openPR Recherche & Suche
Presseinformation

GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zur Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund

11.09.201811:52 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zur Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund

(openPR) Als wichtigstes Beschlussorgan einer GmbH kann die Gesellschafterversammlung den Gesellschafter-Geschäftsführer aus wichtigem Grund abberufen.

In jeder GmbH kann es zu Streitigkeiten unter den Gesellschaftern kommen. Lassen sich die Meinungsverschiedenheiten nicht mehr kitten, kommt es nach einem Erfahrungsbericht der Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte häufig dazu, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer abberufen werden soll. Das Beschlussorgan für die Kündigung des Anstellungsvertrags des Gesellschafter-Geschäftsführers sowie für dessen Abberufung ist die Gesellschafterversammlung.



Hier stellt sich jedoch häufig das Problem, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer in der Gesellschafterversammlung selbst sein Stimmrecht ausüben und so Beschlüsse vielfach blockieren oder verhindern kann. Allerdings kann er dieses Stimmrecht nicht ausüben, wenn die Abberufung aus wichtigem Grund erfolgen soll, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

In der Rechtsprechung war allerdings lange strittig, ob es ausreicht, wenn die Abberufung rein formal aus wichtigem Grund erfolgt oder ob der wichtige Grund objektiv nachvollziehbar vorliegen muss. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 4. April 2017 für eine klare Linie gesorgt. Demnach ist bei der Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund darauf abzustellen, ob zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der wichtige Grund für die Abberufung tatsächlich vorliegt (Az.: II ZR 77/16). Die Beweislast, ob ein wichtiger Grund tatsächlich vorliegt, trägt die Partei, die sich auf den wichtigen Grund beruft, also die Partei, die den Geschäftsführer vor die Tür setzen möchte.

In dem zu Grunde liegenden Fall gab es Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Gesellschaftern einer GmbH. Der eine hielt 49 Prozent der Anteile und begehrte die sofortige Abberufung des anderen Gesellschafters als Geschäftsführer. Dieser hielt jedoch 51 Prozent der Anteile und stimmte damit erwartungsgemäß gegen seine Abberufung. Strittig war, ob er sein Stimmrecht überhaupt ausüben durfte. Der BGH bejahte diese Frage. Ein wichtiger Grund für die Abberufung habe zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht vorgelegen. Ein wichtiger Grund liege dann vor, wenn die weitere Tätigkeit des Geschäftsführers insbesondere aufgrund grober Pflichtverletzungen für die Gesellschaft nicht mehr zumutbar sei, so der BGH. Dies war hier nicht der Fall.

Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Gesellschafter und Geschäftsführer bei Streitigkeiten beraten und für eine detaillierte vertragliche Gestaltung sorgen.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1017857
 583

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zur Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP

Widerruf von Darlehen: Zinslast spürbar senken
Widerruf von Darlehen: Zinslast spürbar senken
Widerruf von Darlehen: Zinslast spürbar senken Jahrelang haben Banken und Sparkassen bei Verbraucherdarlehen reihenweise fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Ein großer Teil dieser Darlehen kann noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wurden die Verbraucher beim Abschluss ihrer Darlehensverträge von den Kreditinstituten fehlerhaft belehrt, ist die vertragliche, in der Regel 14-tägige, Widerrufsfrist nie …
Kampf gegen Steuerhinterziehung wird forciert - Selbstanzeige
Kampf gegen Steuerhinterziehung wird forciert - Selbstanzeige
Kampf gegen Steuerhinterziehung wird forciert – Selbstanzeige rechtzeitig stellen Der Kampf gegen Steuerhinterziehung soll nicht nur international, sondern auch innerhalb Deutschlands verschärft werden. Noch haben Steuersünder die Möglichkeit, eine Selbstanzeige zu stellen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Affäre um die Panama Papers zeigt Auswirkungen. Nachdem der internationale Kampf gegen Steuerhinterziehung u.a. durch den automatischen Infor…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Abberufung und Kündigung des GeschäftsführersBild: Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers
Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers
Das Gesellschaftsrecht unterscheidet zwischen der Organstellung des Geschäftsführers und seinem Anstellungsverhältnis. Das muss auch bei der Trennung vom Geschäftsführer berücksichtigt werden.Das Gesellschaftsrecht sieht vor, dass die Gesellschafterversammlung den Geschäftsführer bestellt. Das betrifft jedoch nur seine Organstellung. Für die Regelung …
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem GrundBild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund
GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund
Die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers kann aus wichtigem Grund erfolgen. Allerdings muss zum Zeitpunkt der Beschlussfassung auch tatsächlich ein wichtiger Grund vorliegen. Die Gesellschafterversammlung ist das wichtigste Beschlussorgan einer GmbH und entscheidet in der Regel auch über die Abberufung und Kündigung des Anstellungsvertrags …
Bild: BGH: Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem GrundBild: BGH: Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund
BGH: Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund
Bei der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH aus wichtigem Grund ist darauf abzustellen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorliegt. Streitigkeiten unter den Gesellschaftern einer GmbH sind keine Seltenheit. Führen diese soweit, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer abberufen und sein Anstellungsvertrag …
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zu Insolvenz und GeschäftsführerhaftungBild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zu Insolvenz und Geschäftsführerhaftung
GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zu Insolvenz und Geschäftsführerhaftung
Zu den Pflichten eines Geschäftsführers gehört es, rechtzeitig Insolvenzantrag für die Gesellschaft zu stellen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann er persönlich haftbar sein. Verletzt der Geschäftsführer seine Pflichten, kann er dafür persönlich in der Haftung stehen. Zu den Pflichten des Geschäftsführers zählt auch, rechtzeitig Insolvenzantrag …
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zur Sozialversicherungspflicht von GeschäftsführernBild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zur Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern
GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zur Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern
… Gesellschafter-Geschäftsführer handelt. Auch sie sind nicht automatisch als selbstständig anzusehen. Vielmehr hat das Bundessozialgericht hohe Anforderungen an die Selbstständigkeit eines Geschäftsführers gestellt", erklärt GRP Rainer Rechtsanwälte. Mit Urteilen vom 14. März 2018 erklärte das Bundessozialgericht, dass Geschäftsführer einer GmbH regelmäßig als …
Bild: Abberufung und Kündigung eines GmbH-GeschäftsführersBild: Abberufung und Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers
Abberufung und Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers
… der Gesellschaft und hat dementsprechende Rechte und Pflichten. Bestellt und abberufen wird er von den Gesellschaftern bzw. der Gesellschafterversammlung. Die Bestellung des Geschäftsführers kann jederzeit widerrufen werden. Durch die Abberufung wird die Organstellung des Geschäftsführers beendet. Damit alleine ist die Trennung vom Geschäftsführer aber …
Zwei-Mann-GmbH: Anforderungen an Abberufung eines der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer
Zwei-Mann-GmbH: Anforderungen an Abberufung eines der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer
… des Gesellschaftsunternehmens (z. B. geschäftliche Verbindungen, Beziehungen zur Belegschaft), die für das Ausscheiden des einen und für das Verbleiben des anderen Geschäftsführers sprechen, ergeben. Bei der Abberufung von Gesellschafter-Geschäftsführern, insbesondere in einer Zwei-Mann-GmbH, geht es darum, dass nicht einer der Beteiligten, den anderen …
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrungsbericht zu nachvertraglichen WettbewerbsverbotenBild: GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrungsbericht zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrungsbericht zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
… 2107/18). Das OLG München stellte klar, dass nachvertragliche Wettbewerbsverbote nichtig sind, wenn sie nicht den berechtigten Interessen der Gesellschaft dienen und sie die Berufsausübung des Geschäftsführers nach Ort, Zeit und Gegenstand unbillig erschweren. Die Höhe der Karenzentschädigung spiele dabei keine Rolle. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte eine …
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrung bei Lösung von GesellschafterstreitBild: GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrung bei Lösung von Gesellschafterstreit
GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrung bei Lösung von Gesellschafterstreit
… und es kommt zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern beispielsweise über die künftige Ausrichtung der Gesellschaft oder über die Besetzung des Postens des Geschäftsführers. Sind die Fronten verhärtet und lässt sich der Gesellschafterstreit nicht beilegen, muss nach geeigneten Lösungen zum Wohle der Gesellschaft gesucht werden. Die …
Bild: OLG Karlsruhe: Vorformulierte Koppelungsklausel im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag unwirksamBild: OLG Karlsruhe: Vorformulierte Koppelungsklausel im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag unwirksam
OLG Karlsruhe: Vorformulierte Koppelungsklausel im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag unwirksam
… GRP Rainer Rechtsanwälte. Um diese Situation zu vermeiden, sind in Geschäftsführer-Anstellungsverträgen häufig sog. Koppelungsklauseln eingebaut, die besagen, dass mit der Abberufung des Geschäftsführers auch gleichzeitig das Anstellungsverhältnis endet. Diese Klauseln können nach einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 25. Oktober 2016 allerdings unwirksam …
Sie lesen gerade: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zur Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund