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Hilfe beim Widerruf von Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Kreditverträgen

Bild: Hilfe beim Widerruf von Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Kreditverträgen
Arne Podewils, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Arne Podewils, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Der Ausstieg aus einem Kreditvertrag, einer Lebensversicherung oder einer Immobilienfinanzierung ist eigentlich eine ganz einfache Sache: Man kündigt und bekommt das eingezahlte Geld mit einer angemessenen Verzinsung zurück. Wer es einmal probiert hat weiß: Ganz so einfach geht das nicht. Entweder verlangen Banken horrende Vorfälligkeitsentscheidungen oder Versicherungsunternehmen berufen sich auf Vertragsklauseln und Berechnungen von Widerrufsfristen, die aber nur auf den ersten Blick rechtens sind und einer juristischen Prüfung selten standhalten. Mit dem Widerruf eines Vertrages kann eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung vermieden werden. Dies ist vor dem Hintergrund eines sich wandelnden Verbraucherrechts aktuell der beste Weg. Der Bundesgerichtshof hat 2014 einige Entscheidungen zum Thema Widerruf gefällt und dabei in mehreren Fällen eine deutliche Position auf Seiten der Verbraucher bezogen.



So können z.B. Lebensversicherungen die von Juli 1994 bis Dezember 2007abgeschlossen wurden auf Basis dieser aktuellen Rechtsprechung widerrufen werden. Rechtsanwalt Arne Podewils von mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf: "In vielen Fällen kann davon ausgegangen werden, dass die in dem Zeitraum von Juli 1994 bis Dezember 2007 abgeschlossenen Policen bezüglich der Widerspruchsmöglichkeiten zumindest gegen deutsches Recht verstoßen und daher in einem einfachen Verfahren widerrufbar sind.

Viel diskutiert wird auch der mögliche Widerruf von Immobilienfinanzierungen, ganz besonders nachdem sich in sehr vielen Fällen von Finanzierungen durch die ING DiBa glasklare Widerrufsmöglichkeiten ergeben haben. Podewils, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: " Es macht auf jeden Fall Sinn, diese Widerrufsmöglichkeiten prüfen zu lassen. Dies gilt vor allem in der heutigen Zeit von historisch niedrigen Zinsen."

mzs Rechtsanwälte hat ein Themenportal zum "Widerruf" ins Netz gestellt und informiert hier ausführlich über den Widerruf von Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und Immobilienfinanzierungen. Unter www.widerrufs-recht.de gibt es konkrete Hilfsangebote mit transparenten Kosten sowie viele nützliche Informationen rund um das Widerrufsrecht.

Mehr Informationen:

Hilfe beim Widerruf von Lebensversicherungen -> http://www.widerrufs-recht.de/widerruf-von-lebensversicherungen

Hilfe beim Widerruf von Rentenversicherungen -> http://www.widerrufs-recht.de/widerruf-von-rentenversicherungen

Hilfe beim Widerruf von Immobilienfinanzierungen -> http://www.widerrufs-recht.de/widerruf-von-immobiliendarlehen

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