Stärkere Sicherungsrechte für Handwerker
(openPR) Der Gesetzgeber hat mit aktuellem Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeneransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG) die Rechte der Handwerker und Werkunternehmer gestärkt. Wichtige Änderungen sind insoweit in den Vorschriften der §§ 641, 641a, 632a BGB enthalten. Der Gesetzestext und ein Kurzgutachten zu den Rechten von Handwerkern und Werkunternehmern kann bestellt werden unter:
Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wolfratshauserstraße 80
81379 München
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Böh
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Die Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine renommierte, deutschlandweit tätige und auf dem Gebiet des Werkunternehmerrechts spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.
Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Böh ist zugleich Fachanwalt für Steuerrecht, Lehrbeauftragter an zwei Hochschulen und auf Grund seiner praktischen und wissenschaftlichen Erfahrung im Werkunternehmerrecht spezialisiert, beispielsweise im Immobilien- und Bauträgerbereich.
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