Rechtsanwalt Andreas Mayer ist als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht nahezu ausschließlich im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und spezialisiert auf Fragen des Anlegerschutzes. Kanzleistandort ist Freiburg.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes müssen Banken beweisen, dass sie nicht vorsätzlich Rückvergütungen (Kick-Back-Provisionen) verschwiegen haben. Oft haben Banken den Kunden in der Beratung verschwiegen, dass sie den Ausgabeaufschlag selbst vereinnahmen. Insbesondere aber auch, dass sie diverse andere Vergütungen von den Emittenten zusätzlich erhalten (z.B. Verkaufsfolge- oder Bestandsprovisionen). Das Urteil ist von ganz erheblicher praktischer Bedeutung für viele Wertpapierkunden von Banken. Immer dann nämlich, wenn das Ver…
24.06.2009
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