openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers

13.11.202315:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers

(openPR) Das Gesellschaftsrecht unterscheidet zwischen der Organstellung des Geschäftsführers und seinem Anstellungsverhältnis. Das muss auch bei der Trennung vom Geschäftsführer berücksichtigt werden.

Das Gesellschaftsrecht sieht vor, dass die Gesellschafterversammlung den Geschäftsführer bestellt. Das betrifft jedoch nur seine Organstellung. Für die Regelung des Arbeitsverhältnisses bedarf es darüber hinaus auch eines Dienstvertrags oder Geschäftsführeranstellungsvertrags. Möchte sich die Gesellschaft von ihrem Geschäftsführer trennen, muss er sowohl von der Gesellschafterversammlung abberufen als auch der Anstellungsvertrag wirksam gekündigt werden, so Rechtsanwalt Michael Rainer, Ansprechpartner für Gesellschaftsrecht bei MTR Legal Rechtsanwälte .

Wurde keine Koppelungsklausel vereinbart, müssen Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers separat erfolgen. Ein im Gesellschaftsrecht erfahrener Rechtsanwalt kennt die Erfordernisse, damit die Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer auf allen Ebenen wirksam beendet wird.

Durch die Abberufung wird lediglich die Organstellung des Geschäftsführer beendet. Er darf die Gesellschaft dann nicht mehr nach außen vertreten, hat aber weiter Ansprüche aus seinem Anstellungsvertrag, u.a. auf seine Vergütung. Das kann für die Gesellschaft zur finanziellen Belastung werden. Damit das nicht passiert, empfiehlt es sich einen im Gesellschaftsrecht versierten Rechtsanwalt hinzuziehen. Zudem muss beachtet werden, dass in der Regel die Abberufung des Geschäftsführers zwar jederzeit möglich ist, bei der Kündigung jedoch zumeist Fristen zu beachten sind. Das bedeutet, dass auch Ansprüche des Geschäftsführers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Bestand haben. Allerdings können im Anstellungsvertrag andere Regelungen vereinbart werden. Daher ist es ratsam, bei der Vertragsgestaltung einen im Gesellschaftsrecht versierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Die Abberufung des Geschäftsführers erfolgt in der Regel durch Mehrheitsbeschluss der Gesellschafterversammlung. Problematisch kann dies werden, wenn der Geschäftsführer auch gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter ist. Dann ist die Abberufung gegen seinen Willen kaum möglich, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor. Wichtige Gründe können z.B. grobe Pflichtverletzungen, Unfähigkeit, geschäftsschädigendes Verhalten etc. sein. Bei der Abberufung aus wichtigen Grund sollte unbedingt ein im Gesellschaftsrecht erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Außerdem muss der Anstellungsvertrag auch bei einer Abberufung aus wichtigen Grund gekündigt werden.

MTR Legal Rechtsanwälte berät zu Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat und weiteren Themen des Gesellschaftsrechts.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.

➤ Anwalt Gesellschaftsrecht – weitere Informationen!

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1253777
 352

Pressebericht „Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von MTR Legal Rechtsanwälte Pressearchiv

Bild: Urheberrecht bei KI-generierten Logos: AG München verneint UrheberrechtsschutzBild: Urheberrecht bei KI-generierten Logos: AG München verneint Urheberrechtsschutz
Urheberrecht bei KI-generierten Logos: AG München verneint Urheberrechtsschutz
Urteil des Amtsgerichts München vom 13.02.2026 – Az. 142 C 9786/25 Künstliche Intelligenz – kurz KI – erobert sich in immer mehr Bereichen ihren Platz. Dabei gewinnt die Frage, ob Werke, die mithilfe künstlicher Intelligenz geschaffen wurden, Urheberrechtsschutz genießen, zunehmend an Bedeutung. Zumindest für mittels generativer KI erstellte Logos hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 13. Februar 2026 (Az. 142 C 9786/25) den Urheberrechtsschutz verneint. Damit ein Werk Urheberschutz genießt, muss es eine gewisse schöpferische Höhe aufw…
Bild: FDI – Reform der Investitionskontrolle in der EU: Neue Pflichten für InvestorenBild: FDI – Reform der Investitionskontrolle in der EU: Neue Pflichten für Investoren
FDI – Reform der Investitionskontrolle in der EU: Neue Pflichten für Investoren
Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen Die Europäische Union reformiert ihr System zur Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen (Foreign Direct Investment – FDI). Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich im Dezember 2025 auf eine weitergehende Reform verständigt. Ziel ist, Investitionsprüfungen innerhalb der EU verbindlicher, kohärenter und sicherheitspolitisch effektiver auszugestalten. Nach der bislang geltenden EU-Verordnung aus dem Jahr 2019 waren die Mitgliedstaaten nicht zur Einführung eines eige…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: "Der Gesellschafter hat immer Recht"Bild: "Der Gesellschafter hat immer Recht"
"Der Gesellschafter hat immer Recht"
… Geschäftsführer einer Gmbh ausgesprochenen, rechtmäßigen Weisung führt zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Anstellungsverhältnisses. Dies berechtigt wiederum zur Abberufung sowie Kündigung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund. Dieser Leitsatz lässt sich aus einer bemerkenswerten Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. entnehmen. Beurteilt wurde das Verhalten …
Bild: BGH: Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem GrundBild: BGH: Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund
BGH: Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund
Bei der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH aus wichtigem Grund ist darauf abzustellen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorliegt. Streitigkeiten unter den Gesellschaftern einer GmbH sind keine Seltenheit. Führen diese soweit, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer abberufen und sein Anstellungsvertrag …
Bild: BGH: Auflösung eines unwirksam geschlossenen Geschäftsführer-AnstellungsvertragsBild: BGH: Auflösung eines unwirksam geschlossenen Geschäftsführer-Anstellungsvertrags
BGH: Auflösung eines unwirksam geschlossenen Geschäftsführer-Anstellungsvertrags
… im Grunde nicht problematisch, solange es keinen Streit zwischen den Parteien gibt und Gesellschafter bzw. Aufsichtsrat Kenntnis von der Tätigkeit des Geschäftsführers haben. Dann kann der unwirksame Anstellungsvertrag genauso wie ein wirksamer Anstellungsvertrag behandelt werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/ …
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zur Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem GrundBild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zur Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund
GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zur Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund
… Rainer Rechtsanwälte häufig dazu, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer abberufen werden soll. Das Beschlussorgan für die Kündigung des Anstellungsvertrags des Gesellschafter-Geschäftsführers sowie für dessen Abberufung ist die Gesellschafterversammlung. Hier stellt sich jedoch häufig das Problem, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer in der Gesellschafterversammlung …
Bild: Der Fremd-Geschäftsführer und seine arbeitsrechtliche StellungBild: Der Fremd-Geschäftsführer und seine arbeitsrechtliche Stellung
Der Fremd-Geschäftsführer und seine arbeitsrechtliche Stellung
Die Rechtsprechung ist sich bei der Beurteilung des Geschäftsführers als Arbeitnehmer uneins. Rechtsanwältin Sonja Reiff zu den Auswirkungen in der Praxis und zum Geschäftsführerdienstvertrag Frankfurt, 5. November 2015 - Die Rechtsprechung ist sich bei der Beurteilung des Fremd-Geschäftsführers als Arbeitnehmer uneins. Der anzunehmende Rechtsstatus …
Bild: Kostenloses Ebook „Abberufung und Kündigung des GmbH-Geschäftsführers“Bild: Kostenloses Ebook „Abberufung und Kündigung des GmbH-Geschäftsführers“
Kostenloses Ebook „Abberufung und Kündigung des GmbH-Geschäftsführers“
Die Rechtsanwälte Päsel Reiff Seifried, Frankfurt am Main, haben einen neuen kostenlosen Ratgeber zur Abberufung und Kündigung des GmbH-Geschäftsführers veröffentlicht. Dieser beinhaltet wichtige Informationen für GmbH-Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer. Ist das Vertrauen der Gesellschafter in einen Geschäftsführer einmal beschädigt oder zerstört, …
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem GrundBild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund
GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund
Die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers kann aus wichtigem Grund erfolgen. Allerdings muss zum Zeitpunkt der Beschlussfassung auch tatsächlich ein wichtiger Grund vorliegen. Die Gesellschafterversammlung ist das wichtigste Beschlussorgan einer GmbH und entscheidet in der Regel auch über die Abberufung und Kündigung des Anstellungsvertrags …
Fallen bei der Trennung vom GmbH-Geschäftsführer vermeiden
Fallen bei der Trennung vom GmbH-Geschäftsführer vermeiden
… Heuschmid Mehle in Bonn. „Die einfache Variante gilt fast ausschließlich nur für den Fremdgeschäftsführer.“ Oberste Regel für die ordentliche Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist, dass diese nicht willkürlich erfolgen darf. „Allerdings gilt verlorenes Vertrauen der Gesellschafter bereits als ausreichender sachlicher Grund“, warnt Arens. …
Bild: Abberufung und Kündigung eines GmbH-GeschäftsführersBild: Abberufung und Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers
Abberufung und Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers
… der Gesellschaft und hat dementsprechende Rechte und Pflichten. Bestellt und abberufen wird er von den Gesellschaftern bzw. der Gesellschafterversammlung. Die Bestellung des Geschäftsführers kann jederzeit widerrufen werden. Durch die Abberufung wird die Organstellung des Geschäftsführers beendet. Damit alleine ist die Trennung vom Geschäftsführer aber …
Kostenloses Ebook „Abberufung und Kündigung des GmbH-Geschäftsführers“
Kostenloses Ebook „Abberufung und Kündigung des GmbH-Geschäftsführers“
westendLaw Rechtsanwälte, Frankfurt am Main, hat einen kostenlosen Ratgeber zur Abberufung und Kündigung des GmbH-Geschäftsführers veröffentlicht. Dieser beinhaltet wichtige Informationen für GmbH-Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer. Ist das Vertrauen der Gesellschafter in einen Geschäftsführer einmal beschädigt oder zerstört, bleibt oftmals nur …
Sie lesen gerade: Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers