openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Neues Bilanzrecht – erhöhtes Überschuldungsrisiko für den Mittelstand?

27.03.200917:11 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Neues Bilanzrecht – erhöhtes Überschuldungsrisiko für den Mittelstand?
Rechtsanwältin Cornelia Hübner
Rechtsanwältin Cornelia Hübner

(openPR) 27.03.2009 (mw) – Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 26. März 2009 das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet. Mit der größten Bilanzrechtsreform seit 20 Jahren soll die deutsche Wirtschaft finanziell entlastet und das HGB-Bilanzrecht für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards werden.



Das bewährte HGB-Bilanzrecht wird im Kern beibehalten; der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt die Grundlage der Gewinnausschüttung und der steuerlichen Gewinnermittlung. Das Gesetz soll unmittelbar nach Zustimmung durch den Bundesrat, Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten. Die neuen Bilanzierungsregelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden und können freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden.

Die "Milliardenentlastung" sehen die Insolvenzrechtler der Kanzlei BRENNECKE & PARTNER in Bezug auf die Änderung der Rückstellungsbewertung kritisch. „Der erhöhte Rückstellungsbedarf in der Handelsbilanz bei den Pensionszusagen wird sicherlich etliche Unternehmen in die Gefahr bringen, die schon bisher ihre Überschuldung nur schwer balanciert haben. Die Streckung der Aufstockung der Rückstellungen über zehn Jahre wird nicht ausreichend helfen, da die Versicherungen ohnehin häufig unzureichend sind“, so Rechtsanwältin Cornelia Hübner, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht der Kanzlei BRENNECKE & PARTNER. Sie empfiehlt Unternehmen, mit fachkundiger Hilfe Strategien zu entwickeln, damit diese aus der Überschuldungsfalle herauskommen.


Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs im Einzelnen:

1. Deregulierung
Die Neuregelung entlastet die Unternehmen von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand. Mittelständische Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten (500.000,- Euro Umsatz und 50.000,- Euro Gewinn pro Geschäftsjahr), werden von der handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht befreit.
Für Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH werden ebenfalls Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen. Die Größenklassen, die darüber entscheiden, welche Informationspflichten ein Unternehmen treffen, werden angehoben: Die Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse in § 267 HGB werden um 20 % erhöht. Kleine Kapitalgesellschaften brauchen z. B. ihren Jahresabschluss nicht von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen und müssen nur die Bilanz, nicht aber die Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen. Mittelgroße Kapitalgesellschaften können auf eine Reihe von Angaben verzichten.

2. Verbesserung der Aussagekraft der HGB-Abschlüsse
Mit dem neuen HGB-Bilanzrecht will der Gesetzgeber auch eine Antwort auf die International Financial Accounting Standards (IFRS) geben. Denn die weit überwiegende Anzahl der rechnungslegungspflichtigen deutschen Unternehmen nimmt den Kapitalmarkt nicht in Anspruch. Es sei deshalb nicht zu rechtfertigen, alle rechnungslegungspflichtigen Unternehmen auf die kostenintensiven und hochkomplexen IFRS zu verpflichten. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wählt deshalb einen anderen Ansatz: Es baut das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einem Regelwerk aus, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig, aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben ist. Insbesondere bleibt es dabei, dass die HGB-Bilanz Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und der Ausschüttungsbemessung ist.

Einige Maßnahmen, mit denen die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses verbessert werden, sind folgende:

• Immaterielle selbstgeschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (z.B. Patente oder Know-how) können künftig in der HGB-Bilanz angesetzt werden.

• Künftig erfolgt eine Bewertung von Finanzinstrumenten zum Marktwert.
Kreditinstitute müssen also z.B. Aktien, Schuldverschreibungen, Fondsanteile und Derivate, soweit sie im Handelsbestand gehalten werden, künftig zum Bilanzstichtag grundsätzlich mit dem Marktwert (Fair Value) bewerten. Die Kreditinstitute müssen dabei einen angemessenen Risikoabschlag berücksichtigen und einen ausschüttungsgesperrten Sonderposten als zusätzlichen Risikopuffer bilden.

• Rückstellungen von Unternehmen für künftige Verpflichtungen werden in Zukunft realistischer bewertet. Die Neuregelung wird zumindest bei den Pensionsrückstellungen zu einer Erhöhung führen.

• Im HGB-Bilanzrecht erfolgt eine Abschaffung nicht mehr zeitgemäßer Wahlrechte.

• Ferner sieht das neue Gesetz Regelungen für mehr Information und Transparenz im handelsbilanziellen Umgang mit Zweckgesellschaften vor.



Weitere Informationen zum „BilMog“ finden Sie unter www.bmj.de/bilmog.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 295863
 1744

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Neues Bilanzrecht – erhöhtes Überschuldungsrisiko für den Mittelstand?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von BRENNECKE & PARTNER - Rechtsanwälte

Leitfaden zur Impressumspflicht auf Homepage vom Bundesjustizministerium
Leitfaden zur Impressumspflicht auf Homepage vom Bundesjustizministerium
(07.10.2008 –mw) Das Bundesjustizministerium hat seit heute ein neues Serviceangebot: Auf der Internetseite bmj.de/musterimpressum steht nun ein Leitfaden zur Impressumspflicht bereit. Der Leitfaden soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung (= Impressum) den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten, um Abmahnungen zu vermeiden. Denn wer als Telemedienanbieter seine Anbieterkennzeichnungspflicht nicht den gesetzlichen Anforderungen…
Bundesverfassungsgericht - Vorratsdatenspeicherung nur bei schweren Straftaten
Bundesverfassungsgericht - Vorratsdatenspeicherung nur bei schweren Straftaten
19.03.2008 (mw) - Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 11. März 2008 (1 BvR 256/08) im Wege der einstweiligen Anordnung entschieden, Teile des zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten“ vorerst bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen. Rechtsanwalt Stephan Schmidt, Partner der Kanzlei BRENNECKE & PARTNER erklärte hierzu: „Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erlauben die Richter zwar zunächst die Speicherung der Telekomm…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bilanzmodernisierungsgesetz das Thema bei der Naspa-Reihe „Gut für den Mittelstand“
Bilanzmodernisierungsgesetz das Thema bei der Naspa-Reihe „Gut für den Mittelstand“
Die Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wirft ihre Schatten voraus: Ab dem Geschäftsjahr 2010 müssen Unternehmen z.B. das neue Bilanzrecht anwenden, das an internationales Recht angepasst ist. Freiwillig kann bereits der Abschluss 2009 danach bilanziert werden. Ziele der Reform sind außerdem, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, …
Bild: BilMoG – Neuregelungen, Änderungen, Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis und praktische EmpfehlungenBild: BilMoG – Neuregelungen, Änderungen, Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis und praktische Empfehlungen
BilMoG – Neuregelungen, Änderungen, Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis und praktische Empfehlungen
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) kommt die umfangreichste Bilanzreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1986 auf die Unternehmen zu. Die geplanten Änderungen passendas HGB an internationale Rechnungslegungsvorschriften an. Damit sind ab 2009/2010 umfangreiche Neuregelungen und Änderungen bei Ansatz-, Bewertungs- und Bilanzvorschriften …
"IFRS für KMU" widerspricht Mittelstandsinteressen - Gemeinsame Konferenz der BStBK und des DGRV in Brüssel
"IFRS für KMU" widerspricht Mittelstandsinteressen - Gemeinsame Konferenz der BStBK und des DGRV in Brüssel
… gilt für Deutschland und für viele weitere Mitgliedstaaten. Für den Gläubigerschutz, die Ausschüttungsbemessung und die steuerliche Gewinnermittlung wird weiterhin ein Einzelabschluss nach nationa-lem Bilanzrecht benötigt“, so BStBK-Präsident Dr. Vinken. Auch DGRV-Vorstand Dr. Eckhard Ott lehnt den IFRS für KMU ab und verweist auf das Ergebnis einer …
Umstellung auf IFRS - Strategische Chancen für den Mittelstand
Umstellung auf IFRS - Strategische Chancen für den Mittelstand
… Klaus Hahn, BVBC-Beirat und Leiter des Bereichs Steuern und Prüfungswesen an der University of Cooperative Education in Stuttgart. Welche Potenziale der Übergang vom deutschen Bilanzrecht auf IFRS im Einzelnen bietet, beschreibt Professor Hahn in zehn zentralen Überlegungen, die unter www.bvbc.de im Bereich BVBC Aktuell abrufbar sind. Angesichts des …
Bild: BilMoG - die umfangreichste Bilanzreform seit 1986Bild: BilMoG - die umfangreichste Bilanzreform seit 1986
BilMoG - die umfangreichste Bilanzreform seit 1986
… Sie bei dieser Veranstaltung nicht nur einen Überblick über die anstehenden Reformen, sondern auch praktische Tipps zur Umsetzung der neuen Regelungen in Ihrem Unternehmen. Das Bilanzrecht ist mit dem BilMoG aber noch nicht am Ende der Reformen angelangt. Deshalb rundet ein Ausblick auf weitere mögliche Änderungen im Bilanzrecht die Veranstaltung ab. Die …
Bild: Bilanzrechtsreform - Der Mittelstand als Gewinner ?Bild: Bilanzrechtsreform - Der Mittelstand als Gewinner ?
Bilanzrechtsreform - Der Mittelstand als Gewinner ?
Göttingen, 30. Mai 2008 – Mit dem Beschluss der größten Bilanzrechtsreform seit 20 Jahren glückt der Bundesregierung ein Bilanzierungsgesetz, dass auch für kleine und mittelständische Unternehmen praktikabel ist. Denn es ermöglicht einen international wettbewerbsfähigen Jahresabschluss nach HGB-Bilanzrecht bei gleichzeitiger Deregulierung und Kostensenkung. …
Seminar für Steuerberater
Seminar für Steuerberater
… Verdeckte Gewinnausschüttung – neue Entwicklungen • Gestaltungen zur Beseitigung der Deckungslücke bei Pensionszusagen • GmbH-Anteilsverluste – steuerliche Behandlung Jahresabschluss/Bilanzrecht • Neue Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen • Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) – …
Bilanzrecht wird international
Bilanzrecht wird international
Handelsblatt Konferenz "HGB-Reform: Das BilMoG." 29. und 30. September 2008, Berlin Berlin/Düsseldorf, 30. Juni 2008. Mit der HGB-Reform soll das deutsche Bilanzrecht an internationalen Regeln angepasst werden. Das geplante Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) liefert derzeit Unternehmen und Bilanzexperten aber noch reichlich Anlass zu Kritik. …
Steuerberater Seminar
Steuerberater Seminar
… Arbeitszimmer – und das neue BMF-Schreiben • Gemischte Aufwendungen – Entwicklungen nach der BFH (Großer Senat)-Entscheidung • Dienst-/Firmenwagenbesteuerung – was gilt? Jahresabschluss/Bilanzrecht • AfA-Bemessungsgrundlage nach Einlage – Klarstellung durch das JStG 2010 • Pensionszusage und Pensionsrückstellungen – Neues vom BFH • Ansatz- und Bewertungsstetigkeit …
Deutsche Bilanzrechtsmodernisierung muss Belange des Mittelstands berücksichtigen
Deutsche Bilanzrechtsmodernisierung muss Belange des Mittelstands berücksichtigen
… „Die bisherigen handelsrechtlichen Vorgaben haben sich unter Kosten- und Nutzen-Überlegungen bewährt. Deshalb ist es das Anliegen der Bundesregierung, mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) die bestehenden handelsrechtlichen Regelungen fortzuentwickeln und dabei auch – wo in einzelnen Punkten sinnvoll – an internationale Grundsätze anzunähern.“, …
Sie lesen gerade: Neues Bilanzrecht – erhöhtes Überschuldungsrisiko für den Mittelstand?