Leitfaden zur Impressumspflicht auf Homepage vom Bundesjustizministerium
(openPR) (07.10.2008 –mw) Das Bundesjustizministerium hat seit heute ein neues Serviceangebot: Auf der Internetseite bmj.de/musterimpressum steht nun ein Leitfaden zur Impressumspflicht bereit.
Der Leitfaden soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung (= Impressum) den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten, um Abmahnungen zu vermeiden. Denn wer als Telemedienanbieter seine Anbieterkennzeichnungspflicht nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend erfüllt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße (bis zu 50.000 €) belangt werden.
Rechtsanwalt Marc Wandersleben, Partner der Kanzlei BRENNECKE & PARTNER, bekräftigt: „Der Leitfaden ist kein Gesetz und hat somit keine rechtliche Verbindlichkeit. Er bittet allerdings eine sinnvolle Orientierung. Es ist anzuraten, das Impressum wie die AGB regelmäßig durch einen Anwalt auf die Aktualität hin überprüfen zu lassen.“
Der Leitfaden informiert über:
„I. Warum überhaupt ein 'Impressum'?
II. Erstellen einer Anbieterkennzeichnung
1. Muss ich die Anbieterkennzeichnungspflicht nach dem Telemediengesetz erfüllen?
2. Welche Angaben muss ich machen?
3. Wie muss ich die Anbieterkennzeichnung platzieren?")
III. Weiterführender Hinweis"
Leitfaden: http://www.bmj.de/musterimpressum
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verantwortlich für diese Pressemeldung:Pressekontakt:
BRENNECKE & PARTNER - Rechtsanwälte
Pressesprecher: RA Marc Y. Wandersleben
Breite Str. 2 (Aegi Haus)
30159 Hannover
Tel. 0511/260 918 - 0
Fax. 0511/260 918 -10
e-mail:

homepage:
www.BRENNECKE-PARTNER.de
Über das Unternehmen
BRENNECKE & PARTNER berät als Mittelstandskanzlei Unternehmen jeder Grösse sowie Privatpersonen in nahezu allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Mit derzeit 10 Standorten beraten Spezialisten den Mandanten vor Ort. Sie beziehen bei Fragen aus anderen Rechtsgebieten die eng miteinander vernetzten Spezialisten aus anderen Standorten mit ein. Kooperationspartner in vielen europäischen Ländern runden das Beratungsangebot für den international ausgerichteten Unternehmer ab.
Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Jetzt gratis startenPressebericht „Leitfaden zur Impressumspflicht auf Homepage vom Bundesjustizministerium“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.