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Generationenmanagement durch Banken - Eine Alternative zum Angebot der Notare?

27.02.201216:52 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Notarkammer Celle. Immer häufiger finden sich in Tageszeitungen Werbeanzeigen von Geldinstituten, die eine Beratung zum Erbrecht und zur sonstigen Vermögensnachfolge anbieten. In ihnen heißt es typischerweise, die Geldinstitute verfügten über Spezialisten, die die Kunden bei der Umsetzung aller für ihr "Generationenmanagement" erforderlichen Maßnahmen unterstützten. Wer seine Vermögensnachfolge planen möchte, sollte aber wissen, dass Beratungen dieser Art in aller Regel nicht umsonst sind. Hinzu kommt, dass die Geldinstitute daran interessiert sind, ihre Anlageprodukte im Rahmen solcher Beratungen bei den Kunden unterzubringen. Lohnt sich das für einen Bürger, der etwas zu vererben hat?



Die Beratung in erbrechtlichen Angelegenheiten durch einen Notar hat entscheidende Vorteile. Ein Notar erforscht vor jeder Beurkundung durch ein sorgfältiges Gespräch den Willen der Beteiligten, berät sie umfassend und verhilft ihnen so zu einer sachgerechten Formulierung ihres letzten Willens. Aufgrund seiner Ausbildung und seiner Erfahrungen im Erbrecht ist ein Notar in diesem Bereich so kompetent wie kaum ein anderer Jurist. Als Träger eines öffentlichen Amtes ist er bei Strafandrohung zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Er darf in keiner Weise parteilich sein. Daher ist er nicht dazu berechtigt, tätig zu werden, wenn seine eigenen Interessen berührt sind. Im Gegensatz zur Beratung durch Geldinstitute dürfen die Ratschläge eines Notars in keiner Weise mit der Vermarktung von Geldgeschäften zusammenhängen. Ein Notar haftet für jedes Verschulden und kann seine Haftung in keiner Weise beschränken. Er ist dazu verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu unterhalten, was auch von seiner Aufsichtsbehörde überprüft wird.

Darüber hinaus ist es für einen Erblasser auch finanziell attraktiv, zur Regelung seiner Vermögensnachfolge einen Notar zurate zu ziehen. In der Mehrzahl der Fälle ist es ohnehin sinnvoll, seine letztwillige Verfügung notariell beurkunden zu lassen, weil dadurch meist ein aufwendiges Erbscheinsverfahren überflüssig wird. Die Beratung durch den Notar wird nicht gesondert berechnet, sondern bleibt im Fall der Beurkundung des Testaments gebührenfrei. Die Beurkundung der letztwilligen Verfügung und deren Hinterlegung beim Amtsgericht erzeugen so geringe Kosten, dass die Beteiligten in der Regel angenehm überrascht sind.

Bei einer Einzelperson kostet die Beurkundung der letztwilligen Verfügung beispielsweise bei einem nach Abzug aller Schulden verbleibenden Vermögen von 100.000 Euro inklusive aller Nebengebühren und Kosten der Hinterlegung beim Nachlassgericht etwas über 300 Euro. Dies entspricht ca. 0,3 Prozent des zu vererbenden Vermögens. Ein Erbscheinsverfahren, das etwa doppelt so teuer ist, wird dadurch in aller Regel vermieden und die Beratung durch den Notar ist damit bereits abgegolten. Lassen Eheleute mit dem gleichen Vermögen ein gemeinschaftliches Testament beurkunden, betragen die Kosten weniger als 0,6 Prozent des zu vererbenden Vermögens. Bei einem Vermögen, das höher als 100.000 Euro ist, sind die Zinssätze noch geringer. Es werden in der Regel zwei Erbscheine gespart, nämlich der Erbnachweis nach dem Tode eines jeden Ehegattens.

In einer Vielzahl der Fälle ist ohnehin eine notarielle Beurkundung erforderlich, um ein Erbscheinsverfahren zu vermeiden. Da der Notar schon in deren Rahmen umfassend berät, lohnt sich eine zusätzliche kostenintensive Beratung durch ein Geldinstitut nicht. Und mit so geringen Prozentsätzen wie den genannten werden sich beratende Geldinstitute in der Regel nicht begnügen. Zumindest aber werden sie sich auf andere Art und Weise, z.B. durch Provisionen für Geldanlagen, ihre Beratungstätigkeit vergüten lassen.

Wer sein „Generationenmanagement“ planen will, sollte sich deshalb von einem Notar beraten lassen. Notare finden Sie im Internet unter http://www.deutsche-notarauskunft.de.

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