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Ruhestands- und Nachlassplanung

21.08.201211:52 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Ruhestands- und Nachlassplanung
Foto: Fotolia (No. 4730)
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(openPR) Weichen stellen für die Zeit, die kommt

sup.- Zahlreiche Menschen, deren Leben eigentlich stets gut durchorganisiert ist, haben trotzdem erhebliche Planungsdefizite: Während sie z. B. bei beruflichen Schritten oder vor jeder Urlaubsreise auf gründliche Vorbereitung nicht verzichten möchten, vernachlässigen sie dagegen die Vorsorge für den Ruhestand, für eventuelle Krankheitsphasen im Alter und erst recht für die Zeit nach ihrem Tod. Dies belegt allein schon die Tatsache, dass immer noch die Mehrzahl der Deutschen weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Patientenverfügung oder ein Testament erstellt hat. Dabei sind durchdachte Maßnahmen zur Vorsorge- und Nachlassplanung wichtige Instrumente, um den eigenen Lebensabend sowie die Zukunft der Angehörigen abzusichern. Vorausschauendes Handeln, das diesen Namen tatsächlich verdient, ist hier oberstes Gebot.



Besonders bei Investitionen zur finanziellen Altersvorsorge kommt es nicht auf schnelle Rendite an, sondern auf dauerhafte Einkünfte im Ruhestand, auf ein Vermeiden unerwarteter Steuerlasten und eine möglichst hohe Verfügbarkeit der im Leben erarbeiteten Vermögenswerte. Die vielfältigen Hürden, die diese Ziele torpedieren können, sind allerdings ohne kompetente Beratung oft gar nicht zu erkennen. Wenn es um Fragen der Finanz- und Immobilienverwaltung, um Steueroptimierung oder um Liquiditäts- und Versicherungslösungen im Alter geht, sind spezialisierte Dienstleister wie z. B. die Deutsche Nachlass eine sinnvolle erste Anlaufstelle (Deutsche Nachlass, Oettingenstraße 25, 80538 München, Tel: 089/24 21 29 21, Büro Neuss/Düsseldorf, Tel: 02131/66 46 090, www.deutsche-nachlass.de).

Mit Hilfe solch einer professionellen Institution lässt sich eine umfassende Bestandsaufnahme der Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie der persönlichen Vorstellungen vom späteren Ruhestand vornehmen, um anschließend die wichtigen Weichenstellungen für die Zukunft zu beraten. Auf diese Weise bleiben die Kosten für die Vorsorge überschaubar, weil nicht für jedes einzelne Detail ein Notar, Fachanwalt oder Steuerberater aufgesucht werden muss. Und wer sicher gehen möchte, dass sein Nachlass nicht nach pauschalen Erbrechtssätzen, sondern nach eigenen Entscheidungen aufgeteilt wird, der sollte die Themen Vermögensübertragung, Testamentsabfassung und -vollstreckung in diese Planungen mit einbeziehen. Oft ist es beispielsweise so, dass sich durch Schenkungen zu Lebzeiten die Abgabenlast ans Finanzamt reduzieren lässt. Und ob Geld oder Immobilien vererbt werden, kann ebenfalls Einfluss auf die Besteuerung haben. Grundsätzlich kommt es bei allen Verfügungen auf klare und eindeutige Formulierungen an. Andernfalls könnte das Erbe im Wesentlichen aus Streit-Anlässen für die Nachkommen bestehen.

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