(openPR) RA-Horrion: Auch bei teilunwirksamem Wettbewerbsverbot ist Karenzentschädigung möglich - Arbeits¬recht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Dresden
Karenzentschädigung bei weit gefasstem Wettbewerbsverbot möglich, wenn Arbeitnehmer den wirksamen Teil der Vereinbarung einhält. (BGH, Urteil vom 21.04.2010, Az. 10
AZR 288/09).
Sachverhalt Arbeitsrecht Dresden
Fa. A produziert Fenster und Türen und vertreibt die Produkte an Fachhandel. Arbeitneh¬mer B wird 1996 eingestellt. Im Arbeitsvertrag ist ein Wettbewerbsverbot vereinbart. Hier¬nach darf der B 2 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht bei anderen Un¬ternehmen in Deutschland arbeiten, die sich ebenfalls mit Produktion und Vertrieb von Fenster und Türen befassen. Eine Karenzentschädigung ist geregelt. Nach Ende des Ar¬beitsverhältnisses am 31.08.2003 arbeitet B als selbständiger Handelsvertreter für F-GmbH. F-GmbH ist Fachhändler für Endkunden. Es besteht Streit über die Karenzent
schädigung.
Rechtsgründe Arbeitsrecht Dresden
Das Wettbewerbsverbot entspricht §§ 74 1 und II HGB. Nach § 74 a 1 Nr. 1 HGB ist die Vereinbarung unverbindlich, soweit kein berechtigtes geschäftliches Interesse des Arbeit¬gebers besteht. Das Wettbewerbsverbot soll den Schutz von Betriebsgeheimnissen und dem Kunden- / Lieferantenkreis dienen. Vorliegend ist der B auf einer anderen Vertrie¬besstufe (Endkunde) tätig, so dass das Arbeitgeberinteresse nicht tangiert wird. Der wirksame Teil der Vereinbarung bleibt bestehen. Hieran hat sich B gehalten. Fa. A muss zahlen.
Mein Rechtstipp Arbeitsrecht Dresden
"Ein Streit über Karenzentschädigung bedarf stets einer genauen Untersuchung der Sach¬und Rechtslage. Rechtliche Beratung wird empfohlen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
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Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.
"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion .
Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg!
Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers bzgl. Ausbildungskosten bei vorzeitiger Kündigung setzt wirksame Vereinbarung voraus - Arbeitsrecht Dresden Rechtsgrundsatz - Arbeitsrecht Dresden
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