… es.
Irrtum: Patientenverfügung regelmäßig erneuern
Das ist nicht richtig: Der Gesetzgeber hat sich gerade dagegen ausgesprochen, eine Patientenverfügung mit einer rechtlichen "Verfallfrist" zu versehen. Es reicht also aus, die Patientenverfügung einmal zu unterschreiben.
Irrtum: Vorsorgevollmacht ersetzt Patientenverfügung
Das ist nicht richtig. Mit der Patientenverfügung wird vorgegeben, wie man behandelt werden will, wenn man nicht mehr 'einwilligungsfähig' ist. Die Vorsorgevollmacht dagegen bestimmt, wer sich um die geschäftlichen Belange wie …
… Eintritt ist frei.
Eine Patientenverfügung soll dem Arzt helfen, den mutmaßlichen Willen des Patienten festzustellen. Doch viele Patientenverfügungen können dies in der akuten Notfallsituation nicht leisten. Deshalb ist es wichtig, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden, mit der der Patient eine Vertrauensperson zu seinem Vertreter in Gesundheitsangelegenheiten bestimmt.
Auf der Veranstaltung gibt Rechtsanwalt Professor Dr. Martin Spaetgens Empfehlungen, wie eine Patientenverfügung aus juristischer Sicht ausgestaltet sein …
… Eintritt ist frei.
Eine Patientenverfügung soll dem Arzt helfen, den mutmaßlichen Willen des Patienten festzustellen. Doch viele Patientenverfügungen können dies in der akuten Notfallsituation nicht leisten. Deshalb ist es wichtig, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden, mit der der Patient eine Vertrauensperson zu seinem Vertreter in Gesundheitsangelegenheiten bestimmt.
Auf der Veranstaltung gibt Rechtsanwalt Professor Dr. Martin Spaetgens Empfehlungen, wie eine Patientenverfügung aus juristischer Sicht ausgestaltet sein …
… nicht über die weitere Behandlung eines Patienten einigen, so entscheidet das Vormundschaftsgericht.
Damit kein fremder Betreuer bestimmt werden muss, empfehlen die Rechtsanwaltskammer und die Landesärztekammer schon in gesunden Tagen eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht zugunsten einer Vertrauensperson aufzusetzen. So kann man sicher sein, dass die von einem selbst bestimmte Vertrauensperson schnell zur Verfügung steht, ohne dass vorher ein Betreuungsverfahren beim Vormundschaftsgericht durchgeführt werden muss.
Rechtsanwälte und …
… nach gewissenhafter Prüfung überzeugt ist, dass eine Heilung keine Aussicht mehr auf Erfolg hat, dann kann mit der Patientenverfügung veranlasst werden, auf weitere Heilmaßnahmen zu verzichten. Der Arzt wird sich auch immer mit dem Betreuer abstimmen.
Irrtum: Vorsorgevollmacht ersetzt Patientenverfügung
Das ist nicht richtig. Mit der Patientenverfügung wird vorgegeben, wie man behandelt werden will, wenn man nicht mehr 'einwilligungsfähig' ist. Die Vorsorgevollmacht dagegen bestimmt, wer sich um die geschäftlichen Belange wie z.B. Banken, Behörden …
… nicht über die weitere Behandlung eines Patienten einigen, so entscheidet das Vormundschaftsgericht.
Damit kein fremder Betreuer bestimmt werden muss, empfehlen die Rechtsanwaltskammer und die Landesärztekammer schon in gesunden Tagen eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht zugunsten einer Vertrauensperson aufzusetzen. So kann man sicher sein, dass die von einem selbst bestimmte Vertrauensperson schnell zur Verfügung steht, ohne dass vorher ein Betreuungsverfahren beim Vormundschaftsgericht durchgeführt werden muss.
Rechtsanwälte und …
… Eintritt ist frei.
Eine Patientenverfügung soll dem Arzt helfen, den mutmaßlichen Willen des Patienten festzustellen. Doch viele Patientenverfügungen können dies in der akuten Notfallsituation nicht leisten. Deshalb ist es wichtig, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden, mit der der Patient eine Vertrauensperson zu seinem Vertreter in Gesundheitsangelegenheiten bestimmt.
Auf der Veranstaltung gibt Rechtsanwalt Professor Dr. Martin Spaetgens Empfehlungen, wie eine Patientenverfügung aus juristischer Sicht ausgestaltet sein …
… nach gewissenhafter Prüfung überzeugt ist, dass eine Heilung keine Aussicht mehr auf Erfolg hat, dann kann mit der Patientenverfügung veranlasst werden, auf weitere Heilmaßnahmen zu verzichten. Der Arzt wird sich auch immer mit dem Betreuer abstimmen.
Irrtum: Vorsorgevollmacht ersetzt Patientenverfügung
Das ist nicht richtig. Mit der Patientenverfügung wird vorgegeben, wie man behandelt werden will, wenn man nicht mehr 'einwilligungsfähig' ist. Die Vorsorgevollmacht dagegen bestimmt, wer sich um die geschäftlichen Belange wie z.B. Banken, Behörden …
… auch Probleme finanzieller Natur, wenn für den Todesfall keine Absicherung vorhanden ist."
Ein Internet-Serviceportal ist unter www.fuer-hinterbliebene.de eingerichtet worden. Experten werden dort zu einzelnen Themen aktuelle Informationen vermitteln. Zum Thema gesetzliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung hat dort Prof. Dr. Wolfgang Böh einen umfangreichen Beitrag eingebracht. Am 14. Dezember soll in Deutschland der erste Aktions- und Gedenktag, der "Tag der Hinterbliebenen" ausgerufen werden - siehe www.tag-der-hinterbliebenen.de. …
… wenn ohne ethische resp. moralische Vorbehalte das Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten Patienten respektiert wird.
„Es ist dringend notwendig, einen gesellschaftlichen Konsens über drängende Fragen schwerstkranker Patienten und ihrer Angehörigen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Umgang mit der Sterbehilfe-Debatte und Therapieentscheidungen am Lebensende zu erzielen.“, so Christof Müller-Busch, seinerzeit noch Präsident der DGP, Anfang 2009 in einer gemeinsamen Presserklärung der Deutschen Gesellschaft für …
… vor, so bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Dabei ist das Gericht zunächst einmal frei in seinen Entscheidungen. „Der vom Gericht bestimmte Betreuer muss nicht zwangsläufig der Ehegatte oder das Kind sein“, so Doering-Striening. Wer keine Vorsorgevollmacht macht, aber Einfluss auf die Auswahl eines Betreuers haben möchte, sollte zumindest eine Betreuungsverfügung aufsetzen. Wer staatliches Eingreifen nicht will, muss eine Vorsorgevollmacht errichten.
Einer solchen Vorsorgevollmacht kommt besondere Bedeutung zu, wenn eine Patientenverfügung …
… Vorsorgewillige auf ein hochkomplexes Thema mit zahlreichen Neuregelungen und einer Vielzahl detaillierter Vorschriften. Das Seminar zur "Vorsorge für die letzte Reise“ soll in angenehmer Atmosphäre die Teilnehmer motivieren, sich über Patienten- und Betreuungsverfügung, Testament und Vermächtnis oder Vorsorgevollmacht und Bestattungsalternativen Gedanken zu machen. Am Ende werden alle Teilnehmer in der Lage sein, mit den komplizierten Themen und Begrifflichkeiten umzugehen und die richtigen Ansprechpartner für ihre persönlichen Festlegungen auszuwählen.
… Vordrucken zur Patientenverfügung auch wichtige persönliche Vorsorgeverfügungen, die jeder Bundesbürger, unabhängig von Alter und Geschlecht, nach Möglichkeit schriftlich regeln und dokumentieren sollte. Weitere Inhalte sind die elementar wichtige Betreuungsverfügung, eine Vorsorgevollmacht (wichtig für alle finanziellen Angelegenheiten), eine Organverfügung, eine Trauerverfügung, Hinweise zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, eine Postvollmacht und eine Vorsorgeverfügung für Heim-/Haustiere.
Einfach und verständlich dargestellt leitet das …
… der Partnerschaft nicht richtig ab. Der unabhängige Vermögensberater Markus Feistle von Treffpunkt Finanzen weist darauf hin, dass gerade bei schwul/ -lesbischen Beziehungen eine besondere Absicherung notwendig sei. Deshalb lege er bei der Beratung besonderen Wert auf die Themen Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. In Partnerschaften ohne Kinder sei die Verantwortung füreinander viel größer als bei Paaren mit Kindern. Darüber seien sich viele, gerade jüngere Paare nicht bewusst. „Denn wer kümmert sich um die Belange eines Menschen, der sich …
… finanziellen Belange zu entscheiden. Derzeit werden über eine Million Bürger von einem vom Gericht bestellten Fürsorger betreut. Wer sich auch für den Betreuungsfall seine Selbstbestimmung erhalten will, sollte bereits in gesunden Tagen vorsorgen und eine Vorsorgevollmacht aufsetzen lassen.
Mit einer solchen Vollmacht kann jeder bestimmen, wer im Betreuungsfall seine Interessen und Belange wahrnehmen soll. Doch leider haben die Gerichte oft Schwierigkeiten festzustellen, ob ein Betreuungsbedürftiger eine Vorsorgevollmacht verfasst hat. Abhilfe schafft …
… & Partner bietet für den Fall der Geschäftsunfähigkeit eines Unternehmers eine Notfallplanung an. Der „Notfallkoffer“ s[0]ollte, so Rehm, unter anderem zum Inhalt haben: eine erste Handlungsanleitung bei Tod oder Handlungsunfähigkeit, geschäftliche Vollmachten, eine private General- und Vorsorgevollmacht sowie wichtige Verträge und Unterlagen, um das Unternehmen am Laufen zu halten. Diese Vorsorgeregelungen seien seit Basel II auch Thema bei den Finanzierungskosten. „Das verbessert das Rating“, betont Notar a. D. Rehm von Schneider, Geiwitz & …
… bei einer schweren Erkrankung automatisch handlungsbevollmächtigt sind. Wolfgang Putz, Rechtsanwalt aus München, korrigiert diese Einschätzung: "Wer über 18 Jahre alt ist, hat nach deutschem Recht keinen rechtlichen Vertreter mehr. Er sollte also mit einer Vorsorgevollmacht einen Vertreter bestimmen und diesem mit einer Patientenverfügung Vorgaben für Behandlungsentscheidungen bei schwerster Krankheit geben."
Diese bevollmächtigte Person muss dann, so Wolfgang Putz, mit den Ärzten Entscheidungen über die Behandlung unter strikter Beachtung des Willens …
Ihr Wille ist Ihr gutes Recht! Klingt zu schön, um wahr zu sein? Durchaus nicht, wenn man sein ‚gutes Recht’ auch wirklich kennt. Genau darum geht es bei so hochaktuellen Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Testamentsvollstreckung. Wer mit Weitblick agiert und seine Zukunft plant, setzt sich damit rechtzeitig auseinander. Um dann unter anderem durch eine Patientenverfügung sicherzustellen, dass man im Ernstfall nicht gegen seinen ausdrücklichen Willen an Sonden oder Geräte angeschlossen wird.
„Greifen Sie jetzt bitte nicht zum …
Auch dann wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, ist die Bestellung eines Betreuers nicht ausgeschlossen. Voraussetzung ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten zuwider läuft und eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen vorliegt. Dies wird in der Rechtsprechung dann angenommen, wenn der Bevollmächtigte sich nicht um die Sicherung des Lebensbedarfes des Betreuten kümmert oder er den Betreuten trotz einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes nicht zum Arzt bringt.
… im Bereich des Erbrechts tätig werden wird. Alexander Braun, Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Braun und Kollegen reagiert mit dem Neuzugang auf den wachsenden Beratungsbedarf rund um die Themen Erbrechtssteuerreform, Testamentsgestaltung, Patienten-verfügung oder Vorsorgevollmacht.
Darüber hinaus erfolgt über Rechtsanwältin Gonzlik die Betreuung der Mandanten in den Rechtsgebieten allgemeines Zivilrecht, Bußgeldverfahren und Gewaltschutz. Insbesondere mit dem Thema Gewaltschutz hat sich Claudia Gonzlik einer äußerst schwierigen Materie angenommen, …
Die so genannte Vorsorgevollmacht ist in den vergangenen Jahren zu einem beliebten Vorsorgeinstrument vieler Deutscher geworden. Sie möchten mit ihrer Hilfe sicherstellen, dass sie bei Verlust der Geschäftsfähigkeit – etwa wegen einer Krankheit – durch einen vertrauten Menschen vertreten werden. Doch die Stiftung Warentest mahnt: „Eine solche Vollmacht sollte sorgfältig formuliert sein.“ Denn sie ist ein starkes Rechtsinstrument, das für alle Beteiligten Risiken beinhaltet – wenn es nicht vorsichtig angewandt wird.
Vollmachten bringen Pflichten …
Das OLG München hat in einer Entscheidung vom 26.02.2010, AZ 31 Wx 16/10, mitgeteilt, dass eine sog. transmortale Vorsorgevollmacht die Anordnung einer Nachlasspflegschaft bei Versterben des Betroffenen nicht ausschließt. Das heißt für die Zukunft, dass persönliche und finanzielle Angelegenheiten in Streitfällen noch besser geregelt werden müssen. Zu Lebzeiten sollte man sich in jedem Fall durch eine Vorsorgevollmacht vor den Rechtswirkungen einer gesetzlichen Betreuung absichern. Für die Situation nach dem Versterben genügt aber eine solche Vorsorgevollmacht …
… der Seniorenbetreuung, denn mit ihrer Arbeit schlagen Senioren-Assistenten/innen eine Brücke zwischen Pflege- und Hauswirtschaftspersonal, indem sie gemeinsam mit Senioren den Alltag gestalten, diese bei Arztbesuchen oder Behördengängen begleiten oder auch Senioren in Sachen Pflegestufen, Vorsorgevollmacht oder auch Patientenverfügung beratend zur Seite stehen. „Ziel der Senioren-Assistenz ist es nicht, den Senioren die Arbeit vollständig abzunehmen, sondern ihre Fähigkeiten wieder um Leben zu erwecken“, sagt Ute Büchmann.
Doch nicht nur ältere …
… mit dem Thema auseinander zu setzen.
Hilfestellung dazu findet sich auf der Homepage des Unternehmens unter www.patientenverfügungsausweis.de. Im Downloadbereich stehen ein rechtssicher gestaltetes Formular zur Errichtung einer Patientenverfügung sowie Muster für eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung bereit. Ergänzend gibt es Hinweise zum Organspendeausweis und zu Bestattungsverfügungen.
Dem Recht auf informelle Selbstbestimmung entspricht auch der „Emergency Account“ der GIAD (www.emergency-account.de). Hier kann der Kunde seine …
… Download-Vorlage von FORMBLITZ. Die Rechtsexperten des Online-Portals haben hier schon alle wesentlichen Punkte zusammengetragen. FORMBLITZ-Nutzer füllen das Formular lediglich mit ihren persönlichen Daten und individuellen Vorgaben aus. Zusätzlich raten Ärzte, eine Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht aufzusetzen, denn damit werden klare Ansprechpartner für unvorhersehbare Situationen benannt. Alle passenden Vorlagen sowie viele Tipps, Ratgeber und Checklisten zum Thema Vorsorge finden Verbraucher auf http://www.formblitz.de/patientenverfuegung/.
… Download-Vorlage von FORMBLITZ. Die Rechtsexperten des Online-Portals haben hier schon alle wesentlichen Punkte zusammengetragen. FORMBLITZ-Nutzer füllen das Formular lediglich mit ihren persönlichen Daten und individuellen Vorgaben aus. Zusätzlich raten Ärzte, eine Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht aufzusetzen, denn damit werden klare Ansprechpartner für unvorhersehbare Situationen benannt. Alle passenden Vorlagen sowie viele Tipps, Ratgeber und Checklisten zum Thema Vorsorge finden Verbraucher auf http://www.formblitz.de/patientenverfuegung/.
… weg.
Betreuer müssen zukünftig über Einnahmen und Ausgaben des Betreuten genau abrechnen und die Kontobelege einreichen. Geld, das nicht für laufende Ausgaben gebraucht wird, hat der Betreuer für den Betreuten verzinslich anzulegen.
Registrierung von BetreuungsverfügungenVorsorgevollmachten können bereits beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden, damit diese im Bedarfsfall zuverlässig auffindbar sind. Die Vorteile der Registrierung gelten mit Inkrafttreten des Gesetzes auch für reine Betreuungsverfügungen, die nicht mit …
Am 23.04.2009 fand vor fast 50 Zuhörern in Koblenz-Kesselheim eine Podiumsdiskussion der Christdemokraten für das Leben (CDL) aus Koblenz und des CDU-Ortsverbandes Koblenz-Kesselheim zu den Themen Patientenverfügung und medizinische Vorsorgevollmacht statt. Beide Dokumente sollen helfen, dass die eigenen Wünsche für ein würdiges Sterben von anderen umgesetzt werden, wenn man selber dazu nicht mehr in der Lage ist. Bei der Patientenverfügung legt man seine Vorstellungen im voraus fest, bei der Vorsorgevollmacht hingegen beauftragt man eine vertraute …
Vorsorgevollmachten sind ein fester Bestandteil der deutschen Rechtskultur geworden. Was tut nun aber der Vorsorgebevollmächtigte, wenn der Vollmachtgeber infolge einer Krankheit beginnt, sein Vermögen zu verschleudern und nachteilige Geschäfte abzuschließen? Wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig ist, kann der Vorsorgebevollmächtigte die vom Vollmachtgeber weggegebenen Gegenstände zurückfordern.
Der Geschäftspartner konnte allerdings möglicherweise den Zustand des Vollmachtgebers nicht erkennen. Er wird daher regelmäßig bestreiten, dass der Vollmachtgeber …
… medizinischen Personal im Fall der Fälle die Interessen des Patienten vertritt. Neben dem bereits erwähnten Hausarzt können hier Vorsorgebevollmächtigte bzw. Betreuer eine wichtige Rolle übernehmen.
Grundsätzlich gilt, dass eine Patientenverfügung nicht isoliert, sondern sinnvollerweise in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung getroffen werden sollte. Für die beiden letztgenannten hält zum Beispiel das Bundesministerium der Justiz unter
http://www.bmj.bund.de/das-betreuungsrecht Beispiele und Informationen vor. www.zrwd.de
… passiert, wenn ich alt werde? Im hohen Alter benötige ich eventuell gute Pflege und Betreuung in vielen Bereichen – Wirtschaftlich, medizinisch und menschlich. Das Recht auf angemessene Betreuung steht jedem Menschen zu. Auch steht ihm das Recht zu, mithilfe einer Vorsorgevollmacht bereits im jungen Alter das spätere Leben zu regeln – etwa durch Willenserklärungen, ob überhaupt lebenserhaltende Maßnahmen eingeleitet werden sollen. Häufig sind diese teuer und die Rente reicht nicht aus. Sollte ich daher lieber früh vorsorgen?
Das neue Infoheft des …
… sondern auch für den Fall, sollte man selbst nicht mehr in der Lage sein Entscheidungen zu treffen.
Falls bestimmte Angelegenheiten zeitweise oder dauerhaft nicht mehr selbst geregelt werden können, kann jeder Bundesbürger mit einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung im Vorfeld festlegen welche Vertrauensperson seine Interessen vertreten soll.
Mit den Dokumenten werden vorsorglich die Maßnahmen und Details zur medizinischen Versorgung, im Pflegefall, bei vermögensrechtlichen Fragen, bei Bankgeschäften oder zur Vertretung …
Einladung zu einer Informationsveranstaltung in Kooperation mit der der Stephanus-Stiftung Berlin-Weißensee und dem „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.“ zum Thema Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung.
Wann: Dienstag, 3. Juni 2008, um 17.00 Uhr
Wo: Friedenskirche (auf dem Gelände der Stephanus-Stiftung Am Weißen See, Albertinenstraße 20 – 23, 13086 Berlin)
Wir möchten Sie einladen zum Vortrag „Gut vorgesorgt: Vollmachten & Testament“. Sterben, Tod, Krankheit und Pflege sind Themen, die keiner gerne anspricht …
Einladung zu einer Informationsveranstaltung in Kooperation mit der der Stephanus-Stiftung Berlin-Weißensee und dem „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.“ zum Thema Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung.
Wann: Dienstag, 3. Juni 2008, um 17.00 Uhr
Wo: Friedenskirche (auf dem Gelände der Stephanus-Stiftung Am Weißen See, Albertinenstraße 20 – 23, 13086 Berlin)
Wir möchten Sie einladen zum Vortrag „Gut vorgesorgt: Vollmachten & Testament“. Sterben, Tod, Krankheit und Pflege sind Themen, die keiner gerne anspricht …
Einladung zu einer Informationsveranstaltung in Kooperation mit der der Stephanus-Stiftung Berlin-Weißensee und dem „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.“ zum Thema Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung.
Wann: Dienstag, 3. Juni 2008, um 17.00 Uhr
Wo: Friedenskirche (auf dem Gelände der Stephanus-Stiftung Am Weißen See, Albertinenstraße 20 – 23, 13086 Berlin)
Wir möchten Sie einladen zum Vortrag „Gut vorgesorgt: Vollmachten & Testament“. Sterben, Tod, Krankheit und Pflege sind Themen, die keiner gerne anspricht …
Vorsorgevollmachten sind ein wichtiges Instrument, um für den Fall der späteren Geschäftsunfähigkeit oder körperlicher Gebrechen vorzusorgen. Die wichtigste Eigenschaft der Vorsorgevollmacht besteht darin, dass sie eine Betreuung ausschließt, bei der das Gericht fremde Personen bestimmen kann.
In der Praxis spielt die Erstellung von Vorsorgevollmachten bereits eine große Rolle. Sehr oft wird jedoch vergessen, das Innenverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und den Bevollmächtigten zu regeln. Dies kann dazu führen, dass der Bevollmächtigte später …
… von Informationen zu verschiedenen Rechtsthemen zur Verfügung. So findet der Rechtsunkundige unter dem Punkt Erb- und Familienrecht nicht nur die Düsseldorfer, Berliner oder Bremer Tabelle, sondern auch Vertragsvorlagen und Formulare wie Ehevertrag, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Der Online-Rechner, mit dem sich die Höhe der Erbschafts- oder Schenkungssteuer errechnen lässt, ist nur ein Beispiel für die vielen nützlichen Tipps und Hilfestellungen. Checklisten zum Unterhaltsrecht, zur Patientenverfügung, zur Testamentserrichtung …
… juristschen Kanzlei W. Schott in Lampertheim (Rhein-Neckar) finden Sie unter http://www.kanzlei-schott.com . Zum Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei in Lampertheim gehören mithin alle Bereiche des Erbrechts, so auch das Recht des Erben, Erbverträge, Testamente, Vorsorgevollmachten, Vertretung im Erbrechtverfahren, Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und anderer rechtliche Aspekte des Erbrechts. Rechtsanwalt und Notar Schott ist auch Fachanwalt für Familienrecht im hessischen Lampertheim (Raum Mannheim, Darmstadt). "Niemand ist gezwungen, eine …
… Paaren ganz verschiedene Mittel bereit, ihre Vorstellungen rechtlich sicher und auch mit nachhaltiger Kraft gegenüber Dritten zu verankern. Verlässliche Regelungen sind durch sogenannte Partnerschaftsverträge, zivilrechtliche Vollmachten, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, sowie durch Testament oder Erbvertrag möglich. Hierzu im einzelnen:
Partnerschaftsverträge
Unverheiratete Paare haben die Möglichkeit in so genannten Partnerschaftsverträgen ihre jeweiligen Lebensverhältnisse individuell zu gestalten und die getroffenen Regelungen …
… allerdings erst dann etwas, wenn man sicher sein kann, dass im Ernstfall die Ärzte oder Angehörigen auch die eigene Patientenverfügung respektieren. Aber auch da kann man vorsorgen. Rechtsanwalt Thilo Wagner: “Wichtig ist bei der Patientenverfügung, dass diese gleichzeitig mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert wird. Das bedeutet, ich lege meinen Willen in der Patientenverfügung vorab schriftlich fest, für den Fall, dass ich aber meinen Willen nicht mehr äußern kann, bevollmächtige ich zugleich eine Dritte Person, die dafür sorgen kann, dass dieser Willen …
… erkannt und die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine selbstbestimmte Zukunftsplanung geschaffen. Für die eigenverantwortliche und an eigenen Wünschen orientierte Gestaltung der persönlichen Vorsorge stehen nunmehr drei sichere Instrumente zur Verfügung: die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung.
Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die im Falle einer notwendigen Betreuung durch das Vormundschaftsgericht als Betreuer bestellt werden soll. Die Betreuungsverfügung …
Einladung zu einer Informationsveranstaltung in Kooperation mit dem „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.“ zum Thema Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung
Wir möchten Sie einladen zum Vortrag „Gut vorgesorgt: Vollmachten & Testament“. Sterben, Tod, Krankheit und Pflege sind Themen, die keiner gerne anspricht oder gar freiwillig dafür Vorsorge trifft. Doch es kann jeden von uns treffen, beim Gang über die Straße, der Fahrt zur Arbeit oder zu Hause. In jedem Augenblick kann jeder von uns pflegebedürftig werden …
Berlin, 31. Mai 2006
Einladung zu einer Informationsveranstaltung im Senioren-Domizil Invalidenstraße!
Gemeinsam mit dem Senioren-Domizil Invalidenstraße laden wir Sie ein zu einem Vortrag zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament. Referent ist Rechtsanwalt Stephan Rißmann, Spezialist für Erbrecht und Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV).
Weiterhin werden Mitarbeiter von Otto Berg anwesend sein und Ihnen gerne alle Fragen zum Thema Bestattungsvorsorge beantworten.
Wann: …
Berlin, 29. Mai 2006
Einladung zu einer Informationsveranstaltung im Senioren-Domizil Invalidenstraße!
Gemeinsam mit dem Senioren-Domizil Invalidenstraße laden wir Sie ein zu einem Vortrag zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament. Referent ist Rechtsanwalt Stephan Rißmann, Spezialist für Erbrecht und Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV).
Weiterhin werden Mitarbeiter von Otto Berg anwesend sein und Ihnen gerne alle Fragen zum Thema Bestattungsvorsorge beantworten.
Wann: …
Berlin, 24. Mai 2006
Einladung zu einer Informationsveranstaltung im Senioren-Domizil Invalidenstraße!
Gemeinsam mit dem Senioren-Domizil Invalidenstraße laden wir Sie ein zu einem Vortrag zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament. Referent ist Rechtsanwalt Stephan Rißmann, Spezialist für Erbrecht und Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV).
Weiterhin werden Mitarbeiter von Otto Berg anwesend sein und Ihnen gerne alle Fragen zum Thema Bestattungsvorsorge beantworten.
Wann: …
… Autoren
Rechtsanwalt Professor Dr. Volker Thieler gilt als Experte in den Gebieten Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Vermögensrecht und Betreuungsrecht. Mit der Veröffentlichung von Taschenbüchern, Lexika – insgesamt rund 70 Publikationen - sowie mehreren Fernsehauftritten zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung hat sich der als Anwalt tätige Hochschulprofessor inzwischen auch in der breiten Öffentlichkeit einen Namen gemacht.
Rechtsanwältin Nina Rührnößl ist auf Ehe- und Familienrecht spezialisiert. „Tatort Unterhaltsverlust“ ist ihr erstes Buch.
… An diesem Tag nämlich treten einige Änderungen im Betreuungsrecht in Kraft.
So werden die Betreuer in Zukunft nur noch pauschal bezahlt – gleichgültig, wie viele oder wie wenige Stunden sie für den Betreuten tätig sind.
Außerdem wird die Vorsorgevollmacht gestärkt: die anerkannten Betreuungsvereine sind in Zukunft berechtigt, Menschen, die eine Vorsorgevollmacht erstellen wollen, zu beraten, auf der anderen Seite wiederum sind sie nun verpflichtet, Bevollmächtigte zu beraten.
Und bereits seit März 2005 gibt es das Zentrale Vorsorgeregister der …