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Stiftung VorsorgeDatenbank

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Stiftung VorsorgeDatenbank Vorstand RA JUDr. Heinrich Meyer-Götz Vorstand RA Thorsten Detto Königstraße 5a 01097 Dresden Tel. 0351-811 74 32 info@stiftung-vorsorgedatenbank.de

Über das Unternehmen

Die Stiftung VorsorgeDatenbank hat sich das Ziel gesetzt, das Grundrecht des Menschen auf Selbstbestimmung zu stärken und Menschen, die durch Krankheit, Unfall oder Alter entscheidungs- unfähig geworden sind, bei der Durchsetzung ihrer Vorsorgeverfügungen europaweit zu unterstützen.

Die Stiftung VorsorgeDatenbank ist politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig. Sie unterliegt der Stiftungsaufsicht der Landes- direktion Dresden (ehemals Regierungspräsidium Dresden).

Aktuelle Pressemitteilungen von Stiftung VorsorgeDatenbank
Bild: Rechtliche Vorsorge und unerlaubte Rechtsdienstleistung – Verträge sind nichtig!Bild: Rechtliche Vorsorge und unerlaubte Rechtsdienstleistung – Verträge sind nichtig!
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Rechtliche Vorsorge und unerlaubte Rechtsdienstleistung – Verträge sind nichtig!

Rechtliche Vorsorge und unerlaubte Rechtsdienstleistung – Verträge sind nichtig! Das Amtsgericht Northeim (AZ.: 3 C 349/16) hat jetzt mit Urteil vom 19.01.2017 erstmals auch für Dienstleistungen zur rechtlichen Vorsorge festgestellt, dass diese nur von gesetzlich zugelassenen Rechtsdienstleistern, also Rechtsanwälten und Notaren, erbracht werden dürfen. Andernfalls sind die Verträge wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gem. §138 BGB nichtig. Ein Vorsorgedienstleiter aus Sachsen ist deshalb mit seiner Zahlungsklage gegen eine Kundin…
17.03.2017
Bild: Vorsicht Falle, die zweite! Kein Anspruch auf Vergütung wegen nichtigem Vertrag!Bild: Vorsicht Falle, die zweite! Kein Anspruch auf Vergütung wegen nichtigem Vertrag!
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Vorsicht Falle, die zweite! Kein Anspruch auf Vergütung wegen nichtigem Vertrag!

Neue Risiken für Finanzdienstleister und Generationenberater bei der Vorsorgeberatung: Kein Anspruch auf Vergütung wegen nichtigem Vertrag! Der BGH hat mit Urteil vom 11.01.2017 (Az. IV ZR 340/13) festgestellt, dass Verträge, welche Dienstleistungen zum Inhalt haben, die gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen, gem. § 134 BGB nichtig sind. Rechtsgeschäfte, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, sind grundsätzlich nichtig und haben folgende Konsequenzen: a. Der Anbieter der verbotenen Rechtsdienstleistung hat keinen Anspruch au…
06.02.2017
Bild: Vorsicht Falle! Vorsorgeberatung als unerlaubte RechtsdienstleistungBild: Vorsicht Falle! Vorsorgeberatung als unerlaubte Rechtsdienstleistung
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Vorsicht Falle! Vorsorgeberatung als unerlaubte Rechtsdienstleistung

Risiken für Generationenberater und Finanzdienstleister! Immer mehr Kunden entdecken für sich die Notwendigkeit neben den klassischen Gebieten der finanziellen und gesundheitlichen Vorsorge auch auf dem Gebiet der rechtlichen Vorsorge aktiv werden zu müssen. Dazu erwarten sie auch von ihrem Finanz- oder Generationenberater fundierte Informationen und Hilfestellung. Dieser sollte jedoch darauf achten, des Guten nicht zu viel zu tun, um nicht mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Konflikt zu kommen. Das RDG soll Rechtssuchenden generel…
15.12.2016
Bild: Rechtliche Vorsorge für Unfall oder Krankheit. Was passiert mit mir, wenn ich nicht mehr entscheiden kann?Bild: Rechtliche Vorsorge für Unfall oder Krankheit. Was passiert mit mir, wenn ich nicht mehr entscheiden kann?
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Rechtliche Vorsorge für Unfall oder Krankheit. Was passiert mit mir, wenn ich nicht mehr entscheiden kann?

Das neue „VorsorgeBuch“ hilft, rechtzeitig die persönlichen Wünsche im Krankheitsfall abzusichern. Dresden (memo ntwk/humannews) – Durch Unfall oder Krankheit kann sich das Leben von heute auf morgen ändern. Doch was passiert, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist zu entscheiden was mit einem passieren soll? Wer regelt die finanziellen Angelegenheiten? Wer darf entscheiden, wenn ich altersverwirrt oder geschäftsunfähig bin? Fragen, auf die viele Menschen keine Antwort wissen. Wie lässt es sich sonst erklären, dass bis heute nur etwa jed…
18.03.2011
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