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VIP 2 Anlegern steht Ärger ins Haus

10.08.201010:35 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Neben erheblichen Steuernachzahlungen, welche Zeichnern des VIP Medienfonds 2 drohen, steht auch der mögliche Totalverlust des investierten Kapitals im Raum.

Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Berufung auf aktuelle Presseberichte.

Bereits im Jahr 2009 hatte die Fonds-Geschäftsführung die Gesellschafter darüber informiert, dass Liquiditätsprobleme bestünden und der Ausgleich von Verbindlichkeiten gefährdet sei. Dabei besteht neben dem Verlust des eingesetzten Kapitals nach wie vor die Gefahr eines Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung gemäss § 172 IV HGB, müssten die Gesellschafter den noch ausstehenden Teil ihrer Kommanditeinlage einbezahlen, sollte die Liquidität des Fonds nicht ausreichen.

„Sollten Gesellschafter noch auf die Zahlung der ursprünglich in Aussicht gestellten Schlussausschüttung gewartet haben, dürfte diese Hoffnung nach aktueller Mitteilung der Fondsgeschäftsführung zunichte gemacht worden sein“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche darauf hinweist, dass neben dem möglichen Totalverlust dieser Beteiligung auch steuerlich den Kommanditisten Ärger drohen könnte, hatte eine neuerliche Überprüfung der Film- und Entertainment VIP Medienfonds 2 GmbH & Co. KG im Jahr 2008 durch das Finanzamt München ergeben, dass die Verluste im falschen Jahr geltend gemacht wurden, des weiteren die Herstellereigenschaft des Fonds angezweifelt wurde. Dies könnte für die Anleger fatale finanzielle Folgen nach sich ziehen.

„Die oftmals hauptsächlich aus Steuerspargesichtspunkten angepriesenen Medienfonds können damit zum Albtraum für die Anleger werden“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. in ihrer Stellungnahme weiter. Diese rät betroffenen Anlegern nicht lediglich auf einen – ohnehin nicht sicheren – Erfolg im Steuerverfahren zu vertrauen, sondern von einer fachkundigen Anwaltskanzlei auch unter verjährungsrechtlichen Gesichtspunkten prüfen zu lassen, inwieweit Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung, beispielsweise durch Verschweigen von Kick-Back-Zahlungen, durchsetzbar sind.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. hat einen Fragebogen für geschädigte Filmanleger entworfen, welcher der kostenfreien Erstbewertung durch den Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. dient.

Weitere Informationen unter www.schutzverein.org.

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