(openPR) Kapitalanlagerecht: Anleger müssen mit erheblichen Steuernachforderungen rechnen
Nach Presseberichten wollen die für die VIP Medienfonds 3 und 4 zuständigen Finanzbehörden den die steuerliche Behandlung regelnden Feststellungsbescheid ändern und die den Anlegern dieser Fonds bislang gewährten steuerwirksamen Vorteile in Form von Verlustzuweisungen aberkennen und von den Anlegern zurückfordern. Über die Steuernachzahlungen hinaus müssen nach Auffassung von Justus Rechtsanwälten die Anleger auch noch um ihre Einlagen fürchten. Denn sollten wegen der Vorgänge bei den VIP Medienfonds eine große Anzahl Anleger ihre Beteiligungen kündigen und ihr Kapital zurückverlangen, kann es auch zu einer Insolvenz der Fonds kommen.
Der Initiator der VIP-Medienfonds, Andreas Schmid sitzt derweil weiter in Untersuchungshaft. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gehen dahin, dass die Gelder der Anleger an die „garantiegebenden Banken“ zur Sicherung von deren Schuldübernahmen weitergeleitet wurden und lediglich 20 % tatsächlich in Filmproduktionen flossen.
Sollten sich die strafrechtlichen Vorwürfe bewahrheiten, haben die Anleger Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen. In Betracht kommen dabei Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen, zu denen unter Umständen auch einzelne der beteiligten Banken gezählt werden können, wie auch Ansprüche gegen Anlageberater wegen fehlerhafter Anlageberatung.
Verjährung droht:
Prospekthaftungsansprüche verjähren sechs Monate, nachdem der Anleger von der Unrichtigkeit des Prospekts erfahren hat. Spätestens und unabhängig von der Kenntnis des Anlegers verjähren die Ansprüche drei Jahre nach Beitritt zu dem jeweiligen Fonds. Da die Prospekthaftungsansprüche also mehrheitlich bis zur endgültigen Klärung der oben stehenden Fragen verjährt sein werden, empfiehlt es sich für die Anleger, möglichst schnell die Verjährung hemmende Schritte einzuleiten. Sollten diese Fristen bereits verstrichen sein, ist eine Geltendmachung von Ansprüchen aber auch aufgrund deliktsrechtlicher Schadensersatzansprüche (§ 823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit strafrechtlichen Normen) möglich, wenn die Ermittlungen mit einer Verurteilung der Verantwortlichen enden.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater hat bei Rechtsschutzversicherungen bereits Deckungszusagen für erforderliche rechtliche Schritte erhalten und bereitet die Zahlungskagen vor.
Auch gegen andere Medienfonds laufen derweil staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, so gegen die Victory Medienfonds und die Equity Pictures AG, die mit ähnlichen „Garantien“ arbeiten wie die VIP Medienfonds. Auch in diesen Fällen drohen den Anlegern die Aberkennung der steuerlichen Verlustabzugsfähigkeit. Betroffene Anleger sollten sich daher umgehend von auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälten fachkundig beraten lassen.
Autor:
Luc Patzelt
Rechtsassessor
www.kanzleimitte.de
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
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