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Notarkammer Berlin

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Notarkammer Berlin (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Littenstraße 10 10179 Berlin Tel.: (030) 24 62 90-0 E-Mail: info@notarkammer-berlin.de Pressekontakt: Schott Relations Hamburg GmbH Andrea Zaszczynski Wrangelstraße 111 20253 Hamburg Telefon: 040/41 32 70-0 Fax: 040/41 32 70-70 info@srh-pr.de http://www.schott-relations-hamburg.de/

Über das Unternehmen

Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie werden vom Staat ernannt, sorgen für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und betreuen den Bürger bei schwierigen und folgereichen Rechtsgeschäften. Sie beraten und belehren die Parteien und helfen bei der Formulierung von Verträgen.

Schott Relations Hamburg bewährt sich seit 15 Jahren auf dem PR-Markt. Ob B2C oder B2B: Inhaltsstark setzen wir Unternehmen in Szene und machen Angebote glaubwürdig publik. Als überzeugte Dienstleister bieten wir Fullservice, auf den man sich verlassen kann.

Aktuelle Pressemitteilungen von Notarkammer Berlin
Zehn Jahre eingetragene Lebenspartnerschaften
Notarkammer Berlin

Zehn Jahre eingetragene Lebenspartnerschaften

Notare klären über Unterhaltsansprüche und Erbfolge auf Notarkammer Berlin. Seit zehn Jahren können sich Homosexuelle in Deutschland das „Ja-Wort“ geben. Sie schließen dann zwar nicht den Bund der Ehe, sind aber vor dem Gesetz eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Auch rechtlich gibt es Unterschiede zur gleichgeschlechtlichen Ehe. Steuerlich haben die eingetragenen Lebenspartner keine Vorteile. Für sie gilt weiterhin die ungünstige Steuerklasse I. Erhält ein Partner allerdings Hartz IV, wird das Gehalt des Lebenspartners zur Berechnung hera…
05.10.2011
Große Nachfrage - ZVR-Card muss nachgedruckt werden
Notarkammer Berlin

Große Nachfrage - ZVR-Card muss nachgedruckt werden

Notarkammer Berlin. Immer mehr Menschen sind aufgrund von Altersverwirrtheit, Krankheit, Unfällen oder Behinderung nicht mehr in der Lage, über die eigenen persönlichen und finanziellen Belange zu entscheiden. Derzeit werden über eine Million Bürger von einem vom Gericht bestellten Fürsorger betreut. Wer sich auch für den Betreuungsfall seine Selbstbestimmung erhalten will, sollte bereits in gesunden Tagen vorsorgen und eine Vorsorgevollmacht aufsetzen lassen. Mit einer solchen Vollmacht kann jeder bestimmen, wer im Betreuungsfall seine Inte…
24.01.2011
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