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Medienfonds-Branche droht Flächenbrand: Staatsanwälte nun auch bei Equity Pictures AG

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(openPR) Nach den Ermittlungen gegen die Fondsinitiatoren VIP Medienfonds und Apollo hat die Staatsanwaltschaft München nun auch die Equity Pictures AG ins Visier genommen. Am 9. November 2006 wurden die Geschäftsräume des Emissionshauses in Grünwald durchsucht. Grund sind nach Auffassung von BSZ® Vertrauensanwalt Jan Henning Ahrens von der Kanzlei KTAG Rechtsanwälte Bremen / Berlin offenbar Fragen, die bei der Betriebsprüfung der Film KG 1 aufgetreten sind. Auch gegen die Victory Medienfonds laufen seit einigen Monaten Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Augsburg.



Ahrens: „Auch bei der Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co.KG I wurde ähnlich wie dem VIP 4 – Fonds mit einer Anteilsfinanzierung von ca. 45 %, Minimumsgarantien und bankverbürgten Sicherheiten geworben. Da Anlass für die Ermittlungen steuerliche Fragen waren, liegt auf der Hand, dass auf die Anleger ähnliche steuerliche Probleme wie bei VIP 4 zukommen werden.

Der Vorstandssprecher der Equity Pictures AG, Andreas Thiesmeyer, hatte in einem Interview noch vor fast genau einem Jahr auf die Frage, ob er darauf wetten würde, dass die Staatsanwaltschaft nie aus ähnlichem Grund wie bei VIP auch bei ihm vor der Tür steht, mit dem Brustton der Überzeugung geantwortet, dies könne er ausschließen, da Equity Pictures streng nach den Vorgaben des Medienerlasses konzipiert sei.

Ahrens: „Die Realität belehrt ihn nun offensichtlich eines Besseren.“

Aus Ermittlerkreisen ist bekannt geworden, dass alle Medienfonds, die mit „garantieähnlichen Strukturen“ arbeiten, genauestens unter die Lupe genommen werden und Steuerfahndung sowie Staatsanwaltschaft sich hier insbesondere für die Geldflüsse interessieren.

Rechtsanwalt Ahrens rät deshalb allen Anlegern, die in den vergangenen Jahren in Medienfonds investiert haben, dringend ihre Kontrollrechte gemäß den Gesellschaftsverträgen wahrzunehmen: „Kommanditisten haben ein umfangreiches Informations- und Kontrollrecht und können auch Einsicht in die Bücher und Papiere der Kommanditgesellschaft verlangen.“ Den Anlegern sei daher zu empfehlen, von diesen Kontrollrechten unverzüglich Gebrauch zu machen. Insbesondere sollten sie von den Fondsgesellschaften Abschriften der Verträge verlangen, mit denen die sog. „Schuldübernahmen“ durch die Banken geregelt werden. Außerdem sollten sie Auskünfte anfordern über den tatsächlichen Geldfluss bei den einzelnen Filmprojekten, die der Fonds finanziert hat.

Sollte sich der Verdacht der ermittelnden Staatsanwaltschaften und Steuerfahndung bestätigen, droht einigen Zehntausend Anlegern die Aberkennung der steuerlichen Verlustabzugsfähgigkeit in Milliardenhöhe.

Equity Pictures AG hat nach eigenen Angaben ein Fondsvolumen von rund 310 Millionen Euro platziert und etwa 30 Kino- und Fernsehprojekte realisiert. Dabei musste Unternehmenssprecher Thiesmeyer allerdings einräumen, dass er selbst mit allen Fonds „noch nicht ganz zufrieden“ sei.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Equity Pictures" anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Ver-fehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusam-menschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sam-meln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:

Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,

• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung

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