(openPR) Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland
Pressemitteilung № 46
Berlin, den 19. Juli 2005
Über die Tätigkeit des Justizministeriums
der Republik Belarus
Belarus sei der einzige von den GUS-Staaten, der die rechtliche Begutachtung von Entwürfen der zu verabschiedenden Rechtsakten durchführt. Dies erklärte Minister für Justiz der Republik Belarus W.Golovanov während einer Pressekonferenz, die der Tätigkeit des belarussischen Justizministeriums gewidmet war.
Wie V.Golowanov mitteilte, sei im Justizministerium in Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Dekrets des Präsidenten der Republik Belarus „Über einige Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels“ ein Erlass des Staatsoberhauptes vorbereitet worden, der den Rechtsstatus von Opfern des Menschenhandels, die Fragen ihres Schutzes sowie rechtlicher, medizinischer, psychologischer, materieller, pädagogischer und anderer Hilfe regelt. Im Erlass sei u.a. die Unterstützung der Opfer des Sklavenhandels bei der Erteilung notwendiger Dokumente und ihrer Heimkehr vorgesehen.
Nach Angaben des Ministers, seien im vergangenen Jahr in Belarus 155 neue gesellschaftliche Vereine registriert worden, was das 1,5-fache vom Vorjahr betrage. Zur Zeit seien im Land 17 politische Parteien, 45 Gewerkschaften, 2300 gesellschaftliche Organisationen, darunter 245 internationale, 724 republikanische und über 1200 lokale, sowie 17 Verbände der gesellschaftlichen Organisationen tätig. In den Gebietszentren, anderen Städten und Bezirken handelten über 30 Tsd. Organisationsstrukturen auf verschiedenen Ebenen.
Auf Initiative des Justizministeriums werde der Entwurf eines Erlasses des Präsidenten der Republik Belarus erarbeitet, der jegliche öffentliche Vorführung, Herstellung und Verbreitung nazistischer Symbole und Zeichen auf dem Territorium des Landes verbieten solle. Es gebe bereits im Strafgesetzbuch einen Artikel, der es erlaubt, die Personen, die z.B. ein Mahnmal entweiht haben, zur strafrechtlichen Verantwortung zu ziehen.
Des weiteren führte V.Golowanov aus, dass alle in Belarus verabschiedenden Rechtsakte in Einklang mit den Forderungen der Welthandelsorganisation gebracht würden. Am 15. Juni 2005 sei das Gesetz der Republik Belarus „Über die staatliche Regelung der Außenhandelstätigkeit“ in Kraft getreten.
Darüber hinaus werde die zivile Gesetzgebung im Lande vervollkommnet. Man sehe nämlich vor, den Rechtsstatus einiger juristischen Personen wie Konzerne und Produktionsvereinigungen zu bestimmen, Vorrang der Gesetzgebungsakte gegenüber den Geschäftsverträgen festzusetzen.
Es sei bereits bestimmte Arbeit an der Vervollständigung des Dekrets des Präsidenten der Republik Belarus „Über die Lizenzierung einiger Tätigkeitsarten“ durchgeführt worden. Wenn es z.B. früher möglich wäre, sowohl juristische Personen, als auch deren Filialen für eine grobe Rechtsverletzung aufzulösen, so halte man heutzutage dieses Strafmaß für unverhältnismäßig.
Der Justizminister hob einen positiven Trend hervor, dass einige belarussische Staatsorgane dazu neigten, den Großteil ihrer Rechtsakten, die dieselben gesellschaftlichen Verhältnisse regeln, zusammenzufassen und damit komplexe Rechtsakten zu schaffen. So habe Staatliches Zollkomitee der Republik Belarus auf Grund der 16 früheren Rechtsakten eine Verordnung verabschiedet, die alle einschlägigen Fragen umfasse.
Laut V.Golowanov, arbeite das Justizministerium im Regierungsauftrag an der Vereinfachung des staatlichen Registrierungsverfahrens für juristische Personen und selbstständige Unternehmer, die vor allem durch die Verkürzung der dafür erforderlichen Unterlagen gewährleistet werden solle. Es werde das „Prinzip eines Schalters“ eingeführt, das auch im Bereich der notariellen Beglaubigung gelte.
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