(openPR) Wenn ein Unternehmer wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung – wenn auch nur vorübergehend – seine Geschäftsfähigkeit verliert, kann dies schnell die berufliche und möglicherweise auch die private Existenz gefährden. Die Sozietät Schneider, Geiwitz & Partner, Neu-Ulm, informierte rund 40 Unternehmer aus der Region darüber, wie für diese kritischen Fälle Vorsorge getroffen werden kann.
Dass eine rechtliche Vorsorge durch ein Testament zweckmäßig ist, ist bekannt. Existenziell notwendig sei aber auch eine auf die Person und das Unternehmen angepasste rechtliche Notfallvorsorge, erklärte Notar a. D. Armin Rehm. Schneider, Geiwitz & Partner bietet für den Fall der Geschäftsunfähigkeit eines Unternehmers eine Notfallplanung an. Der „Notfallkoffer“ s[0]ollte, so Rehm, unter anderem zum Inhalt haben: eine erste Handlungsanleitung bei Tod oder Handlungsunfähigkeit, geschäftliche Vollmachten, eine private General- und Vorsorgevollmacht sowie wichtige Verträge und Unterlagen, um das Unternehmen am Laufen zu halten. Diese Vorsorgeregelungen seien seit Basel II auch Thema bei den Finanzierungskosten. „Das verbessert das Rating“, betont Notar a. D. Rehm von Schneider, Geiwitz & Partner.
Sofern für den Notfall nicht ausreichend vorgesorgt wurde, ordnet das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung an. „Bis zu dieser Anordnung, die meist erst in einigen Wochen in Kraft tritt, entsteht ein rechtliches Vakuum“, erklärte Armin Rehm bei der gutbesuchten Infoveranstaltung. In dieser Zeit könnten keine Entscheidungen getroffen, keine Verträge geschlossen und auch keine Kredite beantragt werden. Armin Rehm: „Kleine mittelständische Unternehmen stehen dann schnell vor dem Aus“.
Eine Übergabe oder ein Verkauf seien in dieser Situation auch nicht möglich und ein Testament könne nicht, vielleicht auch gar nicht mehr, verfasst werden, erläuterte der Notar a.D. „Unternehmen können nicht weiter geführt werden“, so Rehm, „wenn nicht rechtzeitig jemand da ist, der das Unternehmen leiten darf und kann.“ Dieser benötige dann aber Generalvollmachten. „Das ist wie auf einem Schiff ohne Kapitän und ohne einen Offizier, der das Schiff lenken darf“, erklärte er die Situation.
Rehm führte weiter aus, dass auch im persönlichen Bereich des Unternehmers die Eigenvorsorge wichtig sei, damit der Bevollmächtigte bei der ärztlichen Behandlung und Aufenthaltsbestimmung des Betroffenen mitwirken könne. Je nach Sachlage und Bedarf seien auch eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung in den „Notfallkoffer“ aufzunehmen.
Der Notar a.D. Rehm wies ferner auf die Unzulänglichkeiten einer gesetzlichen Betreuung im Unternehmensbereich hin. „Vollmacht statt Ohnmacht“, so verdeutlichte der in der rund 200 Mitarbeiter großen Kanzlei Schneider, Geiwitz & Partner beschäftigte Referent das Problem und riet zu einem professionellen Vorsorgemanagement. In diese Vorsorge könne bei Bedarf eine Vermögensbetreuung, eine Altersvorsorge, sowie eine Todesfall- und Nachlassvorsorge eingeschlossen werden.