(openPR) Ein Anlegerschutzverein berichtet, dass VIP 2 Medienfonds Anlegern neuer Ärger droht. Neben dem zu erwartenden Verlust der genossenen Steuervorteile, drohe nun auch der Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
"Es könnte aber noch schlimmer kommen", teilt Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Ralf Stoll Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit. "Da bei dem VIP Medienfonds lediglich ein Teil der Einlage eingefordert wurde, kann der restliche Teil nachgefordert werden. Befindet sich der VIP Medienfonds in einem finanziellen Engpass, wird er dort Geld holen, wo er am besten dran kommt und dies ist bei den Gesellschaftern. Auch Dritte wie z.B. Gläubiger des Fonds oder im schlimmsten Fall ein Insolvenzverwalter werden die restliche Einlage einfordern. Dies wäre die endgültige Katastrophe für die geschädigten Anleger", so der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll. Sie würden alle Steuervorteile und das bereits gezahlte Kapital verlieren und müssten darüber hinaus auch noch weiteres Geld nachzahlen.
Anlegern des VIP 2 Medienfonds und auch anderer Medienfonds ist daher dringend zu raten, sich anwaltlich beraten zu lassen. Die Erfahrung zeigt, dass viele Anleger von Banken und Beratern nicht über die Risiken und über Rückvergütungen (Kick-Backs) aufgeklärt wurden. Der BGH fordert bei solchen Anlagen auch, dass rechtzeitig (meist Wochen vorher) ein Emmissionsprospekt übergeben wurde. Auch dies war oft nicht der Fall. Die Berater schulden daher Schadensersatz. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt kann dadurch erreichen, dass geschädigte Anleger ihr eingezahltes Kapital zurück erhalten und zudem keine weiteren Zahlungen mehr erbingen müssen. Auch von den Steuerforderungen sind die Anleger freizustellen.
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
www.dr-stoll-kollegen.de
Über das Unternehmen
Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlage-, Wertpapier- und Börsenrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Europarecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht und Versicherungsrecht tätig. Im Bank- und Kapitalmarktrecht gelten für Gerichtsverfahren meist besondere Regeln, die es von den spezialisierten Rechtsanwälten zu beachten gilt. Da sich gerichtliche Verfahren oft nicht vermeiden lassen, verfügen die Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über jahrelange Erfahrung in der Führung von Gerichtsprozessen.
Das Bank- und Kapitalmarktrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem eigenständigen Rechtsgebiet mit zahlreichen Gesetzesvorschriften entwickelt. Gerade im Kapitalanlagerecht hat daneben die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes mannigfaltige Grundsätze entwickelt, die nur ein darauf spezialisierter und erfahrener Rechtsanwalt durchdringen kann. Dies ist die Folge davon, dass der Kapitalmarkt seit den siebziger Jahren eine breite Ausdehnung erfahren hat.
Unsere Überzeugung ist es, dass für eine fundierte rechtliche Bewertung eines Falles auch wirtschaftliche Kompetenzen unerlässlich sind. Die in der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätigen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verfügen über jahrzehnte lange Erfahrung im Banken- und Finanzierungsbereich. Durch das Zusammenspiel von Rechtsanwälten und erfahrenen Steuerberatern ist gewährleistet, dass wir für Sie sowohl in rechtlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht das optimale Ergebnis erreichen.