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Ansprüche der VIP-Anleger drohen dieses Jahr zu verjähren

(openPR) Ansprüche der VIP-Anleger drohen dieses Jahr zu verjähren

Anleger des VIP-Medienfonds 4 haben grundsätzlich die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche wegen Prospektmängeln und Falschberatung geltend zu machen. Da der VIP-Medienfonds 4 bereits im Jahr 2004 aufgelegt worden ist, müssen dessen Anleger rasch reagieren, um mögliche Schadenersatzansprüche nicht zu verlieren, da diese regelmäßig drei Jahre nach Zeichnungsdatum verjähren.



Gegen den Filmfonds VIP 4 ist bereits ein Musterprozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) geplant. Idee eines solchen Verfahrens ist es, für eine Mehrheit von Klägern einheitlich das Vorliegen einer in mehreren Klageverfahren strittigen Musterfrage vorab verbindlich zu entscheiden. Diese Entscheidung ist anschließend grundlegend für die jeweiligen Einzelverfahren. Wird beispielsweise im Rahmen eines solchen Musterverfahrens entschieden, dass der Prospekt des VIP-Medienfonds 4 falsch gewesen ist, so wird diese Entscheidung allen Schadenersatzprozessen, die sich mit dieser Frage hätten beschäftigen müssen, als entschieden zu Grunde gelegt. Wichtig ist, dass ein solches Musterverfahren nicht die Klagen der einzelnen geschädigten Anleger ersetzt, da hier nur über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von anspruchsbegründende Voraussetzungen oder Rechtsfragen entschieden wird, nicht aber, ob dem einzelnen Anleger tatsächlich ein Schadenersatzanspruch zusteht. Hierfür ist es erforderlich, dass jeder geschädigte Anleger selbst Klage beim zuständigen Gericht einreicht.

Im vorliegenden Musterverfahren zu prüfende Rechtsfragen könnten Feststellungen hinsichtlich der Fehlerhaftigkeit des Fondsprospekts sein. Zudem könnten die Haftungsvoraussetzungen der HypoVereinsbank als Garantie gebende Bank für den VIP-Medienfonds 4 geprüft werden. Sollte sich herausstellen, dass die Bank tatsächlich ihre Rolle als Kredit gebende Bank überschritten hat, könnten hohe Schadensersatzforderungen auf sie zukommen.

Unabhängig davon, hat das Landgericht München in einem Verfahren (AZ: 28 O 22503/06) die Commerzbank verurteilt einem Privatanleger des VIP Medienfonds 4 sein Eigenkapital zurück zu zahlen und ihn aus dem Darlehen mit der HypoVereinsbank freizustellen. Die Urteilsgründe gaben wieder, dass die Bank dem Anleger wahrheitswidrig mitgeteilt hatte, dass neben der Bareinlage auch die Darlehen mitgarantiert seien. Der Fondsanleger konnte durch eine Bestätigung des Bankberaters über das mitgarantierte Darlehen den Beweis erbringen, dass er fehlerhaft aufgeklärt wurde. So hat der Anleger im Ergebnis erreicht, dass er so gestellt wird, als hätte er die Investition nie getätigt.

Diana Römhild
- Rechtsanwältin-

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