(openPR) Im Mai 2007 hat die belarussische Seite der Europäischen Union vorgeschlagen, das Verhandlungsverfahren über den Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrages einzuleiten, das die gegenseitigen Reisen der Staatsangehörigen der Republik Belarus und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union regeln sowie die Visakosten festlegen würde.
Die entsprechenden Schreiben des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Belarus Sergei Martynov wurden an die Europäische Kommission und einige Amtskollegen in EU-Staaten gerichtet.
Dieser Vorschlag wurde von Belarus unter Betrachtung der Freizügigkeit der Bürger als eine der grundlegenden Freiheiten der Menschen sowie eines der Grundprinzipien der Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union sowie vor dem Hintergrund der Verhandlungen, die die Europäische Union mit einigen europäischen Nachbarstaaten führt, unterbreitet.
Von der belarussischen Seite wurden dabei auch folgende Faktoren berücksichtigt.
Die in letzter Zeit stattfindende Verschärfung des EU-Visaregimes, die in Wertaufholung der Schengenvisa, Steigerung der Anzahl von angeforderten Unterlagen, Anstieg der Zahl von Absagefällen bei Visaaustellung Ausdruck findet, errichtet die Schranken, die gegenseitige Reisen von einfachen Bürgern und Entwicklung von privaten, geschäftlichen und humanitären Kontakten behindern.
In Anbetracht des Beitritts zum Schengener Abkommen von Nachbarstaaten der Republik Belarus rufen die mehrmalige Aufholung der Visakosten sowie die eventuelle Außerkraftsetzung der verfügbaren bilateralen Abkommen über gegenseitige Reisen der Bürger große Besorgnis hervor. Dadurch werden in erster Linie die Kontakte zwischen den einfachen Bürgern erheblich belastet.
Die Republik Belarus, die sich vom Bestreben leiten lässt, die Kontakte zwischen den Menschen möglichst zu vereinfachen, hat in den letzen Jahren eine ganze Reihe einseitiger Maßnahmen zur wesentlichen Erleichterung des Visaregimes für die Bürger der EU-Staaten unternommen. Zurzeit braucht man keine Einladung vorzulegen, um eine kurzfristige belarussische Einreisevisa zu bekommen. Im großen Ausmaß wird die Praxis der Visaausstellung auf dem Postweg genutzt, die keine persönlichen Interviewtermine erfordert.
Zur Verfügung ausländischer Staatsbürger steht auch die Möglichkeit, Visum in hauptstädtischen Flughäfen der Republik Belarus direkt nach der Landung zu bekommen.
In Anbetracht der Entwicklung der Beziehungen zwischen der Republik Belarus und der Bundesrepublik Deutschland im wirtschaftlichen, humanitären, kulturellen und anderen Bereichen, ebenso wie des stabil hohen Umfangs gegenseitiger Bürgerreisen würde der Abschluss einer Vereinbarung zur weiteren Entwicklung der bilateralen Beziehungen beitragen.
Die gegenseitig vorteilhafte Beschlussfassung im Visabereich zu Nutzen der Einwohner der Republik Belarus und der Europäischen Union würde einen wesentlichen Impuls dem Belarus-EU-Dialog verleihen.

