Die nachträgliche Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund ist nicht möglich.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitern die Befristung eines Arbeitsverhältnisses vereinbaren.
„Häufig wird aber übersehen, dass hierfür Voraussetzung ist, dass diese schriftliche Vereinbarung vor Aufnahme der Tätigkeit unterzeichnet wird“, erläutert Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Ziegler, Düsseldorf, die Rechtslage. „Wird eine Befristung erst nachträglich schriftlich vereinbart, gilt sie nicht.“
So hatte z.B. das Arbeitsgericht …
Ausstellenlassen eines Gefälligkeitsattests stellt schwerwiegende Pflichtverletzung dar!
Wer sich nicht krankmeldet und seinem Arbeitgeber erst später eine nachträglich ausgestellte Krankschreibung vorlegt, riskiert seinen Arbeitsplatz.
Das Landesarbeitsgericht Rostock hatte über folgenden Fall zu entscheiden:
Eine Lehrerin blieb während der Schulferien bei zwei anberaumten Dienstterminen unentschuldigt fern. Einige Tage später erhielt die Schulbehörde eine Krankmeldung nebst einem ärztlichen Attest. Dieses bescheinigte fünf Tage rückwirkend …
… braucht man die 16 Busfahrer und möchte diese aber lieber bei der billigen Tochter HBB anstellen. Denn dort gibt es für die gleiche Arbeit weniger Lohn, weniger Urlaubsgeld, keine Altersversorgung und keine Beschäftigungsgarantie. Solch ein asoziales Verhalten eines Arbeitgebers kennen wir sonst nur aus der Privatwirtschaft und nicht aus einem kommunalen und öffentlichen Unternehmen. Das sind unmenschliche Zustände wie in frühkapitalistischen Zeiten. “
DIE LINKE. fordert von der KWS/WUPSI die sofortige und unbefristete Einstellung der von Kündigung …
… kündigte, um aus der Schusslinie zu kommen und wieder atmen und leben zu können. Den neuen Kollegen wird das nicht weiterhelfen, denn auch ihr finanzielles Schicksal ist über kurz oder lang besiegelt.
Christiane machte jetzt das Unmenschliche, sie ging zurück zu ihrem vorherigen Arbeitgeber und nahm den angebotenen Vertrag über 850 Euro netto, bei 168 Stunden an und unterzeichnete dieses Sklavenpapier. Christiane arbeitet jetzt wieder im alten Betrieb, in dem die Kollegen ihr freundlich gesinnt sind, denn sie ist ja eine von ihnen.
Eines Tages kam …
… Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat.
Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und seine Mitwirkung immer gegeben, da dieser sonst nicht zustande kommen kann. Ein Aufhebungsvertrag wird daher grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit als Indiz für …
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte. Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache. Die meisten Arbeitsgerichte gehen von der sogenannten Regelabfindung aus, die sich aus dem zuletzt erzeilten Bruttomonatseinkommen pro Beschäftigungsjahr errechnet. Einzige Ausnahme ist der Fall der betriebsbedingten Kündigung, hier besteht seit dem 01.01.2004 ein gesetzlicher Anspruch auf die Regelabfindung.
Welcher Abfindungsbetrag letztendlich …
Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch auf den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er keine Rücksicht nehmen.
Vorsicht ist für den Arbeitnehmer angebracht. Erhält der Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes …
… Wurzel der eigenen Identität. Man war „Aniliner“ (BASF), „Siemensianer“ oder arbeitete „beim Daimler“ – und zwar lebenslänglich. Heute ist die Lage eine andere. Nach einer Studie des Gallup-Instituts fühlen sich fast 90% der Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber kaum verpflichtet.
Gebraucht wird in den Chefetagen zunehmend der „Unternehmensflüsterer“ finden Experten, wie die Unternehmensberaterin Dr. Strauss, die Unternehmen und Manager seit vielen Jahren in mental und kommunikativ herausfordernden Situationen, etwa in Krisen, Veränderungsprozessen und …
… Immobilien hat er die selbst ernannten Ehrenmänner kennen gelernt: „Je größer die Projekte und Verdienstmöglichkeiten, desto unmoralischer der Umgang mit vermeintlich Schwächeren.“
Als Unternehmer haben wir eine ganz andere Überzeugung, so Torsten Tesch: „ Faire Arbeitgeber sind attraktiver, sind gerade in Zeiten des wachsenden Fachkräftemangels im Vorteil.“ Institutionen, die mit Begriffen wie Verantwortung und Fairness werben, deren Vorstände nach außen für Werteorientierung eintreten, sollten diese Überzeugung vorleben und allen Beschäftigten …
Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er nicht beachten.
Vorsicht ist für den Arbeitnehmer angebracht. Erhält der Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine …
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emily, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.).
Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können. Wie sehr es hier aber immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, zeigt ein Urteil …
… Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat.
Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und seine Mitwirkung immer gegeben, da dieser sonst nicht zustande kommen kann. Ein Aufhebungsvertrag wird daher grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit als Indiz für …
… Ausbildungs- bzw. Arbeitsstelle im Anschluss an ihre Seehauszeit haben! Der letzte Ausbildungsvertrag wurde während der Schulabschlussfeier unterzeichnet.
Mit einem von den Jugendlichen selbstgeschriebenen Theaterstück ging der offizielle Teil zu Ende. Familien, Freunde, zukünftige Arbeitgeber, Lehrer und Ehrenamtliche sind der Einladung gefolgt und haben mit zu einer gelungenen Feier beigetragen.
Die Jugendlichen haben nun ihre berufliche Zukunft vor sich und werden ihre Fähigkeiten als Industriemechaniker, Schreiner, Tiefbaufacharbeiter und …
Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er nicht beachten.
Vorsicht ist für den Arbeitnehmer angebracht. Erhält der Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine …
… Unternehmen aus. Ständig piept es irgendwo, weil der Akku leer ist oder es summt, weil eine SMS eingegangen ist. Und jedes Mal wird der Arbeitnehmer – sowie auch alle anderen Kolleginnen und Kollegen im Raum – von der Arbeit abgelenkt.
Wenn der Arbeitgeber die private Handynutzung untersagen wollte, gab es bislang immer zwei Knackpunkte: zum einen, ob es ein zwingendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates hinsichtlich eines Verbotes gibt und zum anderen, ob hier eine bisherige Duldung durch den Arbeitgeber in der Vergangenheit eine plötzliche Umkehr …
… Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat.
Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und seine Mitwirkung immer gegeben, da dieser sonst nicht zustande kommen kann. Ein Aufhebungsvertrag wird daher grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit als Indiz für …
… sowie über Kredite und Bürgschaften. Zusätzlich wird vermerkt, ob ein Verbraucher in der Vergangenheit einen Offenbarungseid ablegen musste, ob ein Haftbefehl vorlag oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde. „Nicht gespeichert wird der Familienstand oder bei welchem Arbeitgeber man beschäftigt ist. Auch Angaben zu Vermögen, Einkommen oder Depotwerten werden nicht gespeichert“, weiß Simon Stücher.
Im Rahmen der so genannten B-Auskünfte informiert die SCHUFA dann über Vertragstreue und ordnungsgemäße Zurückzahlung von Raten. „A-Auskünfte, zum …
… Kunden in Streitfällen des öffentlichen- und bürgerlichen Rechts. Die Tätigkeitsschwerpunkte des engagierten Juristen liegen im Mietrecht und Baurecht. Darüber hinaus besitzt der Akademiker ebenfalls Fachwissen im Immobilienrecht. Im Arbeitsrecht berät Marco Rath sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Weiter kann die Kanzlei Rath durch eine Anwendung des Vertragsrechts Schadensersatzforderungen und Gewährleistungsansprüche geltend machen. Das Verfassungsrecht ermöglicht es dem Mandanten, sich gegen Fehler deutscher Gerichte und Behörden zur Wehr …
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte rät zur Vorsicht bei Abfindungszahlungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, geht der Arbeitnehmer regelmäßig das Risiko ein, von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit zu erhalten. Keine Sperrzeit wird verhängt, wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung des …
… Roos dazu: „In der Praxis beobachten wir bei Jobmensa schon seit längerer Zeit, dass ein gewisses Lohnniveau für arbeitssuchende Studenten immer mehr zur Grundvoraussetzung wird. Wir können daher nicht ausschließen, dass der Niedrig-Lohn-Sektor für angehende Akademiker schon bald gar keine Option mehr darstellt.“
Jobmensa ist aktuell in 140 deutschen Städten aktiv. Rund 150.000 Studentinnen und Studenten haben sich über ein innovatives Bewerberprofil registriert, das potenziellen Arbeitgebern zielgenau hoch qualifizierte Nachwuchskräfte vermittelt.
… Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat - anders als die Vorinstanzen - der Klage der Kassiererin stattgegeben, die ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst hatte. Deshalb hatte ihr der Arbeitgeber fristlos gekündigt.
Das Bundesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass der Arbeitgeber zunächst hätte abmahnen müssen. Zwar könne ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten eine fristlose Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn der damit einhergehende wirtschaftliche …
… der Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Ziegler, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Da dies nicht gegeben war, lag ein Mangel des Mietobjektes vor.
Arbeitnehmer haben das Recht, vom Arbeitgeber Maßnahmen zur Temperatursenkung oder anderweitige Abhilfe zu verlangen. Da der Arbeitgeber ohnehin verpflichtet ist, Fenster gegen übermäßige direkte Sonneneinstrahlung abzuschirmen – sowohl im Sommer als auch im Winter – bieten sich hier schon …
… hatte es immer wieder Whistleblower, also Brancheninsider, wie z.B. Harry Markopoulos oder Paul Moore gegeben, die frühzeitig auf Fehlentwicklungen aufmerksam gemacht haben. Leider hatten die Aufsichtsbehörden ihnen kein Gehör geschenkt. Stattdessen wurden sie von ihren Arbeitgebern abgestraft oder vor die Tür gesetzt.
Dies alles soll das soeben in Kraft gesetzte US-Gesetz zur Finanzmarkreform jetzt ändern. Es enthält zahlreiche Elemente, die dafür sorgen sollen, dass:
- Whistleblower zukünftig kompetente Ansprechpartner haben (z.B. durch Schaffung …
… Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat.
Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und seine Mitwirkung immer gegeben, da dieser sonst nicht zustande kommen kann. Ein Aufhebungsvertrag wird daher grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit als Indiz für …
… Roos dazu: „In der Praxis beobachten wir bei Jobmensa schon seit längerer Zeit, dass ein gewisses Lohnniveau für arbeitssuchende Studenten immer mehr zur Grundvoraussetzung wird. Wir können daher nicht ausschließen, dass der Niedrig-Lohn-Sektor für angehende Akademiker schon bald gar keine Option mehr darstellt.“
Jobmensa ist aktuell in 140 deutschen Städten aktiv. Rund 150.000 Studentinnen und Studenten haben sich über ein innovatives Bewerberprofil registriert, das potenziellen Arbeitgebern zielgenau hoch qualifizierte Nachwuchskräfte vermittelt.
1. Änderung der Arbeitsbedingungen
Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Weigert er sich, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den …
Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch auf den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er keine Rücksicht nehmen.
Vorsicht ist für den Arbeitnehmer angebracht. Erhält der Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes …
Sommer-Sonne-Strandurlaub auf jeden Fall auch ohne Genehmigung des Arbeitgebers?
Nein! Das kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Werktage. Aus individuellen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen oder anwendbaren Tarifverträgen sowie speziellen Regelungen (wie. Z.B. für Schwerbehinderte) können sich Abweichungen ergeben.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiter zu berücksichtigen. …
Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen.
Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung entschieden.
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung im erforderlichen Umfang Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Die Beurteilung, ob ein Mittel der Informations- und …
… nutzte seinen Arbeitsplatzrechner ausgiebig für die private E-Mail-Kommunikation. Mit mindestens 10 verschiedenen Kontaktvermittlern pflegte er Kontakt. Auf seinem Rechner hatte er auch Kontaktbriefe mit erotischen Inhalt und sogar pornografische Fotos abgelegt. Der Arbeitgeber kündigte dem Mann verhaltensbedingt unter Zustimmung des Personalrates außerordentlich mit sozialer Auslauffrist.
Hiergegen erhob der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Dieses befand die Kündigung noch für unwirksam. Die vom Arbeitgeber hiergegen …
… diese einen Sprecherausschuss wählen. Über diesen können Mitbestimmungsrechte geltend gemacht werden.
Leitende Angestellte unterliegen nicht den Tarifverträgen. Sie haben sich in besonderen Organisationen zusammengeschlossen, deren Dachorganisation die „Union Leitender Angestellte“ ist.
Auf Leitende Angestellte findet das Kündigungsschutzgesetz nur eingeschränkt Anwendung. Auf Antrag kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beenden.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
… Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat - anders als die Vorinstanzen - der Klage der Kassiererin stattgegeben, die ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst hatte. Deshalb hatte ihr der Arbeitgeber fristlos gekündigt.
Das Bundesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass der Arbeitgeber zunächst hätte abmahnen müssen. Zwar könne ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten eine fristlose Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn der damit einhergehende wirtschaftliche …
… elf Mrd. Euro im Jahr 2011 kurzfristig wirkende Sparmaßnahmen notwendig geworden.“
Damit gewährleistet ist, dass die Finanzierung unserer Gesundheitsversorgung auf viele Schultern verteilt wird, werden alle in einem fairen Paket beteiligt: die Leistungserbringer, die Arbeitgeber, die gesetzlichen Krankenkassen, deren Mitglieder und alle Steuerzahler. „Das ist gerecht, ausgewogen und für alle zumutbar.“ stellte von Breitenbuch fest.
Insgesamt besteht die Reform aus drei Bestandteilen: Einer Zuwachsbegrenzung der Ausgaben für die Leistungserbringer, …
Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er nicht beachten.
Vorsicht ist für den Arbeitnehmer angebracht. Erhält der Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine …
Das Thema Urlaubsabgeltung führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht, da noch viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Auffassung sind, dass man nicht genommenen Urlaub finanziell abgelten könne. Jeder Chef und jeder Arbeitnehmer kennt die Situation: Am Ende des Jahres ist noch Urlaub übrig oder ein Mitarbeiter fragt nach, ob sein Urlaub ausbezahlt werden könne.
Kommt es dann während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu einer Einigung über eine finanzielle Abgeltung des Urlaubs, ist diese unwirksam. Folge: Der Urlaubsanspruch …
… benötigt werden.
Darüber hinaus stellt der BvD den Zweck des Verfahrens, nämlich eine Kostensenkung, in Abrede. Die Schätzung für Kostenersparnisse für die Wirtschaft beruht auf der Annahme, dass 60 Mio. jährliche Be-scheinigungen bei 2,8 Mio. Arbeitgebern eine bestimmte Summe Personalkosten verursachen. Eine solche Berechnung ist nicht praxisgerecht: Praktisch erledigen die Personalverantwortlichen in zahlreichen Unter-nehmen solche Meldungen vielfach nebenbei, ohne dass dies bisher besonders vergütet wurde oder jetzt Personalkosten freisetzt. Diese …
Viele Arbeitnehmer sind erst einmal schockiert: Warum ausgerechnet ich ? Niemand steckt eine Kündigung so ohne Weiteres weg. Aber gerade das nutzen manche Arbeitgeber aus: Sie spekulieren auf den lähmenden Effekt und die „Schockstarre“ bei einem gegebenenfalls auch unvermittelten Rauswurf. Wenn der Arbeitnehmer jetzt nicht schnell tätig wird, hat er schon verloren.
An die Dreiwochenfrist denken
Dass eine Kündigung nur innerhalb von drei Wochen gerichtlich angegriffen
werden kann, weil das Gesetz davon ausgeht, dass die Kündigung sonst als „von …
… In Arbeitsverträge fehlen gesetzlich vorgeschriebene Regelungen.
1. Die Arbeitsverträge enthalten unwirksame Regelungen.
Seit dem 1.1.2002 werden Arbeitsverträge in die sogenannte AGB-Kontrolle (AGB = Allgemeine Geschäftsbedingung) einbezogen. Damit werden die einseitig vom Arbeitgeber in Formulararbeitsverträgen dem Arbeitnehmer vorgegebenen Arbeitsbedingungen einer richterlichen Kontrolle anhand der §§ 304-310 BGB unterzogen. Durch die Aufnahme der Arbeitsverträge in die allgemeine AGB-Kontrolle wurde der Schutz der Arbeitnehmer erheblich verstärkt. …
… Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat - anders als die Vorinstanzen - der Klage der Kassiererin stattgegeben, die ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst hatte. Deshalb hatte ihr der Arbeitgeber fristlos gekündigt.
Das Bundesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass der Arbeitgeber zunächst hätte abmahnen müssen. Zwar könne ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten eine fristlose Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn der damit einhergehende wirtschaftliche …
Soweit der Arbeitgeber Ansprüche nicht freiwillig erfüllt bzw. der Arbeitnehmer sich gegen die aus seiner Sicht zu Unrecht erfolgte Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wehren will, kann bzw. muss er seine Ansprüche im Wege der Klage beim Arbeitsgericht geltend machen.
Grundsätzlich kann man eine Klage bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts ohne Anwalt erheben. In der Regel ist aber die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bzw. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll, da im Arbeitsrecht viele Besonderheiten zu beachten sind.
Soweit …
… und Verwerter von künstlerischen oder publizistischen Leistungen zusätzliche 3,9 % der an den Künstler oder Publizisten gezahlten Rechnungssumme. Auf diese Weise werden selbstständige Künstler und Publizisten ähnlich wie Arbeitnehmer behandelt, bei denen Arbeitgeber ebenfalls Beiträge zur Sozialversicherung für ihre Mitarbeiter aufbringen müssen. Die Verfassungsmäßigkeit dieser im Sozialversicherungs-System sicherlich einzigartigen Finanzierung wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahre 1987 bestätigt (Beschl. v. 08.04.1987 – 2 BvR 909/82).
Wann …
Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er nicht beachten.
Vorsicht ist für den Arbeitnehmer angebracht. Erhält der Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine …
… Piratenpartei Baden-Württemberg unterstützt diese Forderungen: Faire Entlohnung und sichere Arbeitsbedingungen sind Voraussetzungen für engagierte und leistungsfähige Mitarbeiter.
Im Landtagswahlprogramm setzen sich die Piraten für eine bessere Bezahlung von Leiharbeitnehmern ein. So sollen die Arbeitgeber, ähnlich dem französischen Modell, verpflichtet werden, den Leiharbeitnehmern die erforderliche Flexibilität durch ein höheres Entgelt zu kompensieren.
„Die Leiharbeit als Brücke zur Festanstellung funktioniert nicht. So werden nach neuesten Zahlen nur 7 …
… In Arbeitsverträge fehlen gesetzlich vorgeschriebene Regelungen.
1. Die Arbeitsverträge enthalten unwirksame Regelungen.
Seit dem 1.1.2002 werden Arbeitsverträge in die sogenannte AGB-Kontrolle (AGB = Allgemeine Geschäftsbedingung) einbezogen. Damit werden die einseitig vom Arbeitgeber in Formulararbeitsverträgen dem Arbeitnehmer vorgegebenen Arbeitsbedingungen einer richterlichen Kontrolle anhand der §§ 304-310 BGB unterzogen. Durch die Aufnahme der Arbeitsverträge in die allgemeine AGB-Kontrolle wurde der Schutz der Arbeitnehmer erheblich verstärkt. …
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emily – in den ersten zwei Instanzen, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.).
Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können. Wie sehr es hier aber immer auf die Umstände des Einzelfalls …
… das Bundeszentralregister in Bonn) für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt. Aus einem Führungszeugnis geht hervor, ob jemand vorbestraft ist oder nicht.
Ein Führungszeugnis nach Belegart N (= so genanntes Privatführungszeugnis) braucht man vor allem für den Arbeitgeber zum Nachweis, dass man nicht vorbestraft ist. Ein Führungszeugnis Belegart O (= so genanntes Behördenführungszeugnis) wird z.B. für die Bewerbung bei einer Behörde benötigt. Dieses Führungszeugnis wird im Unterschied zum Privatführungszeugnis nicht dem Antragsteller, sondern regelmäßig …
… der mit der Verteidigung beauftragte Rechtsanwalt oder Strafverteidiger sämtliche strafprozessualen Mittel nutzen, um bereits in einem möglichst frühen Verfahrensstadium mit der Justiz ein alternatives außergerichtliches existenzerhaltendes Verfahrensbeendigungsszenario zu kreieren.
Erlangt zudem der Arbeitgeber, Dienstherr oder die zuständige Kammer auf die eine oder andere Art Kenntnis von dem laufenden Ermittlungsverfahren, sind unverzüglich die dienstrechtliche bzw. die arbeitsrechtliche Situation anwaltlich zu prüfen und ggf. geeignete (Gegen-) …
Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch auf den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er keine Rücksicht nehmen.
Vorsicht ist für den Arbeitnehmer angebracht. Erhält der Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes …
… Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat - anders als die Vorinstanzen - der Klage der Kassiererin stattgegeben, die ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst hatte. Deshalb hatte ihr der Arbeitgeber fristlos gekündigt.
Das Bundesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass der Arbeitgeber zunächst hätte abmahnen müssen. Zwar könne ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten eine fristlose Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn der damit einhergehende wirtschaftliche …