(openPR) Anleger sollten noch vor Jahresende handeln.
Erfurt, 18. Dezember 2008. „Wenn die Anleger der VIP Medienfonds 3 und 4 noch gegen ihre beratende Bank oder gegen die Vermittler vorgehen wollen, müssen Sie dringend handeln, denn zum Jahresende verjähren ihre Ansprüche“, darauf hat Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) in Erfurt hingewiesen. Deshalb sei es unbedingt notwendig, umgehend verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. Die Chancen für die VIP-Medienfonds-Anleger, ihr Geld zurückzuerhalten, sind, so Lunderstedt-Georgi, aufgrund der bereits ergangenen positiven Urteile im Zusammenhang mit den VIP-Medienfonds-Beteiligungen gut. Allerdings müssten die Anleger jetzt sehr schnell handeln.
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) hat für die geschädigten Anleger eine Arbeitsgemeinschaft „Medienfonds“ gegründet. Weitere Informationen unter www. dvs-ev.net.







