Dass Arbeitnehmer während der Elternzeit besonderen Kündigungsschutz genießen, ist allgemein bekannt. Der besondere Kündigungsschutz des § 18 BEEG erfasst jede Kündigung des Arbeitgebers, d. h. ordentliche und außerordentliche Beendigungs- und Änderungskündigungen. Nicht erfasst werden indes Befristungen, Arbeitnehmerkündigungen und Aufhebungsverträge. Die Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn eine behördliche Zulassung vorliegt. Für Arbeitgeber ist zu beachten, dass, soweit sich der Kündigungsschutz nach § 18 BEEG und nach § 9 MuSchG zeitlich …
… sanktioniert und führen - insbesondere bei Nutzung von kriminellen,
pornografischen, rechts- oder linksradikalen Inhalten - zur außerordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses."
Hierüber setzte sich der Arbeitnehmer hinweg und fragte, auch wiederholt, z.B. seinen Kontostand online ab.
Als der Arbeitgeber dies bemerkte, folgte die Kündigung. Hiergegen wehrte sich der Arbeitnehmer mit erfolg. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass wegen der nur kurzen und keine Mehrkosten verursachenden privaten Internetnutzung im zur Entscheidung stehenden …
… den Arbeitsmarkt erreicht. Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes führten Kurzarbeit und abgeschmolzene Sonderzahlungen bereits im 2. Quartal 2009 zu sinkenden Nominal- und Reallöhnen. Dieser Trend setzt sich fort.
Noch versuchen die meisten Arbeitgeber Kündigungen zu vermeiden. Das geschieht durch die Einführung von Kurzarbeit und Vereinbarungen zur Kürzung des Weihnachtsgeldes. Manchmal verlangen die Arbeitgeber auch, dass Arbeitnehmer eine Änderungsvereinbarung unterschreiben und künftig für weniger Geld arbeiten.
Fachanwalt …
… für die Ausstattung, wie für Gardinen, Lampen, Teppiche, Tapeten usw. sowie Renovierungskosten, waren nicht mehr als Werbungskosten geltend zu machen.
Für viele Berufsgruppen bedeutete dies herbe Einbußen. Wer z.B. wie Lehrer und Außendienstmitarbeiter kein Arbeitszimmer von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekam oder mehr als 50 Prozent seiner Arbeit von zu Hause erledigte, musste erhebliche Einschnitte hinnehmen. Nur, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildete, war es nach alter …
… Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat.
Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und seine Mitwirkung immer gegeben, da dieser sonst nicht zustande kommen kann. Ein Aufhebungsvertrag wird daher grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit als Indiz für …
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emily, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.).
Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können. Wie sehr es hier aber immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, zeigt ein Urteil …
… Schließlich ist es, gerade in kleineren Betrieben, oft die einzige Möglichkeit herauszufinden, ob man für die gleiche Tätigkeit, ungesehen ob Mann oder Frau, religiöser Zugehörigkeit oder geografischer Herkunft, das gleiche Gehalt bekommt und der Arbeitgeber so den Gleichbehandlungsgrundsatz wart.
Allerdings häufen sich in neueren Arbeitsverträgen Klauseln, die dem Arbeitnehmer das Sprechen über sein Gehalt und insbesondere dessen exakte Höhe verbieten.
Solche Klauseln sind nach der benannten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg – …
… ordentlichen und unbefristeten Arbeitsverträgen besetzt werden. Nach Ansicht der LINKEN gibt es dafür keinen sachlichen Grund, außer man verfolgt das Ziel die WUPSI zu privatisieren.
Claudius Caßemayer, Gruppensprecher für DIE LINKE. im Kreistag meint dazu: “Dies ist als öffentlicher Arbeitgeber nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern jeder Mensch hat einen Anspruch auf ehrliche und gerechte Behandlung. Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite manche unsoziale Praktiken in der Privatwirtschaft anprangern und dann aber kein soziales …
… Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat.
Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und seine Mitwirkung immer gegeben, da dieser sonst nicht zustande kommen kann. Ein Aufhebungsvertrag wird daher grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit als Indiz für …
… Entschädigungsanspruch zu. Da der Kläger allerdings nicht dargelegt und bewiesen hat, dass er bei einer diskriminierungsfreien Auswahl von der Beklagten eingestellt worden wäre, steht ihm der geltend gemachte Schadensersatzanspruch in Höhe eines ganzen Jahresgehalts nicht zu.
Fazit:Arbeitgeber müssen nicht nur im bestehenden Arbeitsverhältnis und bei deren Beendigung rechtliche Fallstricke beachten. Auch bereits im Vorfeld der Besetzung von offenen Stellen gilt es, sich juristisch abzusichern. Daher ist es stets zu empfehlen, sich frühzeitig den …
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emily, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.).
Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können. Wie sehr es hier aber immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, zeigt ein Urteil …
… Rechtsanwalt Dresden
Die Abrede einer Schwarzarbeit ist keine Nettolohnabrede in Höhe der Zahlungen, so wie dies § 14 Abs. 2 S. 2 SGB IV für die Sozialversicherungsbeiträge vorsieht. Die Parteien vereinbaren ja gerade, dass die Lohnnebenkosten nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden sollen (BAG, Beschluss vom 17.03.2010, Az.: 5 AZR 301/09).
Sachverhalt Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
AN arbeitet in Spielothek auf Basis EUR 400,00, jedoch arbeitet AN weitere 165 Stunden mo¬natlich und erhält weitere EUR 900,00 plus Provisionen. Hiervon …
… sind innerhalb von kurzer Zeit zu treffen.
So stellt sich u.a. die Frage, ob eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben ist.
Eine Kündigungsschutzklage verfolgt das Prozessziel, dass das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der von dem Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung feststellen möge.
Hat die Klage mit dem richtig gestellten Kündigungsschutzantrag Erfolg, dann steht durch gerichtliches Urteil fest, dass die Kündigung unwirksam war und das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten weiterhin fortbesteht.
„Sehr wichtig …
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emily – in den ersten zwei Instanzen, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.).
Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können. Wie sehr es hier aber immer auf die Umstände des Einzelfalls …
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emily – in den ersten zwei Instanzen, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.).
Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können. Wie sehr es hier aber immer auf die Umstände des Einzelfalls …
… Rechtsanwalt Dresden
Die Abrede einer Schwarzarbeit ist keine Nettolohnabrede in Höhe der Zahlungen, so wie dies § 14 Abs. 2 S. 2 SGB IV für die Sozialversicherungsbeiträge vorsieht. Die Parteien vereinbaren ja gerade, dass die Lohnnebenkosten nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden sollen (BAG, Beschluss vom 17.03.2010, Az.: 5 AZR 301/09).
Sachverhalt Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
AN arbeitet in Spielothek auf Basis EUR 400,00, jedoch arbeitet AN weitere 165 Stunden mo¬natlich und erhält weitere EUR 900,00 plus Provisionen. Hiervon …
Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag die Zuweisung anderer Arbeiten sowie den Einsatz in anderen Abteilungen erlaubt, können nicht ohne Weiteres auch in organisatorisch eigenständige Schwesterfirmen des Arbeitgebers versetzt werden. Das berichtet das Informations-Portal PersonalPraxis24 unter Berufung auf ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Az.: 2 Sa 401/09).
Hintergrund ist der Fall eines Mannes, der seit 1983 in einem Bau- und Gartencenter beschäftigt und dort zunächst als Auszubildender, dann als Verkäufer und zuletzt …
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emily, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.).
Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können. Wie sehr es hier aber immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, zeigt ein Urteil …
… (BStBK) übernommen. Das Bundesfinanzministerium ist aufgefordert, zu diesen Vorschlägen Stellung zu beziehen.
„Wir wünschen im Interesse der Unternehmen, dass unsere Vorschläge Berücksichtigung finden. Vor allem im Lohnabrechnungswesen belastet die überflüssige Bürokratie mehrere Millionen Arbeitgeber und nahezu 40 Millionen Arbeitnehmer. Wir haben unser Anliegen, Bürokratiekosten durch eine Angleichung der Normen im Lohn- und Sozialversicherungsbeitragsrecht zu senken, ausführlich erläutert und mit dem Nationalen Normenkontrollrat und den zuständigen …
Die nachträgliche Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund ist nicht möglich.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitern die Befristung eines Arbeitsverhältnisses vereinbaren.
„Häufig wird aber übersehen, dass hierfür Voraussetzung ist, dass diese schriftliche Vereinbarung vor Aufnahme der Tätigkeit unterzeichnet wird“, erläutert Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Ziegler, Düsseldorf, die Rechtslage. „Wird eine Befristung erst nachträglich schriftlich vereinbart, gilt sie nicht.“
So hatte z.B. das Arbeitsgericht …
Ausstellenlassen eines Gefälligkeitsattests stellt schwerwiegende Pflichtverletzung dar!
Wer sich nicht krankmeldet und seinem Arbeitgeber erst später eine nachträglich ausgestellte Krankschreibung vorlegt, riskiert seinen Arbeitsplatz.
Das Landesarbeitsgericht Rostock hatte über folgenden Fall zu entscheiden:
Eine Lehrerin blieb während der Schulferien bei zwei anberaumten Dienstterminen unentschuldigt fern. Einige Tage später erhielt die Schulbehörde eine Krankmeldung nebst einem ärztlichen Attest. Dieses bescheinigte fünf Tage rückwirkend …
… braucht man die 16 Busfahrer und möchte diese aber lieber bei der billigen Tochter HBB anstellen. Denn dort gibt es für die gleiche Arbeit weniger Lohn, weniger Urlaubsgeld, keine Altersversorgung und keine Beschäftigungsgarantie. Solch ein asoziales Verhalten eines Arbeitgebers kennen wir sonst nur aus der Privatwirtschaft und nicht aus einem kommunalen und öffentlichen Unternehmen. Das sind unmenschliche Zustände wie in frühkapitalistischen Zeiten. “
DIE LINKE. fordert von der KWS/WUPSI die sofortige und unbefristete Einstellung der von Kündigung …
… kündigte, um aus der Schusslinie zu kommen und wieder atmen und leben zu können. Den neuen Kollegen wird das nicht weiterhelfen, denn auch ihr finanzielles Schicksal ist über kurz oder lang besiegelt.
Christiane machte jetzt das Unmenschliche, sie ging zurück zu ihrem vorherigen Arbeitgeber und nahm den angebotenen Vertrag über 850 Euro netto, bei 168 Stunden an und unterzeichnete dieses Sklavenpapier. Christiane arbeitet jetzt wieder im alten Betrieb, in dem die Kollegen ihr freundlich gesinnt sind, denn sie ist ja eine von ihnen.
Eines Tages kam …
… Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat.
Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und seine Mitwirkung immer gegeben, da dieser sonst nicht zustande kommen kann. Ein Aufhebungsvertrag wird daher grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit als Indiz für …
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte. Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache. Die meisten Arbeitsgerichte gehen von der sogenannten Regelabfindung aus, die sich aus dem zuletzt erzeilten Bruttomonatseinkommen pro Beschäftigungsjahr errechnet. Einzige Ausnahme ist der Fall der betriebsbedingten Kündigung, hier besteht seit dem 01.01.2004 ein gesetzlicher Anspruch auf die Regelabfindung.
Welcher Abfindungsbetrag letztendlich …
Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch auf den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er keine Rücksicht nehmen.
Vorsicht ist für den Arbeitnehmer angebracht. Erhält der Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes …
… Wurzel der eigenen Identität. Man war „Aniliner“ (BASF), „Siemensianer“ oder arbeitete „beim Daimler“ – und zwar lebenslänglich. Heute ist die Lage eine andere. Nach einer Studie des Gallup-Instituts fühlen sich fast 90% der Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber kaum verpflichtet.
Gebraucht wird in den Chefetagen zunehmend der „Unternehmensflüsterer“ finden Experten, wie die Unternehmensberaterin Dr. Strauss, die Unternehmen und Manager seit vielen Jahren in mental und kommunikativ herausfordernden Situationen, etwa in Krisen, Veränderungsprozessen und …
… Immobilien hat er die selbst ernannten Ehrenmänner kennen gelernt: „Je größer die Projekte und Verdienstmöglichkeiten, desto unmoralischer der Umgang mit vermeintlich Schwächeren.“
Als Unternehmer haben wir eine ganz andere Überzeugung, so Torsten Tesch: „ Faire Arbeitgeber sind attraktiver, sind gerade in Zeiten des wachsenden Fachkräftemangels im Vorteil.“ Institutionen, die mit Begriffen wie Verantwortung und Fairness werben, deren Vorstände nach außen für Werteorientierung eintreten, sollten diese Überzeugung vorleben und allen Beschäftigten …
Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er nicht beachten.
Vorsicht ist für den Arbeitnehmer angebracht. Erhält der Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine …
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emily, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.).
Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können. Wie sehr es hier aber immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, zeigt ein Urteil …
… Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat.
Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und seine Mitwirkung immer gegeben, da dieser sonst nicht zustande kommen kann. Ein Aufhebungsvertrag wird daher grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit als Indiz für …
… Ausbildungs- bzw. Arbeitsstelle im Anschluss an ihre Seehauszeit haben! Der letzte Ausbildungsvertrag wurde während der Schulabschlussfeier unterzeichnet.
Mit einem von den Jugendlichen selbstgeschriebenen Theaterstück ging der offizielle Teil zu Ende. Familien, Freunde, zukünftige Arbeitgeber, Lehrer und Ehrenamtliche sind der Einladung gefolgt und haben mit zu einer gelungenen Feier beigetragen.
Die Jugendlichen haben nun ihre berufliche Zukunft vor sich und werden ihre Fähigkeiten als Industriemechaniker, Schreiner, Tiefbaufacharbeiter und …
Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er nicht beachten.
Vorsicht ist für den Arbeitnehmer angebracht. Erhält der Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine …
… Unternehmen aus. Ständig piept es irgendwo, weil der Akku leer ist oder es summt, weil eine SMS eingegangen ist. Und jedes Mal wird der Arbeitnehmer – sowie auch alle anderen Kolleginnen und Kollegen im Raum – von der Arbeit abgelenkt.
Wenn der Arbeitgeber die private Handynutzung untersagen wollte, gab es bislang immer zwei Knackpunkte: zum einen, ob es ein zwingendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates hinsichtlich eines Verbotes gibt und zum anderen, ob hier eine bisherige Duldung durch den Arbeitgeber in der Vergangenheit eine plötzliche Umkehr …
… Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat.
Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und seine Mitwirkung immer gegeben, da dieser sonst nicht zustande kommen kann. Ein Aufhebungsvertrag wird daher grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit als Indiz für …
… sowie über Kredite und Bürgschaften. Zusätzlich wird vermerkt, ob ein Verbraucher in der Vergangenheit einen Offenbarungseid ablegen musste, ob ein Haftbefehl vorlag oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde. „Nicht gespeichert wird der Familienstand oder bei welchem Arbeitgeber man beschäftigt ist. Auch Angaben zu Vermögen, Einkommen oder Depotwerten werden nicht gespeichert“, weiß Simon Stücher.
Im Rahmen der so genannten B-Auskünfte informiert die SCHUFA dann über Vertragstreue und ordnungsgemäße Zurückzahlung von Raten. „A-Auskünfte, zum …
… Kunden in Streitfällen des öffentlichen- und bürgerlichen Rechts. Die Tätigkeitsschwerpunkte des engagierten Juristen liegen im Mietrecht und Baurecht. Darüber hinaus besitzt der Akademiker ebenfalls Fachwissen im Immobilienrecht. Im Arbeitsrecht berät Marco Rath sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Weiter kann die Kanzlei Rath durch eine Anwendung des Vertragsrechts Schadensersatzforderungen und Gewährleistungsansprüche geltend machen. Das Verfassungsrecht ermöglicht es dem Mandanten, sich gegen Fehler deutscher Gerichte und Behörden zur Wehr …
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte rät zur Vorsicht bei Abfindungszahlungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, geht der Arbeitnehmer regelmäßig das Risiko ein, von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit zu erhalten. Keine Sperrzeit wird verhängt, wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung des …
… Roos dazu: „In der Praxis beobachten wir bei Jobmensa schon seit längerer Zeit, dass ein gewisses Lohnniveau für arbeitssuchende Studenten immer mehr zur Grundvoraussetzung wird. Wir können daher nicht ausschließen, dass der Niedrig-Lohn-Sektor für angehende Akademiker schon bald gar keine Option mehr darstellt.“
Jobmensa ist aktuell in 140 deutschen Städten aktiv. Rund 150.000 Studentinnen und Studenten haben sich über ein innovatives Bewerberprofil registriert, das potenziellen Arbeitgebern zielgenau hoch qualifizierte Nachwuchskräfte vermittelt.
… Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat - anders als die Vorinstanzen - der Klage der Kassiererin stattgegeben, die ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst hatte. Deshalb hatte ihr der Arbeitgeber fristlos gekündigt.
Das Bundesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass der Arbeitgeber zunächst hätte abmahnen müssen. Zwar könne ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten eine fristlose Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn der damit einhergehende wirtschaftliche …
… der Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Ziegler, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Da dies nicht gegeben war, lag ein Mangel des Mietobjektes vor.
Arbeitnehmer haben das Recht, vom Arbeitgeber Maßnahmen zur Temperatursenkung oder anderweitige Abhilfe zu verlangen. Da der Arbeitgeber ohnehin verpflichtet ist, Fenster gegen übermäßige direkte Sonneneinstrahlung abzuschirmen – sowohl im Sommer als auch im Winter – bieten sich hier schon …
… hatte es immer wieder Whistleblower, also Brancheninsider, wie z.B. Harry Markopoulos oder Paul Moore gegeben, die frühzeitig auf Fehlentwicklungen aufmerksam gemacht haben. Leider hatten die Aufsichtsbehörden ihnen kein Gehör geschenkt. Stattdessen wurden sie von ihren Arbeitgebern abgestraft oder vor die Tür gesetzt.
Dies alles soll das soeben in Kraft gesetzte US-Gesetz zur Finanzmarkreform jetzt ändern. Es enthält zahlreiche Elemente, die dafür sorgen sollen, dass:
- Whistleblower zukünftig kompetente Ansprechpartner haben (z.B. durch Schaffung …
… Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat.
Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und seine Mitwirkung immer gegeben, da dieser sonst nicht zustande kommen kann. Ein Aufhebungsvertrag wird daher grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit als Indiz für …
… Roos dazu: „In der Praxis beobachten wir bei Jobmensa schon seit längerer Zeit, dass ein gewisses Lohnniveau für arbeitssuchende Studenten immer mehr zur Grundvoraussetzung wird. Wir können daher nicht ausschließen, dass der Niedrig-Lohn-Sektor für angehende Akademiker schon bald gar keine Option mehr darstellt.“
Jobmensa ist aktuell in 140 deutschen Städten aktiv. Rund 150.000 Studentinnen und Studenten haben sich über ein innovatives Bewerberprofil registriert, das potenziellen Arbeitgebern zielgenau hoch qualifizierte Nachwuchskräfte vermittelt.
1. Änderung der Arbeitsbedingungen
Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Weigert er sich, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den …
Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch auf den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er keine Rücksicht nehmen.
Vorsicht ist für den Arbeitnehmer angebracht. Erhält der Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes …
Sommer-Sonne-Strandurlaub auf jeden Fall auch ohne Genehmigung des Arbeitgebers?
Nein! Das kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Werktage. Aus individuellen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen oder anwendbaren Tarifverträgen sowie speziellen Regelungen (wie. Z.B. für Schwerbehinderte) können sich Abweichungen ergeben.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiter zu berücksichtigen. …
Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen.
Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung entschieden.
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung im erforderlichen Umfang Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Die Beurteilung, ob ein Mittel der Informations- und …
… nutzte seinen Arbeitsplatzrechner ausgiebig für die private E-Mail-Kommunikation. Mit mindestens 10 verschiedenen Kontaktvermittlern pflegte er Kontakt. Auf seinem Rechner hatte er auch Kontaktbriefe mit erotischen Inhalt und sogar pornografische Fotos abgelegt. Der Arbeitgeber kündigte dem Mann verhaltensbedingt unter Zustimmung des Personalrates außerordentlich mit sozialer Auslauffrist.
Hiergegen erhob der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Dieses befand die Kündigung noch für unwirksam. Die vom Arbeitgeber hiergegen …