(openPR) Ein gutes Essen will in der Vorbereitung durchdacht und geplant sein. So auch ein gutes Gesetz. Daher begannen die Vorbereitungen für das BilMoG bereits in 2004. Ziel war, das deutsche Bilanzrecht international vergleichbar zu machen, vor allem aber die Deregulierung und Kostensenkung für kleine und mittlere Unternehmen.
Doch getreu dem Motto: “Viele Köche verderben den Brei,“ wurde im Laufe der Zeit Vorschläge verworfen oder abgeändert. Jetzt, nachdem das Gesetz im April 2009 verabschiedet wurde, bleibt die Frage: Hat sich der ganze Aufwand gelohnt?
Hier sind einige Kernpunkte des Gesetzes
Erstmalige Anwendung
Die meisten Vorschriften sind für Jahresabschlüsse nach dem 31.12.2008 anzuwenden.
Befreiung von der Buchführungs-, Inventar- und Jahresabschlusserstellungspflicht
Bisher war jeder Kaufmann buchführungspflichtig. Mit Einführung von Befreiungsregeln wurde diese allgemeine Vorschrift durchbrochen. Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, sind nach BilMoG von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit, wenn ihr Betrieb an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren
• nicht mehr als 500.000 € Umsatzerlöse und
• nicht mehr als 50.000 € Jahresüberschuss
aufweist.
Anpassung der Größenschwellen für Kapitalgesellschaften
Die Zuordnung als kleine mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft ist entscheidend für die Inanspruchnahme von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen. Hier die neuen Werte für die Einteilung. Die bisherigen Grenzen stehen in Klammern.
Bilanzsumme in TEUR:
bis 4.840 (bis 4.015)
bis 19.250 (bis 16.060)
über 19.250 (über 16.060)
Umsatzerlöse in TEUR
bis 9.680 (bis 8.030)
bis 38.500 (bis 32.120)
über 38.500 (über 32.120)
Arbeitnehmer:
bis 50 (bis 50)
bis 250 (bis 250)
über 250 (über 250)
Diese neuen Schwellenwerte gelten rückwirkend ab dem 01.01.2008.
Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit
Ein wesentlicher Aspekt des BilMoG ist der Wegfall des Maßgeblichkeitsprinzips. Bisher war es nur möglich steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen, wenn diese in der Handelsbilanz dargestellt wurden. Das führte in vielen Fällen dazu, dass Handels- und Steuerbilanz identisch waren. Mit der neuen Regelung fallen Handels- und Steuerbilanz auseinander.
Welche Vor- und Nachteile bringt das BilMog
? Am stärksten profitieren Einzelkaufleute mit kleinen Geschäftsbetrieben. Für sie entfällt die Bilanzierungspflicht vollständig.
? Aber auch eine Reihe kleiner und mittelgroßer Kapitalgesellschaften erfahren durch die An- hebung der Größenkriterien Erleichterungen.
? Das Gesetz zeichnet sich durch eine Reihe von Wahlmöglichkeiten aus. Damit bleibt es letztendlich jedem Unternehmer selbst überlassen, ob er weiterhin nach den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des HGB verfährt oder teilweise auf die internationalen Regelungen umstellt.
? Im zweiten Fall entstehen Kosten für die zusätzliche Erstellung der Steuerbilanz.
? Das Verhalten der Banken bleibt noch abzuwarten. Ihnen wird es tendenziell schwerer fallen, auf Basis von HGB-Abschlüssen vernünftige Entscheidungen hinsichtlich der Kreditvergabe zu fällen.
Je nach Standpunkt wird der eine das Gesetz für seine Belange als günstig ansehen. Andere werden es als weniger attraktiv empfinden. Fakt ist jedoch, dass es bereits jetzt notwenig ist sich mit den erheblichen Änderungen vertraut zu machen. In der nächsten Ausgabe werde ich Ihnen einige Erläuterungen zum Ansatz und der Bewertung in der Handelsbilanz geben.












