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Gaßmann & Seidel Anwaltskanzlei

Gaßmann & Seidel Anwaltskanzlei

Anwaltskanzlei Gaßmann & Seidel Rotebühlplatz 20a 70173 Stuttgart email: kontakt [at] gassmann-seidel [dot] de Telefon: 0711 - 221133 Telefax: 0711 - 2265137

Über das Unternehmen

Herr Dr. Howald ist seit 2002 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nach seinem Studium in Heidelberg und Berlin war Herr Dr. Howald bei der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in deren Büro in Berlin tätig. Seit 2007 gehört Herr Dr. Howald der Gaßmann & Seidel Anwaltskanzlei in Stuttgart an und berät dort Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Im Jahr 2009 wurde Herrn Dr. Howald die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen. Herr Dr. Howald hält regelmäßig Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen und hat bereits zahlreiche wissenschaftliche Beiträge veröffentlicht.

Aktuelle Pressemitteilungen von Gaßmann & Seidel Anwaltskanzlei
Bild: Bundesarbeitsgericht kippt tarifliche Altersgrenze für CockpitpersonalBild: Bundesarbeitsgericht kippt tarifliche Altersgrenze für Cockpitpersonal
Gaßmann & Seidel Anwaltskanzlei

Bundesarbeitsgericht kippt tarifliche Altersgrenze für Cockpitpersonal

Das Bundesarbeitsgericht hat die tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Cockpitpersonal bei einer großen deutschen Fluggesellschaft für unwirksam gehalten. Der entsprechende Haustarifvertrag sieht vor, dass das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats endet, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird. Rechtlich handelt es sich bei der tariflichen Altersgrenze um eine Befristung. Gegen diese Befristung hatten sich mehrere Piloten gerichtlich zur Wehr gesetzt. Das Gericht urteilte, dass die Arbeitsverhältni…
24.04.2012
Kündigung erhalten – was tun ?
Gaßmann & Seidel Anwaltskanzlei

Kündigung erhalten – was tun ?

Viele Arbeitnehmer sind erst einmal schockiert: Warum ausgerechnet ich ? Niemand steckt eine Kündigung so ohne Weiteres weg. Aber gerade das nutzen manche Arbeitgeber aus: Sie spekulieren auf den lähmenden Effekt und die „Schockstarre“ bei einem gegebenenfalls auch unvermittelten Rauswurf. Wenn der Arbeitnehmer jetzt nicht schnell tätig wird, hat er schon verloren. An die Dreiwochenfrist denken Dass eine Kündigung nur innerhalb von drei Wochen gerichtlich angegriffen werden kann, weil das Gesetz davon ausgeht, dass die Kündigung sonst als…
08.07.2010
Exzessive Raucherpausen - Starkraucher aufgepasst
Gaßmann & Seidel Anwaltskanzlei

Exzessive Raucherpausen - Starkraucher aufgepasst

Arbeitnehmer riskieren bei Überschreitung der vereinbarten Pausenzeiten arbeitsrechtliche Konsequenzen, von der Abmahnung bis hin zur Kündigung. Im "Juristendeutsch" heißt das: Wer die Pausenzeiten nicht einhält, verletzt seine vertragliche Hauptpflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung. Oder anders: Wer nicht so lange arbeitet, wie er muss, verletzt seinen Arbeitsvertrag. Regelmäßig wird der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen müssen, bevor er zum Mittel der Kündigung greift. Dies gilt aber nicht, wenn ein besonders schwerwiegender Pfl…
19.03.2010
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