openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Erbrecht und Errichtung eines Testaments

28.09.201610:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) 17. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 19.10.2016

Der 17. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV findet am 19.10.2016 um 19:30 Uhr im Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau, statt. Die Beauftragte für Vorsorge im Alter des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V., Stabstelle Ehrenamt und Fundraising, Frau Jutta Windeck, wird zu dem Thema "Erbrecht und Errichtung eines Testaments" referieren und danach Fragen der anwesenden Verbraucherinnen und Verbraucher beantworten.



3,1 Billionen € Erbmasse

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge geht davon aus, dass in den nächsten zehn Jahren in Deutschland 3,1 Billionen € vererbt werden (Quelle: http://www.dia-vorsorge.de/presse/erbschaften-machen-altersvorsorge-nicht-obsolet/). Die durchschnittliche Erbschaft beträgt rund 305.000 €. Angesichts dieser Zahlen müsste man denken, dass der Großteil der Deutschen seinen Nachlass testamentarisch regelt. Dies ist jedoch keineswegs der Fall. Nur 29 Prozent der Deutschen errichten ein Testament oder einen Erbvertrag und bei nur 53 Prozent der Erbfälle liegt ein gültiges Testament vor (Quelle:http://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/anlegerakademie/testament-nachlassplanung-dem-familienfrieden-zuliebe/6275728-2.html).

Intelligente Nachlassplanung

Erbschaften bergen ein hohes Streitpotential. Streitigkeiten unter Erben lassen sich oftmals durch eine intelligente Nachlassplanung vermeiden. Existiert nach dem Tod kein Testament, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Immer dann, wenn ein Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge abweichen will, bedarf es zwingend eines Testaments oder eines Erbvertrags. Vermögen soll nach dem Tod in die richtigen Hände gelangen. Mit der rechtzeitigen Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrags können Verbraucherinnen und Verbraucher die Zukunft ihres Hab und Guts regeln. Aber wie ist das Schriftstück abzufassen? Braucht man dazu einen Notar? Was muss man beachten? Welche Freibeträge und Steuersätze gelten? Diese und ähnliche Fragen wird die Referentin Jutta Windeck von der Caritas behandeln und beantworten.

E I N L A D U N G

17. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 19.10.2016 - "Erbrecht und Errichtung eines Testaments"

Wann: 19.10.2016, 19:30 Uhr

Wo: Restaurant 1860 TSV-Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau

Thema: Erbrecht und Errichtung eines Testaments

Referentin: Frau Jutta Windeck, Beauftragte für Vorsorge im Alter des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V.

Der AMV freut sich auf zahlreiches Erscheinen interessierter Verbraucherinnen und Verbraucher! Die Teilnahme ist - wie immer - kostenlos!

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 920419
 660

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Erbrecht und Errichtung eines Testaments“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.

Der nächste Share Deal: Vonovia wächst steuerfrei um 24.500 Wohnungen
Der nächste Share Deal: Vonovia wächst steuerfrei um 24.500 Wohnungen
Vonovia übernimmt die österreichische Immobiliengesellschaft Conwert Durch den Zusammenschluss von Vonovia und conwert entsteht ein Unternehmen mit rund 355.000 Wohnungen. Die rund 24.500 Wohnungen von conwert liegen vor allem in Berlin, Potsdam, Leipzig, Dresden und Wien. Die in Berlin liegenden Objekte mit insgesamt 4.389 Wohnungen sind auf alle Bezirke verteilt. Im Einzelnen: Mohrenstraße 1, 2 Richard-Sorge-Straße 35 Mühsamstraße 73 Zachertstraße 15 / Archenholdstraße 29 Wönnichstr. 44 Weseler Straße 5 Eginhardstraße 20 Schenkestraße 7 T…
Deutsche Wohnen - Gewinnmaximierungsstrategie versus Mieterschutz
Deutsche Wohnen - Gewinnmaximierungsstrategie versus Mieterschutz
Die Deutsche Wohnen AG hat am 21.03.2017 ihr Jahresergebnis zum 31.12.2016 veröffentlicht: - Der Konzerngewinn stieg 2016 um 35 Prozent auf 1,6 Milliarden Euro - Die Mieteinnahmen wuchsen um 11 Prozent auf 704,5 Millionen Euro - Die Durchschnittsmiete lag bei 6,10 Euro je Quadratmeter - Für 2017 prognostiziert die Deutsche Wohnen, dass die Mieten um weitere 3,5 Prozent steigen werden „Die Deutsche Wohnen AG, die in Berlin ca. 110.000 Wohnungen bewirtschaftet und Berlins größter Vermieter ist, fährt eine agressive Mieterhöhungspolitik zu …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der TestierfähigkeitBild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Testierfähigkeit
GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Testierfähigkeit
… Erbstreitigkeiten geht es häufig um die Frage, ob der Erblasser testierfähig war. Testierfähigkeit ist eine Voraussetzung für ein wirksam errichtetes Testament. Durch die Errichtung eines Testaments hat der Erblasser die Möglichkeit, die gesetzliche Erbfolge zu umgehen und seinen Nachlass unter Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen nach seinem …
Bild: Voraussetzungen für ein NottestamentBild: Voraussetzungen für ein Nottestament
Voraussetzungen für ein Nottestament
… Erbschein. Nach dem Hinweis des Nachlassgerichts, dass ein Nottestament von drei Zeugen unterzeichnet sein müsse, unterschrieb noch ein weiterer Zeuge, der bei der Errichtung am Krankenbett anwesend war, das Testament. Allerdings zweifelten entfernte Verwandte der Erblasserin die Wirksamkeit des Testaments an. Das Kammergericht Berlin gab der Beschwerde …
Bild: Nachteile beim Berliner TestamentBild: Nachteile beim Berliner Testament
Nachteile beim Berliner Testament
… hat automatisch auch Erbansprüche, zumindest auf den Pflichtteil. Die im Berliner Testament bestimmten Schlusserben erben dadurch weniger als wahrscheinlich bei der Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments geplant war. Um Erbstreitigkeiten vorzubeugen kann eine sog. Widerverheiratungsklausel eingebaut werden. Diese besagt, dass im Falle einer Wiederheirat, …
Vorerbe kann durch testamentarische Bestimmung frei über Nachlass verfügen
Vorerbe kann durch testamentarische Bestimmung frei über Nachlass verfügen
… den meisten Fällen auch dafür sorgen, dass die Hinterbliebenen im Todesfall eine finanzielle Absicherung haben. Deswegen ist es umso wichtiger sich für die Errichtung eines Testaments an einen im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden. Die Folgen eines unwirksamen Testaments sind vielschichtig. Zudem ist die gerichtliche Auseinandersetzung oft langwierig …
Erbrecht leicht erklärt
Erbrecht leicht erklärt
Nachlese zum 17. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 19.10.2016 - Erbrecht und Errichtung eines Testaments Am 19.10.2016 fand im Restaurant 1860 TSV Spandau - Tanzsportzentrum - der 17. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV statt. Thema des Abends war "Erbrecht und Errichtung eines Testaments". Die Veranstaltung war mit 16 Verbraucherinnen …
Bild: OLG Hamm: Wirksames Drei-Zeugen-Testament nur bei akuter TodesgefahrBild: OLG Hamm: Wirksames Drei-Zeugen-Testament nur bei akuter Todesgefahr
OLG Hamm: Wirksames Drei-Zeugen-Testament nur bei akuter Todesgefahr
… erklärt: Ein Nottestament oder Drei-Zeugen-Testament ist nur dann wirksam ist, wenn sich der Testierende in so naher Todesgefahr befindet, dass voraussichtlich weder die Errichtung eines Testaments vor einem Notar noch vor einem Bürgermeister möglich ist. Der nahen Todesgefahr steht lediglich die drohende Testierunfähigkeit gleich, wenn diese voraussichtlich …
Bild: Testament schreiben: Diese Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit einem NotarBild: Testament schreiben: Diese Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit einem Notar
Testament schreiben: Diese Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit einem Notar
… umfangreiche Angebot, wenn man sein Testament selbst schreiben möchte. Natürlich bieten auch Rechtsanwälte Beratung hierzu an. Wenig bekannt ist jedoch, dass die Errichtung eines Testaments beim Notar einige entscheidende Vorteile bietet. "Ein Testament ist eine juristisch anspruchsvolle Angelegenheit", erläutert Bettina Selzer, Notar in Frankfurt am …
Pfeildiagramm erfüllt nicht die Voraussetzungen eines wirksamen Testaments
Pfeildiagramm erfüllt nicht die Voraussetzungen eines wirksamen Testaments
… abgelehnt. Für Laien ist das Erbrecht trotz der umfänglichen Ausarbeitung oft nicht zu durchblicken. Deshalb ist es umso wichtiger für Erblasser, dass sie bei der Errichtung des Testaments Unterstützung erhalten. Die Folgen eines unwirksamen Testaments können neben dem Streit unter den Erben auch langwierige rechtliche Auseinandersetzungen sein. Mit der …
Mögliche Probleme mit enterbten Schlusserben
Mögliche Probleme mit enterbten Schlusserben
… einen Pflichtteil einfordern könnte. Für den verbleibenden Schlusserben ergibt sich eine Unsicherheit hinsichtlich des verbleibenden Schlusserbteils. Deshalb sollten Ehepaare bei der Errichtung eines Testaments besonders berücksichtigen, wer mit dem Eintritt des Todesfalles tatsächlich Schlusserbe ist. Damit die von einem Ehepaar bestimmten Schlusserben …
Bild: Gesetzliches Erbrecht und EhegattenerbrechtBild: Gesetzliches Erbrecht und Ehegattenerbrecht
Gesetzliches Erbrecht und Ehegattenerbrecht
… sind beide Elternteile bereits verstorben, so folgen an deren Stelle die Geschwister des Erblassers. Ist dies nicht gewünscht, so sollte der Erblasser durch Errichtung eines Testaments oder Erbvertrages die Aufteilung seines Nachlasses frühzeitig bestimmen. Mehrere Erben bilden stets eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass die Erbschaft als Ganzes …
Sie lesen gerade: Erbrecht und Errichtung eines Testaments