(openPR) 28.2.2013 – Die Regelungen zur Honorarberatung können nicht im Sinne des Verbrauchers sein, sagt der unabhängige Finanzberater Markus Feistle aus Essen. Es ist mir unverständlich, warum ein qualifizierter Anlageberater keine Aufträge auf Honorarbasis annehmen darf. Im Grund haben beide Berater dieselbe Fachkenntnis und Aufgabe. Es sollte dem Verbraucher möglich sein, selber zu entscheiden, welchem Berater er sein Vertrauen schenkt und welche Art der Honorierung er wählt.
Es versteht sich wohl von selbst, dass die Art der Honorierung eine Entweder-Oder-Regel ist. Also entweder Honorar oder Provision und nicht beides, so der Vermögensberater.
Derzeit muss ein Verbraucher, sollte er eine Beratung auf Honorarbasis wünschen, seinen Berater wechseln und zu einem Honorarberater mit wohlmöglich geringerer Erfahrung wechseln. Wo sei da der Sinn? Der ausschlaggebende Punkt sollte immer die Qualifikation und das Vertrauen sein und nicht die Art der Honorierung, sagt der Anlageberater.
Sollte der Honorarberater regelmäßig weniger Geld für seine Beratung vom Kunden verlangen, als dies auf Provisionsbasis üblich ist, so wird sich dieser Beruf nicht mit vielen qualifizierten Fachkräften schmücken können. Eine gute Arbeit sollte auch entsprechend entlohnt werden. Vermittlung ist nicht nur Vermittlung. Das Identifizieren von soliden und vertrauenswürdigen Investitionsmöglichkeiten ist mit hohem Aufwand verbunden. Bilanzanalyse, Prospektgutachten, Plausibilitätsprüfung, Recherche in der Fachpresse und oft auch die Besichtigung vor Ort stehen am Anfang einer Investitionsempfehlung.
Bei der Anlage von größeren Vermögen allein könnte sich die Provisionslösung zum Vorteil des Beraters auswirken. Hier wird im Allgemeinen bereits mit Honoraren gearbeitet, weil dies mit dem Mandanten so vereinbart wurde. Der Markt regelt sich hier selbst.
Die Regulierungen der vergangenen Jahre und die hohen Zulassungs-Voraussetzungen für den Beruf haben zum einem dazu geführt, dass die verbliebenen Finanzberater hoch qualifiziert sind und sich die Spreu vom Weizen getrennt hat. Bislang waren die Regelungen sehr Sinnvoll. Die Regelungen zur Honorarberatung hingegen helfen in keiner Weise zur Verbesserung der Beratung, sondern sind wohl von einer Beratungssituation motiviert, die heute nicht mehr gegeben ist.













