openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Was sollte eine Patientenverfügung leisten?

28.10.201113:49 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Betreuer müssen Ärzte überzeugen

Notarkammer Celle. Viele Menschen wollen, wenn sie unheilbar krank sind, weder künstlich ernährt noch wieder belebt werden. Mit einer Patientenverfügung kann man für den Fall vorsorgen, wenn man sich aufgrund von Demenz, schwerer Krankheit oder Verletzungen nicht mehr selbst äußern kann. Doch halten sich die Ärzte immer an eine Patientenverfügung? Viele Ärzte kennen das Phänomen, dass scheinbar unheilbar Kranke plötzlich doch wieder genesen. Wie ist die Rechtslage?



Will sich ein Arzt nicht strafbar machen, muss er nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1901a, 1901b, und 1904) wenn es darum geht, eine Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen zu treffen, ein ausführliches Gespräch mit dem Bevollmächtigten oder Betreuer führen, um den mutmaßlichen Willen des Betroffenen zu erforschen. Er darf keinesfalls nur aufgrund einer Patientenverfügung eine Entscheidung treffen.

Wer also eine Patientenverfügung erstellt, sollte auch immer gleich in einer Vorsorgeverfügung einen oder mehrere Bevollmächtigte bestimmen. Wurde niemand bevollmächtigt, bestellt das Gericht in einem aufwändigen Verfahren einen Fremden als Betreuer.

Es empfiehlt sich zudem, mit dem Bevollmächtigten regelmäßig zu sprechen, damit er weiß, wann welche lebensverlängernden Maßnahmen gewünscht sind und wann nicht. Schließlich ist es der Bevollmächtigte, der den Arzt von dem mutmaßlichen Willen überzeugen muss.

Wichtig ist auch, dass die Patientenverfügung den Arzt überzeugt, dass sie dem wirklichen Willen des Patienten entspricht. Dazu empfiehlt sich die notarielle Beurkundung. Der Notar muss vor dem Aufsetzen der Patientenverfügung nicht nur die Geschäftsfähigkeit feststellen, sondern auch darauf achten, dass der Wille des Patienten richtig und vollständig in der Verfügung zum Ausdruck kommt. Streitigkeiten mit der Familie in der akuten Situation, wenn sich der Betroffene nicht äußern kann, werden mit einer notariell beurkundeten Patientenverfügung meist vermieden.

Wer eine Patientenverfügung hat, sollte diese von Zeit zu Zeit nochmals unterschreiben. Viele Notare sehen in ihren Urkundentexten ein besonderes Blatt vor, auf dem die Patientenverfügung bestätigt oder ergänzt werden kann.

Die Patientenverfügung sollte die Krankheitssituation beschreiben und die gewünschten beziehungsweise nicht gewünschten Behandlungen anordnen. Da nicht jede Situation vorauszusehen ist und die Patientenverfügung für den Arzt dennoch übersichtlich und lesbar bleiben sollte, hilft es, einen Notar zu Rate zu ziehen. Er beschränkt die Ausführungen auf das Nötige.

Vor größeren medizinischen Eingriffen ist ein Gespräch mit dem Arzt über die Risiken ratsam. Dabei kann auch die Patientenverfügung erörtert und über eventuelle Komplikationen gesprochen werden, um für den Betreuungsfall konkrete Weisungen zu erteilen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 582814
 127

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Was sollte eine Patientenverfügung leisten?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Notarkammer Celle

Generationenmanagement durch Banken - Eine Alternative zum Angebot der Notare?
Generationenmanagement durch Banken - Eine Alternative zum Angebot der Notare?
Notarkammer Celle. Immer häufiger finden sich in Tageszeitungen Werbeanzeigen von Geldinstituten, die eine Beratung zum Erbrecht und zur sonstigen Vermögensnachfolge anbieten. In ihnen heißt es typischerweise, die Geldinstitute verfügten über Spezialisten, die die Kunden bei der Umsetzung aller für ihr "Generationenmanagement" erforderlichen Maßnahmen unterstützten. Wer seine Vermögensnachfolge planen möchte, sollte aber wissen, dass Beratungen dieser Art in aller Regel nicht umsonst sind. Hinzu kommt, dass die Geldinstitute daran interessier…
Wenn mehrere Generationen zusammen leben…
Wenn mehrere Generationen zusammen leben…
Der Generationenvertrag hilft Streit zu vermeiden Notarkammer Celle. Unsere Gesellschaft wird immer älter. Das stellt uns vor neue Herausforderungen, die geregelt werden müssen. Vorsorge für das Alter wird immer wichtiger. Wo wird man im Alter wohnen und wie wird man dieses finanzieren, sind Fragen, die uns schon frühzeitig beschäftigen sollten. Eltern, die ihren Grundbesitz auf ihre Kinder übertragen, müssen sich hinreichend absichern. Dazu gehört nicht nur die Eintragung des Wohnungsrechts in der übertragenen Immobilie. Eltern sollten si…

Das könnte Sie auch interessieren:

Fachsymposium Patientenverfügung: Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge
Fachsymposium Patientenverfügung: Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge
… wenn der Patient aufgrund akuter Verletzung oder Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen gegenüber dem Arzt zu äußern? Für diese Fälle soll eine Patientenverfügung weiter helfen, in der der Patient vorab bei vollem Bewusstsein bestimmt, welche Behandlungen er wünscht und welche nicht. Doch was ist beim Formulieren einer Patientenverfügung …
Irrtümer rund um die Patientenverfügung
Irrtümer rund um die Patientenverfügung
Rechtsanwaltskammer und Landesärztekammer klären auf Rund um das Thema Patientenverfügung halten sich hartnäckig einige Irrtümer. Damit dies nicht so bleibt, klären Rechtsanwaltskammer Koblenz, Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und Bezirksärztekammer Trier auf: Irrtum: Patientenverfügung allgemein halten Das Gegenteil ist der Fall: Laut Gesetzgeber soll …
Patientenverfügung in Thailand
Patientenverfügung in Thailand
Thailändische Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht Eine in Deutschland ordnungsgemäß erstellte Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht wird in Thailand nicht akzeptiert. Eine Patientenverfügung, auch als Patiententestament bezeichnet, stellt eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall dar, dass diese ihren Willen nicht mehr wirksam …
Fachsymposium Patientenverfügung - Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge
Fachsymposium Patientenverfügung - Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge
… wenn der Patient aufgrund akuter Verletzung oder Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen gegenüber dem Arzt zu äußern? Für diese Fälle soll eine Patientenverfügung weiter helfen, in der der Patient vorab bei vollem Bewusstsein bestimmt, welche Behandlungen er wünscht und welche nicht. Doch was ist beim Formulieren einer Patientenverfügung …
Fachsymposium Patientenverfügung: Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge
Fachsymposium Patientenverfügung: Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge
… wenn der Patient aufgrund akuter Verletzung oder Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen gegenüber dem Arzt zu äußern? Für diese Fälle soll eine Patientenverfügung weiter helfen, in der der Patient vorab bei vollem Bewusstsein bestimmt, welche Behandlungen er wünscht und welche nicht. Doch was ist beim Formulieren einer Patientenverfügung …
Irrtümer rund um die Patientenverfügung: Rechtsanwaltskammer und Landesärztekammer klären auf
Irrtümer rund um die Patientenverfügung: Rechtsanwaltskammer und Landesärztekammer klären auf
Rund um das Thema Patientenverfügung halten sich hartnäckig einige Irrtümer. Damit dies nicht so bleibt, klären Rechtsanwaltskammer Koblenz und Landesärztekammer Rheinland-Pfalz auf: Irrtum: Patientenverfügung allgemein halten Das Gegenteil ist der Fall: Laut Gesetzgeber soll eine Patientenverfügung möglichst konkrete Vorgaben enthalten. Bestimmte gesundheitliche …
Bevollmächtigter spielt eine wichtige Rolle - Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten kombinieren
Bevollmächtigter spielt eine wichtige Rolle - Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten kombinieren
Jeder Mensch soll selbst bestimmen, welche medizinischen Behandlungsmethoden er wünscht. Patientenverfügungen sollen dies gewährleisten. Sie sind für die Fälle gedacht, wenn der Patient aufgrund akuter Verletzung oder Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen gegenüber dem Arzt zu äußern. In einer Patientenverfügung kann vorab bei vollem Bewusstsein …
Bevollmächtigter spielt eine wichtige Rolle * Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten kombinieren
Bevollmächtigter spielt eine wichtige Rolle * Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten kombinieren
Jeder Mensch soll selbst bestimmen, welche medizinischen Behandlungsmethoden er wünscht. Patientenverfügungen sollen dies gewährleisten. Sie sind für die Fälle gedacht, wenn der Patient aufgrund akuter Verletzung oder Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen gegenüber dem Arzt zu äußern. In einer Patientenverfügung kann vorab bei vollem Bewusstsein …
Irrtümer rund um die Patientenverfügung - Rechtsanwaltskammer und Landesärztekammer klären auf
Irrtümer rund um die Patientenverfügung - Rechtsanwaltskammer und Landesärztekammer klären auf
Rund um das Thema Patientenverfügung halten sich hartnäckig einige Irrtümer. Damit dies nicht so bleibt, klären Rechtsanwaltskammer Koblenz und Landesärztekammer Rheinland-Pfalz auf: Irrtum: Patientenverfügung allgemein halten Das Gegenteil ist der Fall: Laut Gesetzgeber soll eine Patientenverfügung möglichst konkrete Vorgaben enthalten. Bestimmte gesundheitliche …
Bevollmächtigter spielt eine wichtige Rolle: Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten kombinieren
Bevollmächtigter spielt eine wichtige Rolle: Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten kombinieren
Jeder Mensch soll selbst bestimmen, welche medizinischen Behandlungsmethoden er wünscht. Patientenverfügungen sollen dies gewährleisten. Sie sind für die Fälle gedacht, wenn der Patient aufgrund akuter Verletzung oder Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen gegenüber dem Arzt zu äußern. In einer Patientenverfügung kann vorab bei vollem Bewusstsein …
Sie lesen gerade: Was sollte eine Patientenverfügung leisten?