… ca. 12,76 Mio. Euro erzielt werden, während sonst ein Notverkauf erforderlich sei, bei dem nur mit 9,25 Mio. Euro gerechnet werden könne.
Des Weiteren teilt der Fonds seinen Anlegern mit, dass die Bank die Kredite kündigen und sie nach § 172 Abs. 4 HGB in die Haftung nehmen werde, falls sie nicht bereit seien, die Ausschüttungen freiwillig an den Fonds zurückzubezahlen. In diesem Zusammenhang ist es ein Skandal, dass die Fondsgeschäftsführung der Bank ohne Zustimmung der Gesellschafter eine Liste der Anleger und der Ausschüttungen zur Verfügung …
… 1 verkündet. Hiernach konnte der Falk-Insolvenzverwalter beim Falk-Fonds 68 sich zwar grundsätzlich mit seiner Forderung um die geleisteten Ausschüttungen durchsetzen, nicht allerdings in vollem Umfang.
„Der Umfang, in dem die Haftung des Kommanditisten nach § 172 Abs. 4 HGB wieder auflebt, ist laut BGH in dreifacher Hinsicht begrenzt, nämlich durch die Haftsumme, die Höhe des ausgezahlten Betrages und durch das Ausmaß der dadurch gegebenenfalls entstehenden Haftsummenunterdeckung“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden …
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Handelsvertreter nur insoweit einen Anspruch auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln gemäß § 86a HGB haben, als sie auf diese angewiesen sind, um ihrer Pflicht zur Vermittlung beziehungsweise zum Abschluss von Geschäften nachzukommen.
Dies kann bei einem Softwarepaket der Fall sein, wenn es Komponenten enthält, ohne die eine Vermittlungstätigkeit nicht möglich gewesen wäre.
Demgegenüber hat der Handelsvertreter die in seinem Geschäftsbetrieb anfallenden Aufwendungen selbst zu …
… gesetzten Zahlungsfrist berichtet.
Doch können sich die Anleger gegen die persönliche Haftung bzw. die von ihnen abverlangte Kapitalerhöhung überhaupt zur Wehr setzen?
Der Vorstand des Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., Frau Bettina Wittmann hierzu: „Nach § 172 HGB muss ein Kommanditist geleistete Ausschüttungen zurückzahlen, soweit diese nicht auf Gewinne beruhten, oftmals die wenigsten Kommanditisten mündlich um die sogenannte „Nachhaftung“ von ihrem Berater in Kenntnis gesetzt waren“. Aktuell entscheidet der BGH um die Frage der …
… „Ausschüttungen“ wieder an die Schiffsgesellschaft zurückgeführt werden müssen. Das gilt umso mehr, wenn der Fonds in die Krise gerät. Spätestens bei Insolvenz der Fondsgesellschaft wird der Anleger gemäß der Vorschriften der Paragrafen 171 ff HGB vom Insolvenzverwalter aufgefordert, das Haftkapital wieder aufzufüllen.
Ungeachtet der Tatsache, dass das eingesetzte Kapital möglicherweise verloren bzw. stark geschmälert werden würde, erfolgen natürlich keine entsprechenden Ausschüttungen.
Daneben gibt es eine weitere Problematik, die sich in fast …
… wäre auch hier eigentlich von einer einheitlichen europaweiten Regelungen auszugehen, da zum Zwecke der Rechtsangleichung vorliegend die Europäische Handelsvertreter - Richtlinie 86/653 EWG erlassen worden ist, die in Deutschland durch Einführung des Paragraphen 89 b HGB in nationales Recht umgesetzt worden ist und einen in der Höhe beschränkten und an der Vertragsdauer orientierten Ausgleichsanspruch vorsieht. Frankreich hat sich für das Modell eines Entschädigungsanspruchs an Stelle eines Ausgleichsanspruchs entschieden, deren Voraussetzungen und …
… agierenden Anlageberater richtig war.
„Nach der Rechtsprechung des BGH muss ein Anlageberater seinen potentiellen Anlageinteressenten neben allen Chancen aus einer Beteiligung auch alle Risiken darlegen, insbesondere die Gefahr einer Nachhaftung gemäss § 172 IV HGB. Kommt ein Anlageberater seiner ihm obliegenden Pflicht aus dem zustandegekommenen Anlageberatungsvertrag nicht nach, kann ein Anleger bei Nachweis dieser fehlenden Aufklärungsverpflichtung Schadensersatz vom Berater verlangen, also neben einer Rückzahlung des eingesetzten Kapitals auch …
… über die sogenannte Nachhaftung durch seinen Anlageberater informiert werden“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter. Bei Minderung des Kapitalkontos des Anlegers durch gewinnunabhängige Entnahmen würde gemäss § 172 IV HGB die unmittelbare Haftung der Anleger gegenüber Dritten wieder aufleben, soll mit der geplanten Kapitalerhöhung nach Angabe eines Düsseldorfer Rechtsanwalts gerade eine komplette Haftentlassung der Gesellschaft einhergehen.
„Ansonsten droht hier eine persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter …
… gerade gegründetes Unternehmen stark am Markt zu positionieren, wofür er - nachvollziehbarer Weise - alles an Wissen aufbieten will, was er, auch von seinem ehemaligen Arbeitgeber, in seiner bisherigen beruflichen Laufbahn erworben hat.
Die Regelungen der §§ 74ff. HGB geben diesbezüglich die Regeln vor - Anwendung finden sie über ihren reinen Wortlaut hinaus ("Prinzipal" und "Handlungsgehilfe") auch im Bereich der arbeitsrechtlichen Vertragsverhältnisse.
Dort wird die Möglichkeit für den Arbeitgeber statuiert, dem Arbeitnehmer für eine für die Zeit …
… V. welche darauf hinweist, sich vor einem Rückzahlungsverlangen zunächst einmal den hierauf fußenden Gesellschafterbeschluss genau durchzusehen. „In unsere Praxis erleben wir es leider immer wieder, dass Kommanditisten über die Gefahr der sogenannten Nachhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB nicht ausreichend von ihrem Anlageberater informiert wurden, die Gefahr einer Nachhaftung sich in concreto dann stellt, wenn ein Fonds in finanzielle Schieflage geraten ist, was dazu führen kann, dass die Anleger zur Verhinderung eines Insolvenzfonds die Rückzahlung …
… Erwerbsempfehlung kann dem Rückforderungsbegehren im Hinblick auf geleistete Ausschüttungen / Vorabentnahmen nach der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte entgegen gehalten werden.
Ungeachtet vorstehender Ausführungen ist überaus fraglich, ob die Haftungsvoraussetzungen der Anlegers nach §§ 171,172 HGB überhaupt bzw. in der geforderten Höhe vorliegen. Anleger sollten daher prüfen, ob Sie sich gegen die Forderungen nicht doch wirksam verteidigen können.
Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von Anlegern der verschiedenen …
… der Steuervorteile streitig - es ging um Frage der Höhe des Anrechnungsbetrages. Das Gericht riet daher der Bank dringend zum Vergleich. Nach dem rechtskräftigen Vergleich kann die Anlegerin daher Eigenkapital in Höhe von € 4.416,16 und Freistellung von Verbindlichkeiten nach §§171,172 Abs.IV HGB Zug um Zug gegen Rückgabe des Fondsanteils verlangen. Hierbei handelt es sich um das Haftungsrisiko der Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von € 8.180,67, von dem die Anlegerin nunmehr zu befreien ist.
Das Gericht ging davon aus, dass …
… nicht erteilten Hinweis in Bezug auf die einge-schränkte Fungibilität der Fondsanlage, also der eingeschränkten Möglichkeit diese an Dritte zu verkaufen, sowie eine nicht erfolgte Aufklärung über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung nach § 172 Abs. 4 HGB.
Nachdem das Berufungsgericht die Rechtsauffassung vertrat, dass Ansprüche wegen Falschberatung umfassend verjährt seien, weil der Anleger schon im Jahre 1999 durch Inanspruchnahme auf Nachschusszahlungen Kenntnis von einer Falschberatung erlangt hatte und daher hätte erkennen müssen, dass …
… Anlageprospekt nicht gelesen habe.
„Gerade das „Milliardengrab Medienfonds“ macht vielen betroffenen Anlegern – auch und gerade im Hinblick auf die Aberkennung erzielter Steuerverluste - finanziell zu schaffen, zumal jeder Fondsgesellschaft die Gefahr der Nachhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB immanent ist. Dies ist dann der Fall, wenn Ausschüttungen nicht aus Gewinnen der Gesellschaft, sondern aus Rücklagen geleistet werden. Ein solcher Rückfluss der Kommanditeinlage führt gemäß § 172 Abs. 4 HGB zum Wiederaufleben der Pflichtleistung der Kommanditeinlage“, …
… Anlageprospekt nicht gelesen habe.
„Gerade das „Milliardengrab Medienfonds“ macht vielen betroffenen Anlegern – auch und gerade im Hinblick auf die Aberkennung erzielter Steuerverluste - finanziell zu schaffen, zumal jeder Fondsgesellschaft die Gefahr der Nachhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB immanent ist. Dies ist dann der Fall, wenn Ausschüttungen nicht aus Gewinnen der Gesellschaft, sondern aus Rücklagen geleistet werden. Ein solcher Rückfluss der Kommanditeinlage führt gemäß § 172 Abs. 4 HGB zum Wiederaufleben der Pflichtleistung der Kommanditeinlage“, …
… wurde u.a. von der dortigen Anlegerin zum Vorwurf gemacht, diese über die spezifischen Risiken aus der gezeichneten unternehmerischen Beteiligung nicht in Kenntnis gesetzt zu haben, insbesondere nicht auf die Gefahr der Nachhaftung gemäss § 172 IV HGB hingewiesen zu haben.
„Ein/e Anlagevermittler/Anlageberatungsgesellschaft kann sich dann nicht auf den Prospektinhalt, in welchem im Wesentlichen die Risiken aus einer unternehmerischen Beteiligung beschrieben sind, zurückziehen, wenn dem Anleger vor Zeichnung keine Gelegenheit gegeben wurde, das …
… sind.
„Insoweit sind an Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater zu denken, wenn einem Anleger die Nachschussverpflichtung anlässlich der Zeichnung nicht mitgeteilt wurde, er demzufolge auch nicht wusste, wann und unter welchen Voraussetzungen er zudem gemäss § 172 IV HGB von der Fondsgesellschaft zu Kasse gebeten werden könnte“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche gleichzeitig als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht derzeit ca. 100 betroffene Medienfonds-Anleger bundesweit anwaltlich gegen die …
… Weitere Bestimmungen des Vertrages regeln Zeiteinsatz, Berichterstattung, Seminare. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fordert der Mitarbeiter Vergütung des Arbeitnehmers nach Tarif. Die Klage hat keinen Erfolg.
Rechtsgründe Arbeitsrecht Dresden
Die Tätigkeit war selbständig, § 84 1 HGB. Typisch sind freie Gestaltung der Tätigkeit und der Arbeitszeit. Eine zeitliche Weisungsgebundenheit lag nicht vor. Auch hatte der Mitarbeiter Spielraum bezüglich Organisation und Durchführung der Kundenbesuche. Es gab auch keinen festen Arbeitsplatz. Auch …
… geregelt. Nach Ende des Ar¬beitsverhältnisses am 31.08.2003 arbeitet B als selbständiger Handelsvertreter für F-GmbH. F-GmbH ist Fachhändler für Endkunden. Es besteht Streit über die Karenzent
schädigung.
Rechtsgründe Arbeitsrecht Dresden
Das Wettbewerbsverbot entspricht §§ 74 1 und II HGB. Nach § 74 a 1 Nr. 1 HGB ist die Vereinbarung unverbindlich, soweit kein berechtigtes geschäftliches Interesse des Arbeit¬gebers besteht. Das Wettbewerbsverbot soll den Schutz von Betriebsgeheimnissen und dem Kunden- / Lieferantenkreis dienen. Vorliegend ist …
… Desaster werden; rechtlich dürften sie auch mit der Frage konfrontiert werden, inwieweit möglicherweise geleistete Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft zurückzuzahlen sind.
„Betroffen ist insoweit die sogenannte „Nachhaftung“ eines Kommanditisten gemäss §§ 171 I, 172 IV HGB“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. hat für betroffene Anleger einen Fragebogen für Film- und Medienfondsbeteiligungen erstellt, welcher unter www.schutzverein.org jederzeit abrufbar …
… Fondsgesellschaft ist daher nicht davon auszugehen, dass nach der Befriedigung der Gläubiger ein Liquiditätserlös verbleibt, der an die Gesellschafter verteilt werden könnte.
Im Gegenteil: Es besteht derzeit sogar das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, der zahlreiche VIP Medienfondsanleger betreut.
Der VIP Medienfonds 2 war so konstruiert, dass die Gesellschafter lediglich 55 % der Zeichnungssumme zuzüglich 3 …
… Gesellschafter darüber informiert, dass Liquiditätsprobleme bestünden und der Ausgleich von Verbindlichkeiten gefährdet sei. Dabei besteht neben dem Verlust des eingesetzten Kapitals nach wie vor die Gefahr eines Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung gemäss § 172 IV HGB, müssten die Gesellschafter den noch ausstehenden Teil ihrer Kommanditeinlage einbezahlen, sollte die Liquidität des Fonds nicht ausreichen.
„Sollten Gesellschafter noch auf die Zahlung der ursprünglich in Aussicht gestellten Schlussausschüttung gewartet haben, dürfte diese …
… die Gesellschafter bei Beitritt zu den Fonds über die ebenfalls insolvente Prometa Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH („Prometa“) als ihre Treuhänderin zu beteiligen und mussten diese gleichzeitig von der Haftung (Rückzahlung der Ausschüttungen) nach §172Abs.IV HGB freistellen.
Auszug aus „§5 Freistellung“
(…)
Soweit Ausschüttungen der Gesellschaft an den Treugeber nach den handelsrechtliche Vorschriften als Rückzahlung der von dem Treugeber geleisteten Kommanditeinlage anzusehen sind, entsteht für den Treuhänder gemäß §172Abs. 4 HGB eine …
Nach § 74a Abs. 1 Satz 1 HGB ist ein Wettbewerbsverbot insoweit unverbindlich, als es nicht dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient. Das Gesetz regelt nicht ausdrücklich den Anspruch auf Karenzentschädigung bei einem teilweise verbindlichen und teilweise unverbindlichen Wettbewerbsverbot. Der Zehnte Senat hat entschieden, dass der Anspruch nicht voraussetzt, dass der Arbeitnehmer das Wettbewerbsverbot insgesamt beachtet; es genügt die Einhaltung des verbindlichen Teils.
Die Beklagte stellt Fenster und Türen …
… Geschäft ist also die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich (sog. positives Konsensprinzip). Bei einer polnischen sp.c. kann jeder Gesellschafter ohne vorherigen Gesellschaftsbeschluss die gewöhnlichen Geschäfte der Gesellschaft vornehmen.
Die Gesellschafter einer GbR haften nach § 128 HGB analog wie die Gesellschafter einer oHG für alle Gesellschaftsverbindlichkeiten kraft Gesetzes und akzessorisch zur Gesamthandschuld als Gesamtschuldner persönlich. Der Gläubiger einer polnischen sp.c. kann so wie auch bei einer deutschen GbR wählen, ob er …
… unverbindliche Teil eingehalten wurde.
Dem ist das BAG jetzt entgegengetreten. Den Erfurter Richtern zufolge steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf die Karenzentschädigung auch dann zu, wenn er gegen den über § 74 a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) unverbindlichen Teil verstößt. Arbeitsrechtler Becker erläutert: „Diese Entscheidung entspricht dem Gesetzeswortlaut und vermeidet Wertungswidersprüche. Es war schlicht nicht einleuchtend, dass der Arbeitnehmer auch den unverbindlichen Teil einhalten musste, um die Karenzentschädigung beanspruchen zu können. Im …
… also auch Rechnungen, Quittungen, Preislisten und Be-stellscheine. Somit gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) insbesondere auch für Emails.
Hierdurch geänderte Gesetze
Dieses Gesetz ändert die § 37a HGB, § 25a GenG, § 80 Akt, § 35a GmbHG und stellt durch die Formulierung „Geschäftsbriefe gleich welcher Form“ klar, dass alle Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen aller Art vorzuhalten sind.
Dies gilt für Aktiengesellschaften (§ 80 Akt), …
… Vertragsstrafe mit erheblicher Mindesthöhe (hier: 100.000,00 EUR) kann wegen der Möglichkeit einer unverhältnismäßigen Benachteiligung des Vertragspartners in gleicher Weise zur Sittenwidrigkeit führen. Die Möglichkeit, eine unverhältnismäßig hohe Vertragsstrafe – in den Grenzen des § 348 HGB – auf Antrag des Schuldners auf den angemessenen Betrag herabzusetzen (§ 343 BGB) setzt die Wirksamkeit des Vertragsstrafeversprechens voraus. Allein diese Möglichkeit führt nicht dazu, einer ihrer Höhe nach unbegrenzten Vertragsstrafe den deshalb bestehenden …
… Straßer eine klare Benachteiligung war. Wer dagegen fertige Software kaufte, konnte die Anschaffungskosten in der Bilanz als Asset ausweisen. Diese Ungleichbehandlung ist durch die Bilanzrechtsreform beseitigt worden, denn nach der Änderung des § 248 HGB bezieht sich das Aktivierungsverbot nur noch auf die Aktivierung von Marken, Drucktiteln, Verlagsrechten, Kundenlisten oder vergleichbaren immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden.
Allerdings weist Steuerberater Straßer auch auf den zusätzlichen …
Der BGH hat in einer Entscheidung vom 12.01.2010, AZ XI ZR 37/09, die sog. akzessorische Gesellschafterhaftung nach § 128 HGB analog zugunsten der Gesellschafter eingeschränkt. Die Entscheidung betrifft insbesondere das Recht der GbR und der oHG. Hat eine solche Gesellschaft einen Gläubiger, beispielsweise eine Bank, dann hat dieser Gläubiger die Möglichkeit die Gesellschaft selbst oder parallel bzw. alternativ die Gesellschafter in Anspruch zu nehmen, ggf. auch nur einzelne Gesellschafter. Häufig ist ein solches Vorgehen von taktischen Überlegungen …
… des Prüfvertrages mit einem Wirtschaftsprüfer einbezogen.
Ein Schadensersatzanspruch nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bei Prüfungen von Jahresabschlüssen setzt nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Berücksichtigung von § 323 I 3 HGB voraus, dass dem Prüfer deutlich wird, dass von ihm im Drittinteresse eine besondere Leistung erwartet wird, die über die Erbringung der Prüfungsleistung hinausgeht und dem Dritten als Grundlage für bestimmte Kreditentscheidungen dienen soll.
Einer Drittschutzwirkung …
… Kreis der zur Kündigung berechtigenden Verfehlungen des Arbeitnehmers viel kleiner. An sich wichtige Gründe im Sinne einer Berechtigung zur fristlosen Kündigung geben nämlich nur Gründe ab, die so gravierend sind, wie diejenigen, die ursprünglich in den gesetzlichen Vorschriften der §§ 123, 124 GewO, 72 HGB alter Fassung enumerativ genannt wurden. So wurde § 72 Abs. 1 Nr. 4 HGB a. F. folgend als „an sich“ wichtiger Grund immer die grobe Beleidigung des Arbeitgebers angesehen. Im Ergebnis ist ein an sich wichtiger Grund also von deutlich schwerwiegenderer …
… Kapitalgesellschaften erfahren durch die An- hebung der Größenkriterien Erleichterungen.
? Das Gesetz zeichnet sich durch eine Reihe von Wahlmöglichkeiten aus. Damit bleibt es letztendlich jedem Unternehmer selbst überlassen, ob er weiterhin nach den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des HGB verfährt oder teilweise auf die internationalen Regelungen umstellt.
? Im zweiten Fall entstehen Kosten für die zusätzliche Erstellung der Steuerbilanz.
? Das Verhalten der Banken bleibt noch abzuwarten. Ihnen wird es tendenziell schwerer fallen, auf Basis von …
… für Verfassungs- und Hochschulrecht Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger ist - das Sächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) den heftig umstrittenen Entwurf der „Vorläufigen Grundordnung“ der Leipziger Hochschule für Grafik- und Buchkunst (HGB) zu verwerfen beabsichtige. Zum Rechtsgutachten Rechtsanwalt Prof. Dr. Rommelfangers, der früher als Gründungsrektor der Sächsischen Hochschule für Polizei und Richter am Thüringer Verfassungsgerichtshof fungierte, meldet die LVZ:
„Dieses Gutachten hat offenbar gewirkt. Gestern Nachmittag …
… und die Ausschüttungen haben sich viele Fonds aus Anlegersicht gerechnet. Dass jedoch die Verlustzuweisungen eine Negativbilanz bzw. einen Verlustvortrag bei der Fondsgesellschaft generieren und dieser wiederum die Rückzahlbarkeit der Ausschüttungen nach §§ 172, 172 Abs. IV HGB bedingen wurde, da systembedingt, häufig nicht deutlich genug dargestellt. Demnach urteilte das Landgericht München I für diese Fälle Schadensersatzansprüche zugunsten der klagenden Anleger aus.
Als besonders riskant erweisen sich Beteiligungen, die auf Raten abbezahlt …
… hingewiesen, dass die Bank diesbezüglich unter Beweis stellen muss, dass sie trotz Kenntnis der Auskunfts- und Herausgabepflichten des Geschäftsbesorgers nach den althergebrachten Vorschriften der §§ 675, 666, 667 BGB bzw. des Kommissionärs gem. §§ 383, 384 II HGB und der dazu veröffentlichten Rechtsprechung sowie der darauf Bezug nehmenden BAWE-Richtlinie vom 26.05.1997 eine Aufklärungspflicht über Rückvergütungen nicht erkannt und auch nicht für möglich gehalten hat und sie es deswegen auch nicht im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit unterlassen …
… gegen die Pflicht zur Einreichung der Jahresabschlussunterlagen für 2006 unterstellen, weil die Beschwerdeführerin gegen die Androhungsverfügung vom 01.05.2008 keinen Einspruch eingelegt hat und damit bestandskräftig feststeht, dass die Beschwerdeführerin zur Offenlegung nach §§ 325 ff. HGB verpflichtet war (vgl. LG Bonn, Beschluss vom 24.06.2008, 30 T 40/08, nrwe.de). Das Beschwerdegericht ist nicht davon überzeugt, dass die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 28.05.2008 Einspruch gegen die Androhungsverfügung unter Hinweis auf ihre Vertretung …
… 24.04.2009 ( Az.: 2 C 45/09) zugunsten des Mdt. für eine Verjährung der Ansprüche. Hierfür wendete es allgemeine Verjährungsvorschriften nach dem BGB an.
Da die Ausschüttungen zuletzt im Jahre 1998 gezahlt wurden und hiernach der abgetretene Ausgleichsanspruch der "Prometa" entstand, nahm das Gericht Verjährung zum 31.12.2004 an. Zu einer Anwendung des §159 HGB ( fünfjährige Nachhaftung nach Auflösung der Gesellschaft) kam es nicht, weil der Mdt. kein Direkt- sondern Treuhandkommanditist war, der nur wirtschaftlich einem Kommanditisten gleichstand.
… März 2009) Am 26. März 2009 wurde im Bundestag die umfangreichste Bilanzreform seit 1986 beschlossen. Danach steht einer Verabschiedung im Bundesrat und der Veröffentlichung in Bundesgesetzblatt nichts mehr im Wege.
Die geplanten Änderungen passen das HGB an internationale Rechnungslegungsvorschriften an. Damit sind ab 2009/2010 umfangreiche Neuregelungen und Änderungen bei Ansatz-, Bewertungs- und Bilanzvorschriften zu beachten. Dies hat Auswirkungen auf die unternehmerische Bilanzpolitik. Außerdem ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten der Steuerpolitik.
Bei …
… – Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 26. März 2009 das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet. Mit der größten Bilanzrechtsreform seit 20 Jahren soll die deutsche Wirtschaft finanziell entlastet und das HGB-Bilanzrecht für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards werden.
Das bewährte HGB-Bilanzrecht wird im Kern beibehalten; der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt die Grundlage der Gewinnausschüttung und der steuerlichen Gewinnermittlung. Das Gesetz soll unmittelbar nach Zustimmung durch den …
… Kapitallebensversicherung unwirksam ist. Auch nach Auffassung des BGH steht der Klägerin gegen den Beklagten kein Anspruch aus den Darlehensverträgen zu, weil nicht der Beklagte, sondern die GbR Darlehensnehmer ist. Eine Haftung des Beklagten ergibt sich auch nicht aus § 128 HGB analog, da er nicht Gesellschafter der GbR im Rechtssinne geworden ist, sondern nur deren wirtschaftlicher Gesellschafter. Im Außenverhältnis sollte allein die Treuhänderin berechtigt und verpflichtet sein, über die sich der Beklagte wirtschaftlich an der GbR beteiligt hat. Bei einer …
… und konnte gar keine Gewinne sondern nur haftungsträchtige Entnahmen zahlen. Dieses systemimmanente Haftungsrisiko wird im Prospekt nur allgemein und nicht konkret genug dargestellt. Es macht eben einen Unterschied ob die Haftung nach §§ 171Abs.2 und 172 Abs.IV HGB im Konjunktiv oder im Indikativ beschrieben wird. Folglich wurde der Gründungsgesellschafter und Fondsgeschäftsführer des Fonds zum Ersatz des Schadens der Anleger verurteilt. Freistellung von der Haftung für die rückzahlbaren Ausschüttungen gehört hierzu ebenso wie die Zahlung von Geldbeträgen …
… Finanzdienstleistungsinstitute dem KWG und haben unter anderem die Meldepflichten des KWG zu erfüllen.
Auer Witte Thiel betont, dass die Frist zur Einreichung der Anzeige bereits am 31. Januar 2009 endet. Für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB gilt eine Anzeigepflicht bis 31. Dezember 2009. Zahlreiche Unternehmen, deren Geschäftsmodell Factoring-Elemente beinhaltet wie zum Beispiel Payment-Unternehmen oder Abrechnungsstellen stehen unter Zugzwang, wenn sie vermeiden wollen, ab 1. Februar 2009 (bzw. 1. Januar 2010 für die kleineren …
… werden ebenso berücksichtigt ebenso wie die weitere Entwicklung der Rechtsprechung oder die besonderen Herausforderungen, die sich bei der Umstellung in der Praxis zeigen.
Mit zahlreichen Fallbeispielen, Tipps, Musterbilanzen, Checklisten, Vorlagen und den Gegenüberstellungen des BilMoG mit HGB, Steuerrecht und IFRS ist der Band eine Praxishilfe im besten Sinne. Die Autoren haben bereits über 1.000 Seminarteilnehmern auf das BilMoG vorbereitet und kennen die klassischen Fallstricke genauso wie Antworten auf spezielle Fragestellungen.
Es würde mich …
… Entscheidungsgründen ergebenen Umfang zugelassen.
Das Landgericht Duisburg folgt mit seinem Urteil einer völlig neuen Rechtsansicht.
Grundsätzlich geht es davon aus, dass der Kläger Ansprüche aus eigenem Recht geltend macht, diese hauptsächlich auf § 270 Abs. 4 Satz 2, § 171 Abs. 1, 2 HGB und hilfsweise auf Insolvenzanfechtung gemäß § 134 InsO stützt. Das Berufungsgericht geht davon aus, dass der Kläger aus eigenem Recht ein Anspruch auf Zahlung von 1.191,71 € hat, da er gegen den Beklagten und Anleger ein Anspruch auf Rückzahlung der Ausschüttungen …
… Münchener Rück fest: Bis 2010 sollen über Aktienrückkäufe und Dividendenzahlungen mehr als 8 Mrd. € an die Aktionäre fließen.
Ein Bestandteil der ERGO-Strategie ist es, die Kostenquoten deutlich zu reduzieren. Bereits Ende 2007 hatte die ERGO Zielwerte für ihre Kostenquoten (nach HGB) kommuniziert: Bis zum Jahr 2010 will ERGO die Verwaltungskostenquoten in der Lebensversicherung auf 2,9 % (2007: 3,3%) und in der Krankenversicherung auf 2,8% (3,0%) senken; in Komposit soll die Betriebskostenquote 30,5% (32,2%) betragen.
Die ERGO plant, im Jahr 2010 …
… die neuen Rahmenbedingungen für ihre Konzernstrukturen und zeigen Möglichkeiten im Umgang mit der Zinsschranke, der Verlustnutzung und dem neuen Umwandlungssteuerrecht auf.
Prof. Dr. Norbert Herzig (Universität zu Köln) gibt einen Überblick über die HGB-Reform und beschreibt deren Auswirkungen auf die Organschaft. Die Rolle eines Gewinnabführungsvertrages als steuerliche Voraussetzung beschreibt RD Ewald Dötsch (Oberfinanzdirektion, Koblenz). Anhand zahlreicher Fallbeispiele erläutert er auch die Unterschiede für Mehr- und Minderabführungen nach …
… und Aktiengesetz wirksam geworden. Danach erstrecken sich die Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen auch auf E-Mails.
Diese Verpflichtung gilt für folgende Gesellschaften:
GmbH, AG, KG, OHG, Genossenschaften und Einzelkaufmann soweit im Handelsregister eingetragen.
Bislang war in den Vorschriften §§ 37a HGB, 35a GmbHG, 25a GenG und 80 AktG folgendes geregelt:
[für die GmbH]
Auf allen Geschäftsbriefen (…) müssen die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft …
… Ausschüttungen um eine echte Rendite oder nur um eine gewinnunabhängige Entnahme handelt, durch die die Kommanditisteneinlage vermindert wird. Sofern die vorgenommenen Ausschüttungen nicht aus Gewinnen der Gesellschaft stammen, lebt die Haftung des Anleger gemäß § 172 IV HGB wieder auf, so dass er bei einer Insolvenz der Fondsgesellschaft, neben der verlorenen Einlage auch noch auf Rückgewähr der erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen werden kann.
Neben einer Inanspruchnahme der Gebau AG als Prospektverantwortliche, kommen nach Auffassung …