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Steuerfahndung bei Equity Pictures

Bild: Steuerfahndung bei Equity Pictures
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(openPR) Nach den Ungereimtheiten bei VIP und Apollo gerät nun mit Equity Pictures erneut ein Medienfondsanbieter ins Visier der Staatsanwaltschaft!

Wie das „fondstelegramm“ des renommierten Journalisten Stefan Loipfinger in seiner Ausgabe vom 10.11.2006 mitteilt, haben Vertreter der Staatsanwaltschaft München und Beamte der Steuerfahndung am 09.11.006 die Geschäftsräume der in München ansässigen Medienfonds-Initiatorin Equity Pictures durchsucht.



Die Ermittlungen könnten damit zusammen hängen, dass Equity Pictures in den USA bei einigen Filmen mit den gleichen Produktionsfirmen zusammen gearbeitet hat, wie die Mitbewerber, bei denen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen.

Laut „fondstelegramm“ hat der ermittelnde Staatsanwalt angedeutet, dass während der Betriebsprüfung der KG 1 Fragen aufgetaucht seien.

Wie bei anderen betroffenen Anbietern bekannt, könnte dies, sollten die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem Ergebnis kommen, dass hier steuerrelevante Vorfälle nicht sachgerecht behandelt wurden, zu äußerst unangenehmen Konsequenzen für die Anleger führen mit im schlimmsten Fall Aberkennung der steuerlichen Verluste.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Equity Pictures" anschließen.

Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Ver-fehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sam-meln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:

Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,

• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung

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