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Bastian, Manciet & Associés

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David HARTMANN c/o Bastian, Manciet & Associés 12 rue de la Paix 75002 PARIS Tél: +33.(0)6.13.02.20.29 bmdh-legal@gmx.com

Über das Unternehmen

David Hartmann, geb. 1975, studierte Rechts- und Politikwissenschaft in Freiburg, München und Bordeaux; Referendariat 2002-2004 in Düsseldorf. Danach hat er - nach einem längeren beruflichen Aufenthalt in New York - bei der Anwaltskanzlei Ax, Schneider

Aktuelle Pressemitteilungen von Bastian, Manciet & Associés
Handelsvertreter Frankreich
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Handelsvertreter Frankreich

Handelsvertreter in Frankreich Nach französischem Recht bestehen hauptsächlich vier unterschiedliche Formen von Vertriebssystemen. 1.) Der freie Handelsvertreter: Der freie Handelsvertreter verkauft die Waren im Namen und für Rechnung des Auftraggebers, wodurch er sich vom Kommissionär und vom bloßen Handelsmakler unterscheidet. Letzterer vermittelt ausschließlich und überlasst Dritten den Vertragsabschluss. Des Weiteren ist er dadurch vom Handelsmakler zu entscheiden, dass er überwiegend für einen Auftraggeber, den so genannten Prinzipal, …
01.03.2011
Baurecht Frankreich - das Zurückbehaltungsrecht der Bauherrn
Bastian, Manciet & Associés

Baurecht Frankreich - das Zurückbehaltungsrecht der Bauherrn

Sicherheitseinbehalt (retenue de garantie) Das Recht französischer Bauherrn, bei Werkverträgen vertraglich maximal 5 % der Höhe der Bausumme von jeder Abschlagszahlung einzubehalten, fusst auf dem Gesetz n° 71-584 vom 16. Juli 1971. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht ebenfalls für den Hauptunternehmer seinem Subunternehmer gegenüber. Dieses Gesetz schützt vor allem die französischen Baunternehmer, um eine unverhältnismässig hohe Einbahaltung eines (Teil-) Geldbetrages durch den Bauherrn während der Baumassnahme zu verhindern (ordre publi…
28.02.2011
Bild: Baurecht Frankreich- das französische GewährleistungsrechtBild: Baurecht Frankreich- das französische Gewährleistungsrecht
Bastian, Manciet & Associés

Baurecht Frankreich- das französische Gewährleistungsrecht

Gewärleistung in Frankreich Die vertragliche Haftung kann nur während der Vertragslaufzeit geltend gemacht werden. Hiervon sind die nachvertraglichen Pflichten abzugrenzen. Letztere werden durch das französische Gewährleistungsrecht geregelt. Regelungen hierzu werden in den Artikel 1792 ff. und Artikel 2270 Code Civil getroffen. Der Verwaltungsrichter wendet diese Regelungen bei öffentlichen Aufträgen analog an. Während diese Regelungen im Privatrecht verbindlich sind und ordre public Vorschriften darstellen, können bei Verwaltungsverträgen…
28.02.2011
Bild: Französisches ArbeitsrechtBild: Französisches Arbeitsrecht
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Französisches Arbeitsrecht

Einstellungsversprechen (promesse d’embauche) In Frankreich gibt es neben dem Arbeitsvertrag (CDI, CDD), dem arbeitsrechtlichen Vorvertrag (lettre d’embauche) noch das Einstellungsversprechen (promesse d’embauche). Dieses kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Die französischen Arbeitsgerichte gehen bei Vorliegen eines Einstellungsversprechens von einem (Vor-) Arbeitsverhältnis aus, welches unter die französischen Arbeitnehmerschutzrechte fällt und somit nur unter Einhaltung der formellen Voraussetzungen aufgekündigt werden kan…
25.02.2011
Bild: Französisches Baurecht - Architektenrecht IBild: Französisches Baurecht - Architektenrecht I
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Französisches Baurecht - Architektenrecht I

Der französische Bauleiter („maître d’oeuvre“) hat die Aufgabe, die Bauarbeiten zu koordinieren und zu kontrollieren. Diese Aufgabe wird in der Regel von den Architekten durchgeführt. Die französischen Architekten sind seit 1940 in einen Berufsverband eingetragen und unterliegen verbindlichen Standesregeln. Der französische Architekt hat neben der klassischen Bauleitung auch das Recht, als Makler tätig zu werden (z.B. Immobilienverkäufe durchzuführen). Ein Monopolrecht für architektonische Leistungen besteht in Frankreich nicht. So kann beisp…
03.04.2009
Französisches Baurecht
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Französisches Baurecht

Die vertragliche Haftung kann nur während der Vertragslaufzeit geltend gemacht werden. Hiervon sind die nachvertraglichen Pflichten abzugrenzen. Letztere werden durch das französische Gewährleistungsrecht geregelt. Regelungen hierzu werden in den Artikel 1792 ff. Code Civil getroffen. Der Verwaltungsrichter wendet diese Regelungen bei öffentlichen Aufträgen analog an. Während diese Regelungen im Privatrecht verbindlich sind und ordre public Vorschriften darstellen, können bei Verwaltungsverträgen hiervon jedoch Abweichungen getroffen werden…
23.03.2009
Rechtsanwalt in Frankreich - Decennale - Bauversicherung
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Rechtsanwalt in Frankreich - Decennale - Bauversicherung

Am 1. Januar 1979 traten die am 4. Januar 1978 unter dem Namen Spinetta-Gesetz beschlossenen und stark vom Verbraucherschutz motivierten besonderen Vorschriften zur zehnjährigen Haftung im Baugewerbe in Frankreich in Kraft. Der Code Civil unterscheidet seitdem drei verschiedene Haftungs- bzw. Garantieperioden, deren zeitlicher Ausgangspunkt stets die Bauabnahme ist: • Die zehnjährige Haftungsperiode der Konstrukteure (responsabilité civile décennale) für alle Schäden, welche die Solidität eines Bauwerks beeinträchtigen oder es in seinen wese…
18.03.2009
Rechtsanwalt in Frankreich
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Rechtsanwalt in Frankreich

Anwälte sind in Frankreich in der Regel teurer als in Deutschland. So ist es üblich, dass ein Berufsanfänger 200,- bis 250,- Euro/Std., ein berufserfahrener Anwalt bis 350,- Euro/Std. und ein Spezialist (z.B. im Steuerrecht) auch gerne einmal bis 450,- Euro/Std. verlangt. Der Hauptunterschied in Frankreich hinsichtlich der Honoraransprüche im Vergleich zum deutschen Recht liegt aber vorwiegend darin, dass jeder Prozessbeteiligte auf seinen eigenen Anwaltskosten „sitzen bleibt“ und dies unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits. Eine Regelung w…
23.02.2009
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