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Zentrales Vorsorgeregister

15.05.201212:11 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Zentrales Vorsorgeregister
Foto: Fotolia (No. 4688)
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(openPR) Schon über 1,6 Mio. Eintragungen

sup.- Das Schicksal kann jederzeit aus dem sprichwörtlich heiteren Himmel zuschlagen: Ein Verkehrsunfall, ein Schlaganfall, eine schwere Erkrankung, voranschreitende Demenz - und plötzlich ist nichts mehr, wie es vorher war. Oft genug bedeutet dies sogar, dass der Betroffene gar keine eigenen Entscheidungen mehr zu seiner neuen Lebenssituation treffen oder formulieren kann. Immer mehr Menschen fassen deshalb beizeiten eine Vorsorgevollmacht ab, in der für den Fall der Fälle eine Person des Vertrauens als Vertreter der eigenen Interessen und zur Durchführung wichtiger Angelegenheiten benannt wird. Fehlt solch eine Vollmacht, dann muss ein gerichtlich angeordneter Betreuer tätig werden, ohne den selbst der Ehepartner zunächst einmal keinerlei Schritte unternehmen darf.



Die Vorsorgevollmacht bleibt allerdings wirkungslos, wenn weder die zuständigen Gerichte noch die Familienangehörigen etwas von der Existenz dieses Dokuments wissen bzw. wenn sie dessen Aufbewahrungsort nicht kennen. Aus diesem Grund gibt es seit dem Jahr 2005 das Zentrale Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de), das unter Rechtsaufsicht des Bundesjustizministeriums bei der Bundesnotarkammer in Berlin geführt wird. Dort kann jeder, der eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung erstellt hat, diese Urkunden registrieren lassen und gleichzeitig angeben, wo sie im Betreuungsfall zu finden sind. Inzwischen haben mehr als 1,6 Mio. Bundesbürger die Möglichkeit genutzt, auf diese Weise ihr zukünftiges Leben auch in schwierigen Zeiten im eigenen Sinne zu regeln. Wie häufig sich dieses vorsorgliche Handeln in der Realität bewähren muss, das belegt die hohe Zahl der Auskunftsersuchen beim Zentralen Vorsorgeregister: In durchschnittlich 20.000 Abfragen pro Monat wollen Gerichte klären, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt oder nicht.

Wenn es im familiären Umfeld oder im Freundeskreis niemanden gibt, der mit der Verantwortung einer Betreuungsvollmacht belastet werden soll, dann besteht auch die Option, eine Dienstleistungs-Institution wie z. B. die Deutsche Nachlass mit dieser Aufgabe zu betrauen. Solch eine Bevollmächtigung von unabhängigen Profis hat zudem den Vorteil, dass es beispielsweise bei der Abwicklung von Vermögensangelegenheiten nicht zu Interessenskollisionen aufgrund eigener Erbansprüche kommen kann. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der beauftragten Institution werden in einem Vorsorgevertrag detailliert festgehalten, damit der Vollmachtgeber sich auf die Umsetzung seines Willens verlassen kann. Weiterführende Informationen zu Vorsorgevollmacht und Vorsorgevertrag gibt die Deutsche Nachlass, Oettingenstraße 25, 80538 München, Tel: 089/24 21 29 21, Büro Neuss/Düsseldorf, Tel: 02131/66 46 090, www.deutsche-nachlass.de.

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