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Bilanzmodernisierungsgesetz offenbart Versorgungslücken bei Unternehmern

(openPR) Steuerliche Vorteile der Pensionszusage bleiben bestehen

Die realistischere Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz durch das geplante Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) offenbart Versorgungslücken bei der Ausfinanzierung von Pensionszusagen für Unternehmer. Die innovative Rückdeckung der Zusage mit alternativen Kapitalanlagen bietet eine die Liquidität schonende Lösung. Die höhere Nachsteuerrendite dieser Produkte senkt den Liquiditätsaufwand gegenüber Rückdeckungsversicherungen um bis zu 70 Prozent.




Die im aktuellen Regierungsentwurf zum Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) vorgesehenen Änderungen des HGB führen zu einer realistischeren Bewertung der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz. Bisher war deren Wert nach dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der Heubeck-Richttafeln 2005 G und einem gesetzlich vorgegebenen Rechnungszins von sechs Prozent zu ermitteln. Nach dem Gesetzesentwurf sollen nun in der handelsbilanziellen Darstellung ein modifiziertes Berechnungsverfahren und ein „Marktzins“ bei der Rückstellungsberechnung zur Anwendung kommen. Als Marktzins soll ein Durchschnittswert der vergangenen sieben Geschäftsjahre angesetzt werden, der von der Deutschen Bundesbank monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden soll. Derzeit dürfte dieser Wert bei etwa 4,25 Prozent liegen.

Insbesondere bei der Rückdeckung von Pensionszusagen mit so genannten Rückdeckungsversicherungen wurde oft der Rückstellungswert nach Heubeck als Finanzierungsziel angesetzt. Dieser entspricht jedoch nicht dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf, dem so genannten Versichererbarwert, den eine Versicherung zum Renteneintritt für die Auszahlung einer lebenslangen Rente verlangen würde. Eklatante Versorgungslücken waren die Folge, obwohl die Pensionszusage an sich den effizientesten Durchführungsweg in der Altersvorsorge der Unternehmer darstellt. Der neue Gesetzesentwurf führt zu einer Annäherung des Rückstellungswertes in der Handelsbilanz an den tatsächlich notwendigen Betrag zur Ausfinanzierung der Pensionszusage. Nicht nur Steuerberater werden 2009 ihre Mandanten über die auf diese Weise transparent werdenden Versorgungslücken aufklären, auch Banken werden diesen Sachverhalt verstärkt bei Bonitätsprüfungen berücksichtigen.

Eine innovative Lösung zur Schließung der Versorgungslücke bietet MPC Capital. Das umfassende Konzept ergänzt oder ersetzt die renditeschwache und voll steuerpflichtige Rückdeckungsversicherung um ein breit gestreutes Portfolio aus Beteiligungen – wie Schiffsbeteiligungen, Private Equity-Fonds oder geschlossenen Immobilienfonds – und Investmentfonds. Diese erzielen ihre Erträge im Betriebsvermögen weitgehend steuerfrei und weitgehend unabhängig von den weltweiten Aktienmärkten. Durch die breite Streuung liegt die erwartete Rendite im Betriebsvermögen langfristig bei rund 6 Prozent nach Steuern. Und das mit einer deutlich geringeren Schwankungsbreite als beispielsweise bei einer ausschließlichen Rückdeckung über Investmentfonds. Die höhere Nachsteuerrendite dieser Produkte senkt den Liquiditätsaufwand für die Firmen gegenüber der Rückdeckungsversicherung um bis zu 70 Prozent. Lediglich die biometrischen Risiken, für deren Eintreten Leistungen in der Pensionszusage vereinbart wurden, werden passgenau über Risikoversicherungen abgesichert.

Rückdeckungsversicherungen sind nicht nur wegen der sinkenden Ablaufleistungen wenig geeignet, die erkannten Versorgungslücken zu schließen. Zwar kann das Unternehmen die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen, der Wert der Versicherung muss allerdings jedes Jahr in der Bilanz aktiviert werden. Das erhöht rechnerisch den Gewinn und damit wiederum die Steuerlast für das Unternehmen.

Auch die in solchen Fällen gern propagierte Auslagerung von Pensionszusagen in einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse bietet keinen Ausweg. Sie führt zwar zu einer Entlastung der Bilanz, belastet aber gleichzeitig massiv die Liquiditätssituation des Unternehmens. Denn der zum Zeitpunkt der Auslagerung im Rahmen des so genannten Past-Service an einen Pensionsfonds zu zahlende Einmalbetrag übersteigt den Betrag der aufzulösenden Rückstellung und erst recht das bis dahin mittels Rückdeckungsversicherung aufgebaute Vermögen bei weitem. Gegenüber dem innovativen Rückdeckungskonzept mit alternativen Kapitalanlagen bedeutet dies bis zu 93 Prozent höhere Kosten.

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