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Dekret des Präsidenten der Republik Belarus zur Bekämpfung des Menschenhandels verabschiedet

16.03.200516:52 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland

Pressemitteilung ¹21
Berlin, den 16. März 2005

Das Dekret des Präsidenten der Republik Belarus zur Bekämpfung des Menschenhandels verabschiedet

Am 9. März 2005 hat der Präsident der Republik Belarus Alexander Lukaschenko das Dekret ¹ 3 „Über einige Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels“ unterzeichnet, das einen komplexen und umfassenden Rechtsakt auf dem Gebiet des Menschenrechtschutzes darstellt.

Das Dokument ist auf die Vorbeugung und Unterbindung des Menschenhandels, u.a. zwecks sexueller Ausbeutung, sowie Einsetzung einer härteren administrativen und strafrechtlichen Verantwortung für die Straftaten in diesem Bereich gerichtet.

Das Dekret soll einerseits verschiedene Kategorien von belarussischen Bürgern, vor allem Frauen und Jugendlichen, fördern, um ihr Potenzial in Belarus zu realisieren.

Andererseits werden für eventuelle Übeltäter zusätzliche Schranken in den Bereichen gesetzt, die als wahrscheinlichste Quellen des Menschenhandels gelten: Arbeitsvermittlung und Ausbildung im Ausland, Model- und Show-Business, internationale Adoption, Tätigkeit der Heiratsbüros sowie Werbungsservice.

Bei der Arbeitsvermittlung von belarussischen Bürgern im Ausland sollen die Einhaltung ihrer Rechte, das respektvolle Verhalten zu ihnen seitens der Arbeitgeber gewährleistet werden.

Die Tätigkeit auf diesem Gebiet bedarf von nun an einer Lizenz, die vom Innenministerium der Republik Belarus erteilt wird. Eine Firma mit Lizenz ist dann verpflichtet, den Bürgern in Form eines Vertrages ihre Mitwirkung an der Arbeitsbeschaffung beim ausländischen Arbeitgeber außerhalb der Republik Belarus zu bestätigen.

Die Tätigkeit der Modelagenturen sowie der Organisationen, die Vorbereitung der Models ausüben, wird als ein Ausbildungsbereich betrachtet und bedarf einer Lizenz des Ministeriums für Bildung der Republik Belarus.

Die sog. Heiratsbüros sollen Lizenzen beim Innenministerium der Republik Belarus einholen. Die Tätigkeit jeglicher Heiratsbüros und Modelagenturen ohne Sondergenehmigung (Lizenz) wird ab 1. Juli 2005 als gesetzwidrig betrachtet.

Die Adoption der belarussischen Kinder durch ausländische Bürger wird nur nach der schriftlichen Genehmigung des Ministers für Bildung der Republik Belarus möglich sein. Damit soll dieser Prozess sowie Lebensverhältnisse der bereits adoptierten Kinder strenger kontrolliert werden.

Für die im Zusammenhang mit dem Menschenhandel stehenden Delikte ist eine Strafe in Form des Freiheitsentzugs festgesetzt. Es ist dabei in allen Fällen Vermögensbeschlagnahme von Bestraften sowie Aberkennung ihrer Rechte auf Ausübung gewisser Tätigkeiten vorgesehen.

Im Dekret ist des weiteren die strafrechtliche Verantwortung für die Verbreitung pornographischer Materialien und Gegenstände, Vorführung pornographischer Erzeugnisse Minderjährigen verankert.

Wie die Experten meinen, wird das Inkrafttreten des Dekrets des Präsidenten der Republik Belarus „Über einige Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels“ dazu beitragen, bestehende Gesetzeslücken zu schließen, die den Menschenhandel ermöglichen. Der neue Rechtsakt bildet eine rechtliche Grundlage für systematische Arbeit der Staatsorgane an der Vorbeugung und Unterbindung dieses gefährlichen Phänomens.

Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland
www.belarus-botschaft.de

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