiditätsbedarf kann dazu führen, dass über einen vorzeitigen Ausstieg aus der Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung nachgedacht wird. Bei einer Kündigung muss sich der Verbraucher allerdings mit dem Rückkaufswert zufrieden geben. Der Widerruf kann die lukrativere Variante sein.

Die Tür zum Widerruf von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen hat der Bundesgerichtshof aufgestoßen. Im Mai 2014 haben die Karlsruher Richter entschieden, dass die Police dann widerrufen werden kann, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Als Folge einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung wurde die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt, so dass der Widerruf auch Jahre nach Abschluss der Versicherung noch möglich ist. Bezog sich die höchstrichterliche Rechtsprechung zunächst auf Lebensversicherungen, die nach dem sog. Policenmodell zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, erweiterte der BGH diese Rechtsprechung auch auf Policen, die nach dem sog. Antragsmodell geschlossen wurden.

Was der Verbraucher bei der Rückabwicklung einer Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung erwarten kann, hat der BGH im Juli 2015 konkretisiert. Dabei bleib er seiner verbraucherfreundlichen Rechtsprechung treu. Nach einem erfolgreichen Widerruf einer Lebensversicherung darf der Versicherer lediglich die für den Kunden an das Finanzamt abgeführte Kapitalertragssteuer nebst Solidaritätszuschlag einbehalten. Darüber hinaus kann der Versicherer nur noch eine gewisse Summe für den gewährten Versicherungsschutz abziehen. Ansonsten erhält der Verbraucher die geleisteten Prämien komplett zurück. Abschlusskosten oder Verwaltungskosten können nicht dem Verbraucher zur Last gelegt werden. Dieses Risiko habe alleine der Versicherer zu tragen, so der BGH.

Verbraucher, die ihre Lebensversicherung widerrufen möchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 883084
 137

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Ausstieg aus Lebensversicherungen: Widerruf prüfen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP

Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zur Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem GrundBild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zur Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund
GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zur Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund
Als wichtigstes Beschlussorgan einer GmbH kann die Gesellschafterversammlung den Gesellschafter-Geschäftsführer aus wichtigem Grund abberufen. In jeder GmbH kann es zu Streitigkeiten unter den Gesellschaftern kommen. Lassen sich die Meinungsverschiedenheiten nicht mehr kitten, kommt es nach einem Erfahrungsbericht der Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte häufig dazu, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer abberufen werden soll. Das Beschlussorgan für die Kündigung des Anstellungsvertrags des Gesellschafter-Geschäftsführers sowie für …
Widerruf von Darlehen: Zinslast spürbar senken
Widerruf von Darlehen: Zinslast spürbar senken
Widerruf von Darlehen: Zinslast spürbar senken Jahrelang haben Banken und Sparkassen bei Verbraucherdarlehen reihenweise fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Ein großer Teil dieser Darlehen kann noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wurden die Verbraucher beim Abschluss ihrer Darlehensverträge von den Kreditinstituten fehlerhaft belehrt, ist die vertragliche, in der Regel 14-tägige, Widerrufsfrist nie …

Das könnte Sie auch interessieren:

Widerrufsjoker kann gezogen werden
Widerrufsjoker kann gezogen werden
Widerrufsjoker kann auch bei Lebensversicherungen gezogen werden Ebenso wie Darlehen können auch Lebensversicherungen und Rentenversicherungen widerrufen werden, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München …
Bild: Lebensversicherung – Widerruf lukrativer als KündigungBild: Lebensversicherung – Widerruf lukrativer als Kündigung
Lebensversicherung – Widerruf lukrativer als Kündigung
Lebensversicherungen und Rentenversicherungen waren lange Zeit für viele Verbraucher ein wichtiger Baustein ihrer Altersvorsorge. Doch zuletzt verlief die Entwicklung der Renditen für viele Versicherte enttäuschend. Der Widerruf einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung kann der Ausweg sein. Die anhaltende Niedrigzinsphase setzt auch die Lebensversicherer …
Bild: Rückabwicklung der Lebensversicherung mit dem WiderrufsjokerBild: Rückabwicklung der Lebensversicherung mit dem Widerrufsjoker
Rückabwicklung der Lebensversicherung mit dem Widerrufsjoker
… Niedrigzinsphase hat Lebens- oder Rentenversicherungen für viele Verbraucher uninteressant gemacht. Der Widerrufsjoker kann den Ausstieg aus der unrentablen Police ermöglichen.Lebensversicherungen galten lange Zeit als wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Doch die andauernde Niedrigzinsphase hat ihre Spuren hinterlassen. Bei einigen Versicherungsunternehmen …
Bild: Sinkende Renditen bei Lebensversicherungen – Widerruf prüfenBild: Sinkende Renditen bei Lebensversicherungen – Widerruf prüfen
Sinkende Renditen bei Lebensversicherungen – Widerruf prüfen
Mit Lebensversicherungen für das Alter vorzusorgen, wird immer schwieriger. Im kommenden Jahr werden die Renditen vermutlich erneut sinken, berichtet der Nachrichtensender n-tv online. Für Verbraucher kann der Widerruf der Lebensversicherung eine ernsthafte Alternative sein. Die Altersvorsorge von etlichen Menschen in Deutschland gerät in Gefahr. Zumindest …
Bild: Hilfe beim Widerruf von Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, KreditverträgenBild: Hilfe beim Widerruf von Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Kreditverträgen
Hilfe beim Widerruf von Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Kreditverträgen
… Bundesgerichtshof hat 2014 einige Entscheidungen zum Thema Widerruf gefällt und dabei in mehreren Fällen eine deutliche Position auf Seiten der Verbraucher bezogen. So können z.B. Lebensversicherungen die von Juli 1994 bis Dezember 2007abgeschlossen wurden auf Basis dieser aktuellen Rechtsprechung widerrufen werden. Rechtsanwalt Arne Podewils von mzs Rechtsanwälte …
Bild: Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) tritt in Kraft – Widerruf kann sich lohnenBild: Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) tritt in Kraft – Widerruf kann sich lohnen
Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) tritt in Kraft – Widerruf kann sich lohnen
Lebensversicherungen werden reformiert. Das hat Bundespräsident Gauck mit seiner Unterschrift unter das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) jetzt besiegelt. „Da auch Altkunden von der Reform betroffen sind, könnte der Widerruf der Lebensversicherung für sie ein Thema werden“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus …
Bild: Lebensversicherung widerrufenBild: Lebensversicherung widerrufen
Lebensversicherung widerrufen
… niemals abgeschlossen worden!" Das heißt, es gibt nicht nur die komplette Einlagesumme zurück, sondern zusätzlich auch eine angemessene Verzinsung. Podewils rät Kunden von Lebensversicherungen, einen Ausstieg gerade in aktueller Zeit zu prüfen. Die aktuelle Rechtslage ist gut und die Versicherungen haben wegen der aktuellen Niedrigszinsphase erhebliche …
Bild: Widerruf von Lebensversicherungen: Auch hier sticht der WiderrufsjokerBild: Widerruf von Lebensversicherungen: Auch hier sticht der Widerrufsjoker
Widerruf von Lebensversicherungen: Auch hier sticht der Widerrufsjoker
… für den Widerruf hat der Bundesgerichtshof bereits im Mai 2014 geöffnet (Az.: IV ZR 76/11). „Nach dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH können Lebensversicherungen dann widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Denn dann wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt, …
Widerrufsjoker kann auch bei Lebensversicherungen gezogen werden
Widerrufsjoker kann auch bei Lebensversicherungen gezogen werden
Widerrufsjoker kann auch bei Lebensversicherungen gezogen werden Ebenso wie Darlehen können auch Lebensversicherungen und Rentenversicherungen widerrufen werden, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München …
Bild: Rückwirkendes Widerrufsrecht bei Altverträgen von LebensversicherungenBild: Rückwirkendes Widerrufsrecht bei Altverträgen von Lebensversicherungen
Rückwirkendes Widerrufsrecht bei Altverträgen von Lebensversicherungen
(PA) BGH bestätigt Urteil des Landgerichts Bamberg. Die Lebensversicherungen stehen unter Druck. Ist der Altersvorsorge- und Vermögensaufbauklassiker ein Auslaufmodell? Die Versicherungsgesellschaften sehen Milliardenklagen entgegen. Der BGH hat mit dem Anerkenntnisurteil vom 29.07.2009 (AZ: I ZR 22/07) das Urteil des Landgerichts Bamberg (AZ: 2 0 764/04) …
Sie lesen gerade: Ausstieg aus Lebensversicherungen: Widerruf prüfen