(openPR) Das IBF-Impulsreferat "Probesterben" - oder Warum enden 70% der Erbfälle im Streit? mit Referent Christoff Spahl, zertifizierter Estate Planner aus Hamburg, fand am Mi, 07.09.2011 in Basel im Ramada Plaza Hotel statt. Die Teilnehmer haben erfahren, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen ihre letztwillige Verfügung hat; welche Fehler in der Vermögensnachfolgeplanung ein Lebenswerk zerstören können; was die häufigsten Fehler und Irrtümer sind und warum der Focus auf die steuerliche Gestaltung häufig zu unerwünschten Ergebnissen führt.
Der Vortrag sensibilisierte, machte aufmerksam und begeisterte die Besucher. Schließlich steht das Thema Nachfolge bei vielen Unternehmen an. Das IBF unterstützt auch Sie bei Ihrer Nachfolgeplanung. Das IBF bietet regelmäßig Seminare und Workshops an. Interessenten können sich unter www.ibf.de über die Termine informieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter Telefon 0800 / 225 01 10.
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IBF-Institut für Betriebsführung AG:
Zu kalkulierbaren fairen Monatshonoraren erhalten kleine und mit-telständische Betriebe bereits seit 45 Jahren die Möglichkeit einer laufenden und umfassenden Beratung im Bereich der kaufmännischen Betriebsführung - wie bei einer Flatrate.
Firmeninhaber kennen das sicher: Als Experte auf ihrem Fachgebiet macht ihnen so schnell keiner etwas vor! Doch als selbstständiger Unternehmer ist man mit vielen Aufgaben konfrontiert, die mit der eigentli-chen Arbeit nur wenig zu tun haben. Genau bei diesem Dauerspagat setzt das IBF-Institut für Betriebs-führung an. Das IBF berät in den Leistungsbereichen:
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert allgemeine Beratungen zu Fragen der Unternehmensführung. Unternehmerinnen können eine zusätzliche Förderung für Beratungen in Anspruch nehmen. Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten (ohne MwSt.), höchstens jedoch 1.500 Euro je Beratung. Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinien mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen gefördert werden bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3.000 Euro. Der aktuelle Fördertopf …
Durch das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergeben sich für die Handelsbilanz einschneidende Veränderungen. Insbesondere ist davon die Bewertung von Pensionsrückstellungen betroffen. Schlagzeilen wie “Das Ende der Pensionszusagen heißt BilMoG“, “Immer dunklere Wolken über den Pensionszusagen“ oder “Pensionsrückstellungen – Quo vadis nach BilMoG“ verunsichern die Unternehmen und legen dringenden Handlungsbedarf nahe. Mit welchen Auswirkungen muss aber tatsächlich gerechnet werden und welche Maßnahmen sind…
… unseren Neffen bzw. Nichte [es folgen die Namen der Beteiligten zu 2 bis 5] aufgeteilt werden."
Dies hat bei größeren Erbschaften meist den Vorteil, dass nicht mehrere Erbfälle, sondern nur ein Erbfall vorliegt und daher auch nicht die Erbschaftssteuer mehrfach anfällt.
In diesem Fall starben die Eheleute jedoch nicht gleichzeitig, sondern in einem …
… kann sichergestellt werden, dass durch die Gesetzesänderung im Einzelfall keine Nachteile entstehen.
Die Neuerungen im Zuge der Erbrechtsreform gelten nicht nur für Erbfälle ab dem 01.01.2010, sondern mit Übergangsregelungen im Regelfall auch für Erbfälle aus den vorherigen Jahren. Eine Vielzahl von älteren Erbschaftsansprüchen wird dementsprechend …
… in Unternehmen gibt es?
Zu den neun Referenten aus Politik, Medizin und Wirtschaft gehört unteranderem Wolfgang Neškovic, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof. Mit seinem Impulsreferat zur staatlichen Regulierung wird er seine Position zum Streit über Verbot oder Zulassung von Drogen darlegen.
Im Weiteren werden Mediziner Einblicke in die Formen …
… verschiedenen Möglichkeiten, Rechte im Erbstreit entweder im Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht oder durch eine Erbenfeststellungsklage vor den ordentlichen Zivilgerichten geltend zu machen. Dies betrifft Erbfälle, in denen umstritten ist, wer überhaupt Erbe ist – z.B. wie ein Testament angefochten wird oder auszulegen ist.
Sehr aktuell wird der dritte …
… Verjährungsrechts ist vor zwei Jahren die 30-jährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. ersatzlos gestrichen worden.
Die neue Frist gilt für alle Erbfälle ab 2010 und nach dem 31.12.2012 auch für alle Erbfälle aus den Jahren davor. Besteht beispielsweise aus dem Jahr 2009 ein Anspruch gegen einen Erben auf die Übertragung …
… werden in Deutschland bis 2020 Immobilien-, Geld- und Gebrauchsvermögen in Höhe von über drei Billionen Euro vererbt. Nicht weniger als rund 5,7 Millionen Erbfälle in den kommenden zehn Jahren prognostiziert das Deutsche Institut für Altersvorsorge. Damit erlebt Deutschland seine bisher einkommensstärkste und vermögendste Erbengeneration – oft fehlt …
… sind.
Die wenigen Ausnahmen, die auch heute noch der 30-jährigen Verjährung unterliegen, sind in § 197 Abs. 1 Ziff. 1 BGB neue Fassung zusammengefasst.
Für alle anderen Erbfälle, also nicht nur die Erbfälle nach Eintritt der Reform des Erb- und Verjährungsrechts, gilt das neue Verjährungsrecht auf Grund der gültigen Übergangsregelung Art. 229, § 23 …
… kann sichergestellt werden, dass durch die Gesetzesänderung im Einzelfall keine Nachteile entstehen.
Die Neuerungen im Zuge der Erbrechtsreform gelten nicht nur für Erbfälle ab dem 01.01.2010, sondern mit Übergangsregelungen im Regelfall auch für Erbfälle aus den vorherigen Jahren. Eine Vielzahl von älteren Erbschaftsansprüchen wird dementsprechend …
… sicherstellen zu lassen, dass durch die Gesetzesänderung im Einzelfall keine Nachteile entstehen.
Da die Neuerungen, die im Zuge der Erbrechtsreform eingetreten sind, nicht nur für Erbfälle ab dem 01.01.2010 gelten, sondern mit Übergangsregelungen im Regelfall auch für Erbfälle aus den vorherigen Jahren betroffen sein können, droht die Verjährung für eine …
… Binnenmarktes zu erleichtern. Den Bürgern im europäischen Rechtsraum soll es möglich sein, ihren Nachlass im Voraus zu regeln. Bislang herrschte in vielen grenzüberschreitenden Erbfällen häufig Unsicherheit und Uneinigkeit darüber, nach welchem Recht sich die Erbfolge richtete.
Nunmehr ist in der Erbrechtsverordnung geregelt, dass für den gesamten Nachlass …
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