openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Positives Urteil für Anleger in dem Medienfonds VIP 4

(openPR) Ein VIP 4 Anleger hat vor dem Oberlandesgericht München Az. 5 U 2034/08 eine Schadensersatzklage gegen die Unicredit Bank AG (ehemalige HypoVereinsbank) gewonnen. Der Anleger erhält das gesamte investierte Geld nebst Zinsen zurück. Das noch nicht rechtskräftige Urteil ist bereits am 13.Juli 2010 ergangen.

Die Aufklärung der Bank war gegenüber dem Anleger nicht ausreichend erfolgt. Für viele Anleger des Medienfonds VIP 4 bedeutet dies eine neue Hoffnung, das investierte Geld zurück zu bekommen. Diese Entscheidung hat darüber hinaus große Bedeutung für alle VIP Medienfonds.

Gründe für die Haftung:

VIP 4 wurde im Jahre 2004 aufgelegt und an ca. 5000 Anleger vertrieben. Dieser Medienfonds wurde als Steuersparmodell an vermögende Anleger vertrieben. Sie sollten aus den Steuervorteilen profitieren. Die Anleger brachten etwa 55 Prozent des Geldes ein. Der Rest wurde von der Unicredit Bank AG (ehemalige Hypovereinsbank) finanziert. Den Anlegern wurde dabei verschwiegen, dass von den eingenommenen Geldern lediglich ein ganz geringer Betrag in die Filmproduktion fließen wird. Nach Feststellungen der Finanzverwaltung sind rund 70 Prozent des Kapitals wieder an die Unicredit Bank AG zurück geflossen, wodurch diese am Ende der Laufzeit die garantierte Zahlung leistete. Den Anlegern des Medienfonds VIP 4 wurden die Steuervorteile nachträglich aberkannt. Die von den Beratern versprochenen Erträge blieben fast insgesamt aus.

Aufklärungspflichtverletzung führt zu Schadensersatz:

Die Unicredit Bank AG (ehemalige Hypovereinsbank) hätte die Anleger des Medienfonds VIP 4 informieren müssen, dass lediglich ein geringer Betrag des Kapitals in die Filmproduktion fließen wird. Diese Verpflichtung habe insbesondere deshalb bestanden, weil die Bank hier einen gewissen Wissensvorsprung hatte. Für viele Anleger wäre dies ein wichtiges Kriterium gewesen die Investition eventuell doch nicht zu tätigen. Insbesondere im Hinblick darauf, dass die Gefahr einer steuerlichen Aberkennung bestanden hat.

Aufgrund dieser Aufklärungspflichtverletzung besteht ein Schadensersatzanspruch gegenüber den Banken, die diesen Medienfonds vertrieben haben.

Nursel Özel
rechtsanwältin

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 458421
 166

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Positives Urteil für Anleger in dem Medienfonds VIP 4“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann

Bild: Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann erstreiten Urteil gegen Commerzbank
Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann erstreiten Urteil gegen Commerzbank
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Commerzbank AG mit Urteil vom 24.03.2015 zum Schadensersatz in Höhe von 37.538,55 € verurteilt. Hintergrund des Rechtsstreites waren insgesamt drei Beteiligungen an geschlossenen Fonds, dem Tomorrow Income Portfolio 33, dem KGAL Timber Class 1 GmbH & Co. KG, sowie dem KGAL European Infrastructure Nr. 1 (ALCAS 202) . Sachverhalt: Die Klägerin machte in Bezug auf die drei Beteiligungen Ansprüche auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung und weiter Prospekthaftung. Das Gericht sah es nach erfol…
Bild: Wölbern Holland 72 vor Insolvenz – Anlegern droht Totalverlust
Wölbern Holland 72 vor Insolvenz – Anlegern droht Totalverlust
Auf die Anleger des im Jahr 2012 aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds Zweiundsiebzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG (nachfolgend Wölbern Holland 72) kommen unruhige Zeiten entgegen. Wie das Portal GoMoPa in dessen Ausgabe vom 23.02.2015 berichtet, hatte die FGH Bank ein dem Wölbern Holland 72 gewährtes Darlehen in Höhe von 5 Millionen Euro gekündigt und den Verkauf der Fondsimmobilie in Rotterdam gefordert. Laut dem GoMoPa Bericht drohen den Wölbern Holland 72 Anlegern Verluste von über 85 % der ursprüngli…

Das könnte Sie auch interessieren:

VIP Medienfonds – Erneuter Erfolg für CLLB Rechtsanwälte: Commerzbank AG verurteilt
VIP Medienfonds – Erneuter Erfolg für CLLB Rechtsanwälte: Commerzbank AG verurteilt
… Erfolg für zwei ihrer Mandanten verbuchen. Am 25.10.2007 verurteilte das Landgericht München I die Commerzbank zum Schadenersatz. Die beiden Anleger hatten Beteiligungen am VIP Medienfonds 4 über insgesamt € 105.000,00 gezeichnet. Die bisher auf die Beteiligungen eingezahlten Beträge muss ihnen die Commerzbank jetzt erstatten. Außerdem hat die Bank die …
VIP 4 Medienfonds – Anleger dürfen nach neuem Urteil hoffen und sollten einen Rechtsanwalt aufsuchen
VIP 4 Medienfonds – Anleger dürfen nach neuem Urteil hoffen und sollten einen Rechtsanwalt aufsuchen
Das Oberlandesgericht München verurteilte die UniCredit Bank AG (früher HypoVereinsbank) in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil zu Schadensersatz zugunsten eines VIP 4 Medienfonds Anlegers. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist das Urteil eine kleine Sensation. Für die Anleger …
Anlegern des VIP 2 Medienfonds drohen Zahlungsverpflichtungen, ein Handeln ist erforderlich!
Anlegern des VIP 2 Medienfonds drohen Zahlungsverpflichtungen, ein Handeln ist erforderlich!
Der VIP 2 Medienfonds (VIP Medienfonds 2 GmbH & Co. KG) wurde zum 31.12.2009 aufgelöst. Das Gesetz sieht vor, dass dann eine sogenannte Liquidation der Gesellschaft zu erfolgen hat. Die Folge ist, dass die Schulden des VIP 2 Medienfonds zu bezahlen sind und erst dann das restliche Vermögen des VIP 2 Medienfonds unter den Anlegern als Gesellschafter …
Bild: VIP Medienfonds - Commerzbank zu Schadenersatz verurteiltBild: VIP Medienfonds - Commerzbank zu Schadenersatz verurteilt
VIP Medienfonds - Commerzbank zu Schadenersatz verurteilt
Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte erstreiten für Anleger des VIP 4 Medienfonds Urteil vor dem Oberlandesgericht München gegen die Commerzbank AG Der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat in seiner Entscheidung vom 19.05.2008 (Az.: 17 U 4828/07) die Commerzbank AG verurteilt, einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen …
Bild: VIP Medienfonds – Verjährung der Ansprüche drohtBild: VIP Medienfonds – Verjährung der Ansprüche droht
VIP Medienfonds – Verjährung der Ansprüche droht
Insgesamt 4 verschiedene VIP Medienfonds wurden zwischen den Jahren 2001 und 2004 aufgelegt, welche in die Realisierung von Kino- und Fernsehproduktionen investierten. Anleger beteiligten sich an den VIP Medienfonds als Kommanditisten, sodass diese als Mitunternehmer an den Gewinnen und Verlusten der Gesellschaften teilnahmen. Viele Anleger sind aber …
VIP Medienfonds - Urteil vor dem OLG München gegen die Commerzbank AG
VIP Medienfonds - Urteil vor dem OLG München gegen die Commerzbank AG
VIP Medienfonds: CLLB Rechtsanwälte erstreiten für Anleger des VIP 4 Medienfonds Urteil vor dem Oberlandesgericht München gegen die Commerzbank AG Der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat in seiner Entscheidung vom 19.05.2008 (Az.: 17 U 4828/07) die Commerzbank AG verurteilt, einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger des …
Bild: VIP Medienfonds 3 und 4 - Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) weist auf Verjährung hinBild: VIP Medienfonds 3 und 4 - Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) weist auf Verjährung hin
VIP Medienfonds 3 und 4 - Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) weist auf Verjährung hin
Anleger sollten noch vor Jahresende handeln. Erfurt, 18. Dezember 2008. „Wenn die Anleger der VIP Medienfonds 3 und 4 noch gegen ihre beratende Bank oder gegen die Vermittler vorgehen wollen, müssen Sie dringend handeln, denn zum Jahresende verjähren ihre Ansprüche“, darauf hat Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings …
Ansprüche der VIP-Anleger drohen dieses Jahr zu verjähren
Ansprüche der VIP-Anleger drohen dieses Jahr zu verjähren
Ansprüche der VIP-Anleger drohen dieses Jahr zu verjähren Anleger des VIP-Medienfonds 4 haben grundsätzlich die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche wegen Prospektmängeln und Falschberatung geltend zu machen. Da der VIP-Medienfonds 4 bereits im Jahr 2004 aufgelegt worden ist, müssen dessen Anleger rasch reagieren, um mögliche Schadenersatzansprüche nicht …
VIP Medienfonds 4 - Landgericht Lüneburg verurteilt Beratungsgesellschaft zu Schadenersatz
VIP Medienfonds 4 - Landgericht Lüneburg verurteilt Beratungsgesellschaft zu Schadenersatz
… von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadenersatz gegen eine Beratungsgesellschaft zugesprochen. Der Anleger hatte auf Anraten des Beraters eine Beteiligung am VIP 4 Medienfonds über € 100.000,00 zzgl. Agio gezeichnet. Der Anleger ist gemäß des Urteils so zu stellen, als hätte er die VIP Medienfondsbeteiligung nicht gezeichnet. Er …
VIP Medienfonds 2: Anlegern des VIP Medienfonds 2 drohen massive Verluste
VIP Medienfonds 2: Anlegern des VIP Medienfonds 2 drohen massive Verluste
Auf Grund der zahlreichen Rechtstreitigkeiten im Zusammenhang mit den VIP Medienfonds 3 und 4 rückte der VIP Medienfonds 2 in den Hintergrund. Doch auch die Anleger des VIP Medienfonds 2 haben mit massiven Problemen zu kämpfen. Dies sogar in zweierlei Hinsicht: Zum Einen drohen den VIP 2 Anlegern Steuernachzahlungen in erheblichem Umfang, zum Anderen …
Sie lesen gerade: Positives Urteil für Anleger in dem Medienfonds VIP 4