(openPR) Augsburg, 16.11.2006 Nach den Ungereimtheiten bei VIP und Apollo gerät nun mit Equity Pictures AG Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald erneut ein Medienfondsanbieter ins Visier der Staatsanwaltschaft!
Vertreter der Staatsanwaltschaft München und Beamte der Steuerfahndung haben am 09.11.006 die Geschäftsräume der in München ansässigen Medienfonds-Initiatorin Equity Pictures durchsucht.
Die Ermittlungen könnten damit zusammen hängen, dass Equity Pictures in den USA bei einigen Filmen mit den gleichen Produktionsfirmen zusammen gearbeitet hat, wie die Mitbewerber, bei denen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen.
Der ermittelnde Staatsanwalt hat angedeutet, dass während der Betriebsprüfung der KG 1 Fragen aufgetaucht sei. Wie bei anderen betroffenen Anbietern bekannt, könnte dies im schlimmsten Fall zur Aberkennung der steuerlichen Verluste führen.
Nach eigenen Angaben initierten die Fonds der Initiatorgesellschaft u. folgende Projekte wie „Hostage – Entführt“ und „Sixteen Blocks“ mit Bruce Willis, „The Matador“ mit Pierce Brosnan und zahlreiche weitere Star-Projekte mit Darstellern wie der zweifachen Oscar-Gewinnerin Hilary Swank („The Black Dahlia“), Nicolas Cage („The Wicker Man“), John Travolta („Lonely Hearts“) und Al Pacino („88 Minutes“) uvm.
Folgende Fonds sind derzeit mit Sitz in Grünwald beim Handelsregister in München registriert:
Equity Pictures Medien Fonds GmbH & Co. KG
Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG II
Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG III
Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG IV
Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG VI - Deutscher Filmfonds -
Equity Pictures Medienfonds Produktions GmbH & Co. KG
Equity Pictures Advance GmbH & Co. KG.
Durch die Bestrebungen der Bundesregierung ist u.a. das Steuersparmodell „Medienfonds“ in Gefahr. Aktuell steht das Verbot sog. Verlustzuweisungsfonds nach dem Einkommensteuergesetz (§2b Satz 3 EStG) in verstärkter Diskussion. Die Steuervorteile dieser Fonds könnten durch konsequentere Anwendung dieser Vorschrift durch die Finanzbehörden nachträglich wegfallen. Einige Medienfonds-Initiatoren wurden bereits vom Finanzamt angeschrieben und darauf hingewiesen, dass ihre Vertragspartner die Beteiligungen verbotenerweise als Steuersparmodelle beworben hätten. Insbesondere betroffen sind Beteiligungen der letzten drei bis vier Jahre bei denen keine Steuerprüfungen stattgefunden haben. Sollte das Fondsmodell aufgrund der Aberkennung der Steuervorteile scheitern, müssen sich die Anleger durch Schadensersatzverlangen absichern, um nicht selbst einen hohen wirtschaftlichen Schaden zu behalten.
Anleger sollten sich von kompetenter Seite anwaltlichen Rat suchen, wie in ihrer persönlichen Angelegenheit verfahren werden sollte.






