Die Rechtsanwaltskanzlei Braun & Kollegen wurde 1996 gegründet. Die Schwerpunkte sind Zivil- und Wirtschaftsrecht, Sanierungen und Übernahme der Rechtsabteilungsfunktion für mittelständische Unternehmen. Seit 1999 bilden das Erbrecht und die Vermögensnachfolge weitere Schwerpunkte.
Rechtsanwalt Alexander Braun ist regelmäßig als Referent rund um das Thema Erbrecht/Erbschaftssteuer, Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten gefragt. Er referiert bundesweit für große und kleine Stiftungen, humanitäre und kirchliche Organisationen. Im Erbrecht betreut er große Mittelstands-banken und als fester Kooperationspartner deren Privat- und Firmenkunden. Rechtsanwalt Braun tritt in Expertenrunden privater und öffentlich-rechtlicher Rundfunk- und Fernseh-anstalten auf. Er ist unter anderem Gründer und Seniorpartner der bundesweit tätigen Kanzlei Braun & Kollegen in München und Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Familie und Erbrecht e.V.