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Handlungsbedarf bei Pensionsrückstellungen?

Bild: Handlungsbedarf bei Pensionsrückstellungen?

(openPR) Durch das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergeben sich für die Handelsbilanz einschneidende Veränderungen. Insbesondere ist davon die Bewertung von Pensionsrückstellungen betroffen. Schlagzeilen wie “Das Ende der Pensionszusagen heißt BilMoG“, “Immer dunklere Wolken über den Pensionszusagen“ oder “Pensionsrückstellungen – Quo vadis nach BilMoG“ verunsichern die Unternehmen und legen dringenden Handlungsbedarf nahe. Mit welchen Auswirkungen muss aber tatsächlich gerechnet werden und welche Maßnahmen sind möglich und zu empfehlen?

Das IBF-Institut für Betriebsführung hat die Notwendigkeit einer neutralen und detaillierten Aufklärung zu diesem Thema erkannt und veranstaltet am 01.12.2010 um 19:00 Uhr im Gemeindesaal der ev. Matthäusgemeinde (ehemals Feuerwache) in Lörrach einen Informationsabend mit den Referenten Roland Wetzel (Vereidigter Buchprüfer, Geschäftsführer der I.N.T. Treuhand GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Lörrach) und Ernst Ludwig (Dipl.Math. und Sachverständiger für betriebliche Altersversorgung, BAV Ludwig GbR, Müllheim).

Die Referate geben einen Überblick über die Auswirkungen des BilMoG, insbesondere auf die Pensionsrückstellungen, die je nach Art der Versorgungszusage, der Zusammensetzung des Personenbestandes und nach Wahl des Bewertungsverfahrens ganz unterschiedlich sein können. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten und den damit verbundenen Auswirkungen. Der Vortrag von Herrn Ludwig zeigt z. B., dass durch teure Auslagerungen auf externe Durchführungswege (z. B. Pensionsfonds) bezüglich einer Verbesserung der Eigenkapitalquote in der Regel nur geringe Effekte erzielt werden und dass hier andere Möglichkeiten, mit geringeren Belastungen für das Unternehmen, weitaus wirkungsvoller sind. Ziel ist es zum Einen, zu zeigen, dass zunächst eine differenzierte Betrachtung der Auswirkungen zwingend geboten ist und zum Anderen, dass, wenn Maßnahmen erforderlich sind, eine Vielzahl von Handlungsalternativen zur Verfügung steht.

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