openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Einschnitte bei der Lebensversicherung - Widerspruch prüfen

04.01.201611:19 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Einschnitte bei der Lebensversicherung - Widerspruch prüfen

(openPR) Die Lebensversicherung als Baustein der Altersvorsorge wird immer wackeliger. Nach Medienberichten müssen Verbraucher auch 2016 mit weiteren Einschnitten rechnen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Abschluss einer Lebensversicherung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html)oder privaten Rentenversicherung war für viele Verbraucher ein wichtiger Baustein ihrer Altersvorsorge. Durch die anhaltende Niedrigzinspolitik geraten diese Planungen ins Wanken. Die Lebensversicherungen verlieren an Attraktivität. So müssen sich Versicherte im Jahr 2016 auf weitere Einschnitte bei der Verzinsung einstellen. Die Verzinsung könne nach Medienberichten im Schnitt erstmals unter drei Prozent fallen.



Die vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung ist in den meisten Fällen aber keine Alternative, da der Rückkaufswert in der Regel enttäuschend und ein Verlustgeschäft für den Versicherten ist. Eine lukrativere Alternative kann der Widerspruch bzw. die Rückabwicklung einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung sein.

Der Widerspruch ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Das hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde und dadurch auch heute noch Altverträge widerrufen werden können. Bezog sich die höchstrichterliche Rechtsprechung zunächst auf Lebensversicherungen, die nach dem sog. Policenmodell zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, erweiterte der BGH diese Rechtsprechung auch auf Policen, die nach dem sog. Antragsmodell geschlossen wurden.

Nach einem erfolgreichen Widerspruch wird die Police rückabgewickelt, das heißt der Verbraucher erhält seine eingezahlten Prämien zzgl. Zinsen zurück. Für die Dauer des gewährten Versicherungsschutzes darf der Versicherer einen gewissen Betrag einbehalten. Ebenso die für den Versicherten abgeführte Kapitalertragssteuer und den Solidaritätszuschlag. Nach einer weiteren verbraucherfreundlichen Entscheidung des BGH dürfen die Abschluss- und Verwaltungskosten nicht zu Lasten des Verbrauchers verrechnet werden, sondern müssen vom Versicherungsunternehmen getragen werden. Sollte die Police bereits gekündigt worden sein, kann sie trotzdem noch nachträglich widerrufen werden.

Verbraucher, die ihre Lebensversicherung widerrufen möchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 885250
 778

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Einschnitte bei der Lebensversicherung - Widerspruch prüfen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater

Bild: Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe VerlusteBild: Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste
Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste
Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wird mehr und mehr deutlich, was für die Gesellschafter der Selfmade Capital Fonds oder New Capital Invest Fonds schon seit langer Zeit traurige Gewissheit ist. Ihre Investition ist zu großen Teilen verlo…
Bild: Handelsvertreterrecht: EuGH weitet Begriff des Neukunden ausBild: Handelsvertreterrecht: EuGH weitet Begriff des Neukunden aus
Handelsvertreterrecht: EuGH weitet Begriff des Neukunden aus
Der EuGH hat mit Urteil vom 7. April 2016 den Begriff des Neukunden erweitert und damit die Position der Handelsvertreter bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs gestärkt (Az.: C-315/14). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Beendigung des Vertrags mit dem Unternehmen hat der Handelsvertreter in der Regel einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für Kunden, die er für das Unternehmen neu gewonnen hat. Der Europäische Gerichtshof hat den Begriff …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Lebensversicherung bringt weniger als erwartet – Widerspruch prüfenBild: Lebensversicherung bringt weniger als erwartet – Widerspruch prüfen
Lebensversicherung bringt weniger als erwartet – Widerspruch prüfen
Mit Zinsversprechen, Überschussbeteiligung und Steuervorteilen wurde vielen Verbrauchern der Abschluss einer Lebensversicherung als Altersvorsorge schmackhaft gemacht. Viel ist davon nicht geblieben. In vielen Fällen wird sich die Lebensversicherung als weniger lukrativ erweisen, als es die Versicherungsnehmer angenommen haben. Das liegt einerseits natürlich …
Bild: Lebensversicherung Widerspruch: Handeln Sie jetzt ohne Kostenrisiko!Bild: Lebensversicherung Widerspruch: Handeln Sie jetzt ohne Kostenrisiko!
Lebensversicherung Widerspruch: Handeln Sie jetzt ohne Kostenrisiko!
In Deutschland gibt es mehrere Millionen Lebensversicherungsverträge, wobei Kunden oftmals in den letzten Jahren erhebliche Einbußen bei der Rendite hinnehmen mussten und in diversen Fällen auch in Sorge um ihre Altersvorsorge sind. Hierbei sollen enttäuschte Lebensversicherungskunden darauf hingewiesen werden, dass es in vielen Fällen nicht nur die …
Bild: Keine Verwirkung oder Verjährung beim Widerspruch von LebensversicherungenBild: Keine Verwirkung oder Verjährung beim Widerspruch von Lebensversicherungen
Keine Verwirkung oder Verjährung beim Widerspruch von Lebensversicherungen
Die Lebensversicherung war für viele Verbraucher ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge oder auch für Finanzierungen. Angesichts sinkender Erträge wachsen immer mehr Verbrauchern aufgrund der Ihnen jährlich mitgeteilten Entwicklung ihrer Lebensversicherung „graue Haare“. Sie möchten ihre Police rückabwickeln, aber der Widerspruch wird vom Versicherer …
Bild: Rückabwicklung der Lebensversicherung mit dem WiderrufsjokerBild: Rückabwicklung der Lebensversicherung mit dem Widerrufsjoker
Rückabwicklung der Lebensversicherung mit dem Widerrufsjoker
… Niedrigzinsphase hat Lebens- oder Rentenversicherungen für viele Verbraucher uninteressant gemacht. Der Widerrufsjoker kann den Ausstieg aus der unrentablen Police ermöglichen.Lebensversicherungen galten lange Zeit als wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Doch die andauernde Niedrigzinsphase hat ihre Spuren hinterlassen. Bei einigen Versicherungsunternehmen …
Widerrufsjoker kann auch bei Lebensversicherungen gezogen werden
Widerrufsjoker kann auch bei Lebensversicherungen gezogen werden
Widerrufsjoker kann auch bei Lebensversicherungen gezogen werden Ebenso wie Darlehen können auch Lebensversicherungen und Rentenversicherungen widerrufen werden, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München …
Bild: Widerspruch von Lebensversicherungen und RentenversicherungenBild: Widerspruch von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen
Widerspruch von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen
Über Jahrzehnte galt die Lebensversicherung als wichtiger Baustein für die private Altersvorsorge. Fast in jedem Haushalt wurde auf eine Lebensversicherung vertraut. Dieses Bild hat sich zuletzt zunehmend gewandelt. Zwar lässt sich immer noch in vielen Haushalten eine Lebensversicherung finden, doch vielfach würden sich die Verbraucher gerne wieder von …
Bild: BVerfG: "Ewiges" Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen ist verfassungskonformBild: BVerfG: "Ewiges" Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen ist verfassungskonform
BVerfG: "Ewiges" Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen ist verfassungskonform
Das "ewige" Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen ist nicht verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az.: 1 BvR 2230/15 und 1 BvR 2231/15). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit klare …
Bild: Widerrufsjoker bei Lebensversicherungen - Achtung bei NachbelehrungenBild: Widerrufsjoker bei Lebensversicherungen - Achtung bei Nachbelehrungen
Widerrufsjoker bei Lebensversicherungen - Achtung bei Nachbelehrungen
Der Widerspruch einer Lebensversicherung kann sich für den Verbraucher lohnen. Um den Widerspruch zu vermeiden, sind einige Versicherer dazu übergegangen, Nachbelehrungen zu verschicken. GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Grundsätzlich kann einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung auch Jahre nach Vertragsabschluss noch widersprochen werden, wenn …
Bild: Lebensversicherung: Rückabwicklung durch Widerspruch häufig möglichBild: Lebensversicherung: Rückabwicklung durch Widerspruch häufig möglich
Lebensversicherung: Rückabwicklung durch Widerspruch häufig möglich
Der Widerruf bzw. Widerspruch einer Lebensversicherung erweist sich in der Regel als deutlich lukrativer als die Kündigung der Police. In vielen Fällen ist der Widerspruch auch heute noch möglich. GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Juni 2016 endete das ewige Widerrufsrechts …
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung beim Widerspruch und Rückabwicklung von LebensversicherungenBild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung beim Widerspruch und Rückabwicklung von Lebensversicherungen
GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung beim Widerspruch und Rückabwicklung von Lebensversicherungen
GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung beim Widerspruch und Rückabwicklung von Lebensversicherungen Häufig ist die Rückabwicklung einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung möglich. Dazu muss aber der Widerspruch der Police gegenüber dem Versicherer durchgesetzt werden. GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, …
Sie lesen gerade: Einschnitte bei der Lebensversicherung - Widerspruch prüfen