openPR Recherche & Suche
Presseinformation

VIP 2 Medienfonds – Was kann auf die Anleger noch zukommen?

22.09.2010 • 11:04 Uhr • Politik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die VIP Medienfonds 2 GmbH & Co. KG wurde zum 31.12.2009 aufgelöst.

Doch wie sieht die nun zu erfolgende Liquidation der Gesellschaft aus? „Sollte das Vermögen des Fonds nicht ausreichen, um vorhandene Verbindlichkeiten abzudecken, könnten Anleger zur Nachschussleistung verpflichtet werden“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche darauf hinweist, dass konzeptionsgemäss von den Anlegern lediglich 55% der Einlage zu erbringen war, nunmehr also in concreto zu befürchten steht, dass die restlichen 45% nachzuschießen sind.

„Insoweit sind an Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater zu denken, wenn einem Anleger die Nachschussverpflichtung anlässlich der Zeichnung nicht mitgeteilt wurde, er demzufolge auch nicht wusste, wann und unter welchen Voraussetzungen er zudem gemäss § 172 IV HGB von der Fondsgesellschaft zu Kasse gebeten werden könnte“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche gleichzeitig als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht derzeit ca. 100 betroffene Medienfonds-Anleger bundesweit anwaltlich gegen die jeweiligen Anlageberater/vermittelnde Bank vertritt.

Bei Vertrieb einer Medienfondsbeteiligung durch eine Bank ist immer an die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH zu denken, natürlich einzig auf die Rückvergütungsrechtsprechung des BGH gestützt für eine Schadensersatzklage wenig Hoffnung bestehen“. Ein Anlageberater ist verpflichtet, seinem Anleger alle wesentlichen Risiken aus einer Beteiligung mitzuteilen, Schadensersatzansprüche immer dann begründet sind, wenn die Beteiligung als Altersvorsorgemöglichkeit ohne Darlegung der spezifischen Risiken verkauft wird“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. hat einen Fragebogen für betroffene Anleger in Film- und Medienfonds konzipiert, welcher unter www.schutzverein.org jederzeit abrufbar ist. Für weitere Informationen schicken Sie uns einfach eine Mail unter E-Mail oder rufen Sie uns an unter 0851-9884011.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 468344
 138

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „VIP 2 Medienfonds – Was kann auf die Anleger noch zukommen?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.

LG Hamburg erkennt Widerrufsrecht gegen Sparda Bank Hamburg eG infolge fehlerhafter Widerrufsbelehrung an
LG Hamburg erkennt Widerrufsrecht gegen Sparda Bank Hamburg eG infolge fehlerhafter Widerrufsbelehrung an
Das Landgericht Hamburg hat in aktueller Entscheidung vom 26.01.2015 die Feststellung getroffen, dass der dortige Darlehensnehmer seine Vertragserklärung gegenüber der Sparda Bank Hamburg eG wirksam widerrufen hat. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landgericht Hamburg vom 26.01.2015. Streitgegenständig war dort eine Widerrufsbelehrung, wonach der Lauf der Frist für den Widerruf einen Tag beginnt, nachdem dem Darlehensnehmer ein Exemplar der Widerrufsbelehrung und die Ver…
BGH verlängert Verjährung zur Rückzahlung von Kreditgebühren
BGH verlängert Verjährung zur Rückzahlung von Kreditgebühren
Darlehensnehmer können die von Banken unzulässigerweise erhobenen Bearbeitungsgebühren auch noch für Konsumentenkredite zurückfordern, die ab 2004 abgeschlossen sind. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Berufung auf zwei aktuelle Entscheidungen des BGH. Bettina Wittmann, Vorstand des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V.: „In seiner Entscheidung vom 13.05.2014 hatte der BGH eine Gebühr, die beim Abschluss eines Darlehensvertrages zusätzlich zu den Zinsen berechnet wurde, für den Darlehensnehmer als…

Das könnte Sie auch interessieren:

VIP Medienfonds – Erneuter Erfolg für CLLB Rechtsanwälte: Commerzbank AG verurteilt
VIP Medienfonds – Erneuter Erfolg für CLLB Rechtsanwälte: Commerzbank AG verurteilt
… Erfolg für zwei ihrer Mandanten verbuchen. Am 25.10.2007 verurteilte das Landgericht München I die Commerzbank zum Schadenersatz. Die beiden Anleger hatten Beteiligungen am VIP Medienfonds 4 über insgesamt € 105.000,00 gezeichnet. Die bisher auf die Beteiligungen eingezahlten Beträge muss ihnen die Commerzbank jetzt erstatten. Außerdem hat die Bank die …
VIP Medienfonds 4 - Landgericht Lüneburg verurteilt Beratungsgesellschaft zu Schadenersatz
VIP Medienfonds 4 - Landgericht Lüneburg verurteilt Beratungsgesellschaft zu Schadenersatz
… von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadenersatz gegen eine Beratungsgesellschaft zugesprochen. Der Anleger hatte auf Anraten des Beraters eine Beteiligung am VIP 4 Medienfonds über € 100.000,00 zzgl. Agio gezeichnet. Der Anleger ist gemäß des Urteils so zu stellen, als hätte er die VIP Medienfondsbeteiligung nicht gezeichnet. Er …
Anlegern des VIP 2 Medienfonds drohen Zahlungsverpflichtungen, ein Handeln ist erforderlich!
Anlegern des VIP 2 Medienfonds drohen Zahlungsverpflichtungen, ein Handeln ist erforderlich!
Der VIP 2 Medienfonds (VIP Medienfonds 2 GmbH & Co. KG) wurde zum 31.12.2009 aufgelöst. Das Gesetz sieht vor, dass dann eine sogenannte Liquidation der Gesellschaft zu erfolgen hat. Die Folge ist, dass die Schulden des VIP 2 Medienfonds zu bezahlen sind und erst dann das restliche Vermögen des VIP 2 Medienfonds unter den Anlegern als Gesellschafter …
Positives Urteil für Anleger in dem Medienfonds VIP 4
Positives Urteil für Anleger in dem Medienfonds VIP 4
… noch nicht rechtskräftige Urteil ist bereits am 13.Juli 2010 ergangen. Die Aufklärung der Bank war gegenüber dem Anleger nicht ausreichend erfolgt. Für viele Anleger des Medienfonds VIP 4 bedeutet dies eine neue Hoffnung, das investierte Geld zurück zu bekommen. Diese Entscheidung hat darüber hinaus große Bedeutung für alle VIP Medienfonds. Gründe für …
Bild: VIP Medienfonds - Commerzbank zu Schadenersatz verurteiltBild: VIP Medienfonds - Commerzbank zu Schadenersatz verurteilt
VIP Medienfonds - Commerzbank zu Schadenersatz verurteilt
Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte erstreiten für Anleger des VIP 4 Medienfonds Urteil vor dem Oberlandesgericht München gegen die Commerzbank AG Der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat in seiner Entscheidung vom 19.05.2008 (Az.: 17 U 4828/07) die Commerzbank AG verurteilt, einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen …
Bild: VIP Medienfonds 3 und 4 - Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) weist auf Verjährung hinBild: VIP Medienfonds 3 und 4 - Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) weist auf Verjährung hin
VIP Medienfonds 3 und 4 - Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) weist auf Verjährung hin
Anleger sollten noch vor Jahresende handeln. Erfurt, 18. Dezember 2008. „Wenn die Anleger der VIP Medienfonds 3 und 4 noch gegen ihre beratende Bank oder gegen die Vermittler vorgehen wollen, müssen Sie dringend handeln, denn zum Jahresende verjähren ihre Ansprüche“, darauf hat Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings …
VIP Medienfonds - Urteil vor dem OLG München gegen die Commerzbank AG
VIP Medienfonds - Urteil vor dem OLG München gegen die Commerzbank AG
VIP Medienfonds: CLLB Rechtsanwälte erstreiten für Anleger des VIP 4 Medienfonds Urteil vor dem Oberlandesgericht München gegen die Commerzbank AG Der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat in seiner Entscheidung vom 19.05.2008 (Az.: 17 U 4828/07) die Commerzbank AG verurteilt, einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger des …
VIP 4 Medienfonds – Anleger dürfen nach neuem Urteil hoffen und sollten einen Rechtsanwalt aufsuchen
VIP 4 Medienfonds – Anleger dürfen nach neuem Urteil hoffen und sollten einen Rechtsanwalt aufsuchen
Das Oberlandesgericht München verurteilte die UniCredit Bank AG (früher HypoVereinsbank) in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil zu Schadensersatz zugunsten eines VIP 4 Medienfonds Anlegers. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist das Urteil eine kleine Sensation. Für die Anleger …
Bild: VIP Medienfonds – Verjährung der Ansprüche drohtBild: VIP Medienfonds – Verjährung der Ansprüche droht
VIP Medienfonds – Verjährung der Ansprüche droht
Insgesamt 4 verschiedene VIP Medienfonds wurden zwischen den Jahren 2001 und 2004 aufgelegt, welche in die Realisierung von Kino- und Fernsehproduktionen investierten. Anleger beteiligten sich an den VIP Medienfonds als Kommanditisten, sodass diese als Mitunternehmer an den Gewinnen und Verlusten der Gesellschaften teilnahmen. Viele Anleger sind aber …
VIP Medienfonds 2: Anlegern des VIP Medienfonds 2 drohen massive Verluste
VIP Medienfonds 2: Anlegern des VIP Medienfonds 2 drohen massive Verluste
Auf Grund der zahlreichen Rechtstreitigkeiten im Zusammenhang mit den VIP Medienfonds 3 und 4 rückte der VIP Medienfonds 2 in den Hintergrund. Doch auch die Anleger des VIP Medienfonds 2 haben mit massiven Problemen zu kämpfen. Dies sogar in zweierlei Hinsicht: Zum Einen drohen den VIP 2 Anlegern Steuernachzahlungen in erheblichem Umfang, zum Anderen …
Sie lesen gerade: VIP 2 Medienfonds – Was kann auf die Anleger noch zukommen?