(openPR) Essen, 01.03.2011, Schwule und Lesben sichern sich oft in der Partnerschaft nicht richtig ab. Der unabhängige Vermögensberater Markus Feistle von Treffpunkt Finanzen weist darauf hin, dass gerade bei schwul/ -lesbischen Beziehungen eine besondere Absicherung notwendig sei. Deshalb lege er bei der Beratung besonderen Wert auf die Themen Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. In Partnerschaften ohne Kinder sei die Verantwortung füreinander viel größer als bei Paaren mit Kindern. Darüber seien sich viele, gerade jüngere Paare nicht bewusst. „Denn wer kümmert sich um die Belange eines Menschen, der sich bedingt durch Alter, Krankheit oder Unfall vorrübergehend oder dauerhaft nicht um seine Angelegenheiten kümmern kann?“ In diesem Fall entscheide ein Vormundschaftsgerichtgericht, wer über die Finanzen, die Unterbringung, die Wohnung und das Haustier entscheiden solle. Keineswegs seien der/die PartnerIn, Kinder oder der/die eingetragene PartnerIn zuständig. Ein gerichtlich bestellter Vormund könne das gemeinsame Konto sperren, den Aufenthalt des/der PartnerIn bestimmen oder sogar die gemeinsame Wohnung kündigen. Um diesem Zugriff zu entgehen helfe eine Vorsorgevollmacht, die jede(r) PartnerIn in seinen Unterlagen haben müsse.
Auch im Krankenhaus werde der/ die LebenspartnerIn entmündigt, wenn keine Patientenverfügung vorläge. Um seinem/ seiner PartnerIn ein Besuchsrecht und Mitspracherecht zu übertragen, sollte dies unbedingt in der Patientenverfügung geregelt sein. An Schläuche gefesselt, künstlich ernährt, maschinell Beatmet, unfähig zu jeder Regung, ein Horrorszenario für viele Menschen. Wer nicht jahrelang künstlich am Leben gehalten werden möchte, könne hier Vorsorgen, Denn wenn man sich selber nicht mehr äußern könne, so sei der Arzt verpflichtet das Leben zu erhalten. Wer seine Wünsch diesbezüglich jedoch in einer Patientenverfügung festgehalten hätte, dem könne dieses Schicksal erspart bleiben.










