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Wenn mehrere Generationen zusammen leben…

19.09.201113:51 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der Generationenvertrag hilft Streit zu vermeiden

Notarkammer Celle. Unsere Gesellschaft wird immer älter. Das stellt uns vor neue Herausforderungen, die geregelt werden müssen. Vorsorge für das Alter wird immer wichtiger. Wo wird man im Alter wohnen und wie wird man dieses finanzieren, sind Fragen, die uns schon frühzeitig beschäftigen sollten.



Eltern, die ihren Grundbesitz auf ihre Kinder übertragen, müssen sich hinreichend absichern. Dazu gehört nicht nur die Eintragung des Wohnungsrechts in der übertragenen Immobilie. Eltern sollten sich auch Gedanken darüber machen, wie ihre Versorgung im Alter gewährleistet bleibt. Ebenso muss geklärt werden, ob sie einen Anspruch auf eine neue Wohnung haben, wenn z.B. das Haus abbrennt. Für den Fall, dass die Kinder in finanzielle Not geraten und das Haus gefährdet ist, empfiehlt sich ein Eintrag im Grundbuch, der eine Rückübertragung sicherstellt.

Grundsätzlich sollten sich die Beteiligten vor Abschluss eines Übertragungsvertrages genau überlegen, wie der Vertrag wieder rückgängig gemacht werden kann, z.B. wenn das persönliche Verhältnis total zerrüttet ist. Ohne eine solche Regelung droht eine erhebliche Schenkungssteuer, wenn die Parteien sich nachträglich aus freier Entscheidung entschließen, den Grundbesitz den Eltern zurück zu geben.

Die Notarkammer empfiehlt ferner, vertraglich festzulegen, dass bei Streitigkeiten vor dem Gang zum Gericht zunächst eine gütliche Einigung versucht werden muss.

Eltern, die mehrere Kinder haben und bei denen ein Kind den Grundbesitz gegen Übernahme der Pflege erhalten soll, möchten, dass nach ihrem Tode der verbleibende Nachlass gerecht verteilt wird. Häufig bekommen die anderen Kinder eine Abfindung. Die Bestimmung der Abfindungshöhe kann schnell zu Streitereien führen, da nicht zu überblicken ist, in welchem Umfang und über welche Zeitdauer die Eltern gepflegt werden müssen. Unter Umständen kann eine Grundstücksübertragung im Erbfall auch zu Ausgleichsansprüchen, den so genannten Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen. Der Notar hilft hier weiter. Er regelt auch Situationen, bei denen die Eltern in eine Pflegeeinrichtung müssen. Hierbei muss geklärt werden, ob die Wohnräume der Eltern zur Finanzierung des Pflegeheims vermietet werden können. Grundsätzlich muss bestimmt werden, wer die Pflegedienste bezahlt. Der zuständige Sozialleistungsträger wird die Kosten kaum übernehmen, sondern vielmehr darauf bestehen, dass die Eltern die Immobilie zurückfordern, um eventuell mit einem Verkauf die die Pflegekosten zu decken.

Um einen „Generationenvertrag“ nach den Wünschen aller Beteiligten abzuschließen, sollte man sich Hilfe bei einem Notar holen. Wer sich von einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter http://www.deutsche-notarauskunft.de.

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