(openPR) ...bis ein gesetzlicher Rahmen abgesteckt wird ist Folgendes zu beachten: Persönlichkeitsrecht aktuell: Rechtsanwalt Dominic Döring, Gießen, informiert:
Noch ist gesetzlich nicht verankert, wer im Falle einer schweren Erkrankung über das Schicksal eines Menschen/ Patienten in dessen Sinne entscheiden kann oder muss. Verfügungen dieses Menschen im Vorfeld können Ärzten, Familie und Freunden Gewissheit über die Wünsche des Patienten verschaffen und es ihnen erleichtern, das Interesse des Patienten durchzusetzen. Dabei ist grundsätzlich Nachfolgendes zu beachten:
Man sollte sich im Klaren darüber sein, für welche Situation welche Behandlung gewünscht oder gerade nicht gewünscht wird. Hierzu ist es unabdingbar sich bei einem Arzt oder medizinisch geschultem Personal über die lebenserhaltenden Maßnahmen und Techniken zu informieren und zu deren Wirkungsweisen Fragen zu stellen. Es sollten auch verschiedene Stadien eines möglichen Krankheitsverlaufes bedacht werden. Idealerweise hilft hier der Hausarzt, der im Falle, dass sein Patient in eine entsprechende Situation gerät, von Arzt zu Arzt den Wunsch des Patienten vertreten kann. Der so gefundene Konsens kann dann, z.B. von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Form einer Patientenverfügung abgefasst werden.
In einer Präambel kann verfasst werden worin der Betroffene seine Grundhaltung, Wertevorstellungen und religiöse Anschauung darlegen. Dieser Teil kann bei der Interpretation helfen. Die Verfügung sollte regelmäßig aktualisiert werden.
In Zukunft könnte eine Verfallsklausel eine Überprüfung alle 5 Jahre nötig werden lassen.
Schon jetzt sollte über eine zeitliche Begrenzung nachgedacht werden, denn eine solche Verfügung ist weitreichend und sowohl die medizinische als auch die persönliche Entwicklung kann eine einmal gefundene Überzeugung von einem Tag zum anderen umwerfen. Zur Durchsetzung der Patientenverfügung benötigt der Patient einen ihm vertrauten Sachwalter, der gegenüber dem medizinischen Personal im Fall der Fälle die Interessen des Patienten vertritt. Neben dem bereits erwähnten Hausarzt können hier Vorsorgebevollmächtigte bzw. Betreuer eine wichtige Rolle übernehmen.
Grundsätzlich gilt, dass eine Patientenverfügung nicht isoliert, sondern sinnvollerweise in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung getroffen werden sollte. Für die beiden letztgenannten hält zum Beispiel das Bundesministerium der Justiz unter
http://www.bmj.bund.de/das-betreuungsrecht Beispiele und Informationen vor.
www.zrwd.deZorn Reich Wypchol Döring
Rechtsanwälte in Sozietät
Wetzlarer Str. 95
35398 Gießen
BRD / Germany
Telefon: +49 (0)641 20 21 21
Telefax: +49 (0)641 28 73 0
Über das Unternehmen
Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.
Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, AGG, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.
Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht) und Erbrecht (Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern).
Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt).
Er verfügt über internationale Erfahrung (Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste)) und ist, unter Anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.
Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk (Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten.
Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.
Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand!
Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen.
Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden einerseits von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und andererseits von der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützten Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen.
Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert.