(openPR) Der Tod gehört nun einmal zum Leben. Trotzdem möchten sich viele Menschen nicht mit dem Ableben, sei es mit dem eigenen Tod oder mit dem Ableben naher Angehöriger auseinander setzen. Ist ein Trauerfall erst einmal eingetreten ist, sind die meisten Hinterbliebenen zunächst verwirrt und in der Situation meist überfordert. Viele Dinge müssen geregelt, entschieden und beachtet werden.
Für den Angehörigen bedeutet jeder Trauerfall ist immer auch ein Erbfall. Das hinterlassene Erbe des Verstorbenen wird in aller Regel unter den nächsten Angehörigen aufgeteilt.
Mit dem Erbe verbinden die meisten Menschen etwas von Wert. Leider kann der Erblasser auch überschuldet gewesen sein, sodass eine Erbenstellung auch ein Risiko darstellen kann.
Reichtümer oder Schulden – alles gehört erst einmal zur Erbschaft. Trotz Trauer und Verwirrtheit müssen diese Entscheidungen mit klarem Kopf und in Kenntnis der rechtlichen Möglichkeiten getroffen werden. Ein Notar kann in dieser Situation helfen.
Immer wichtiger wird auch die Frage, ob die Angehörigen für Schulden des Erblassers aufkommen müssen. Viele Erben wissen nicht, was rechtlich zulässig und möglich ist. Daher sollte man die rechtlichen Aspekte kennen und sich im Vorfeld informieren lassen.
"Jeder, der von Gesetzes wegen (also aufgrund von gesetzlicher Erbfolge) oder durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) Erbe ist, hat die Möglichkeit, die Erbschaft entweder anzunehmen oder auszuschlagen, " meint Rechtsanwalt und Notar W. Schott mit Kanzlei in Lampertheim. Den Internetauftritt der juristschen Kanzlei W. Schott in Lampertheim (Rhein-Neckar) finden Sie unter http://www.kanzlei-schott.com . Zum Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei in Lampertheim gehören mithin alle Bereiche des Erbrechts, so auch das Recht des Erben, Erbverträge, Testamente, Vorsorgevollmachten, Vertretung im Erbrechtverfahren, Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und anderer rechtliche Aspekte des Erbrechts. Rechtsanwalt und Notar Schott ist auch Fachanwalt für Familienrecht im hessischen Lampertheim (Raum Mannheim, Darmstadt). "Niemand ist gezwungen, eine überschuldetete Erbschaft anzunehmen. Wer allerdings eine Erbschaft ausschlagen will, muss dies innerhalb einer Frist von sechs Wochen direkt beim Nachlassgericht oder über einen Notar tun, weil die Ausschlagungserklärung eine formbedürftige Willenserklärung ist."
"Besser wäre es", so Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Notar Walter Schott, "wichtige Entscheidungen nach Beratung zum Gesamtkomplex – nicht nur unter steuerlichen Aspekten – zu treffen und den Nachlass schon zu Lebzeiten zu regeln." Um seine Hinterbliebenen im Erbfall vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren, empfiehlt sich zu Lebzeiten eine ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt bzw. Notar. ( http://www.kanzlei-schott.com/erbrecht-erben-und-vererben.html )
Eine Beratung zu Erbfolge, Pflichtteil und Unternehmensnachfolge soll juristisch klar geregelte Verhältnisse hinterlassen – Ehepartner, Kinder und Verwandte sollen wissen woran sie sind – dadurch werden Konflikte eingedämmt oder sogar vermieden. Es gibt mehrere Möglichkeiten des Vererbens von Immobilien; mittels Beratung und Steuerung der Möglichkeiten vor der geplanten Steuerreform des Erbrechts durch z.B. einen Rechtsanwalt oder Notar kann rechtszeitig vieles geregelt werden, - idealer weise um eine Vorsorgevollmacht (http://www.kanzlei-schott.com/vorsorgevollmachten.html ) und Patientenverfügung ergänzt.
Fazit: Die Einschaltung eines Notars kann sich rechnen. Sie ist nämlich normalerweise gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht meinen.
Rechtsanwalt und Notar Walter Schott, Fachanwalt für Familienrecht
Kanzlei Walter Schott Lampertheim
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Rechtsanwalt und Notar Walter Schott ist als Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Familienrecht in Lampertheim tätig. Darüber hinaus betätigt er sich wegen seiner Doppelqualifikation als Notar. Die Geschäftsstelle am Amtssitz Lampertheim befindet sich in der Fußgängerzone Kaiserstraße im Stadtzentrum Lampertheims.
Die Publikation der Texte und des Logos erfolgte mit freundlicher Genehmigung von Rechtsanwalt und Notar Walter Schott, durch MANNHEIMS-WEBDESIGN IMHOF ( www.mannheims-web.de ). MANNHEIMS-WEBDESIGN IMHOF gestaltete und programmierte auch den Internetauftritt der juristschen Kanzlei Schott in Lampertheim unter www.kanzlei-schott.com .